[eMule-Web]

[eMule-Web] (http://www.emule-web.de/board/)
-   Allgemeines OffTopic (http://www.emule-web.de/board/allgemeines-offtopic/)
-   -   warnung vor emule.de (http://www.emule-web.de/board/13275-warnung-vor-emule-de.html)

belina 4. December 2007 22:47

warnung vor emule.de
 
Moin, weiß nicht ob das richtig hier ist. Die von emule.de fahren nun voll auf Abzocke ab. Jetzt kann mann sich dort den Muli gegen Gebühr laden bzw. wird auf eine Download-Seite geleitet 8,-€ im Monat für 2 Jahre. Nach 24 Stunden wird die erste Jahresrate fällig. :-x

Myth88 4. December 2007 23:06

Und was willst du damit sagen?

Wir (ich zum.) kenne diesen Mist auch...aber was will man dagegen machen?

Einfach nicht installieren...

Stulle 4. December 2007 23:12

danke für den hinweis, habe so eben meine erste abmahnemail verfasst und versendet. bin gespannt ob ich wirklich bis vor den kardi muss... sollten sie nicht einlenken werde ich es in jedem fall prüfen.

fafner 5. December 2007 10:06

M.W. kannst Du hier gar nix und niemanden abmahmen. In welcher Weise sind Deine Rechte verletzt, wenn einer 'ne Abzockeseite betreibt?
Zitat:

Zu einer Abmahnung berechtigt sind:
  • der Verletzte selbst, wobei er sich zumeist eines Rechtsanwalts bedienen wird; Folge ist dann die Geltendmachung von Abmahnkosten;
  • in Wettbewerbsstreitigkeiten direkte Konkurrenten;
  • Dritte nach Maßgabe der §§ 4 UKlaG, 8 III Nr. 2-4 UWG (z.B. Industrie- und Handelskammern; Verbraucherschutzverbände). Um herauszufinden, ob ein Verband abmahnen darf, können Sie sich an die Wettbewerbszentrale wenden. Nach dem Gesetz abmahnberechtigt sind rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehören, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben und qualifizierte Einrichtungen, die nachweisen, dass sie in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes oder in dem Verzeichnis der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 4 der Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (ABl. EG Nr. L 166 S. 51) eingetragen sind.


Pan Tau 5. December 2007 15:38

@ belina: Du hättest einfach mal unsere Boardsuche hiermit ->> "emule.de" füttern sollen. Nach ein wenig lesen wäre deine Frage beantwortet gewesen.

Pan Tau

Stulle 5. December 2007 15:54

fafner, leider hast du recht. ich habe gerade eine antwort bekommen. die vertreiben dort ihre "testberichte" und nicht die programme. hab wohl genau so schnell gelesen wie deren kunden... verdammt!

ansonsten steht aber irgendwo in der GPL, dass die erzeugnisse, die unter dieser lizenz veröffentlicht wurden nicht verkauft werden dürften. zumindest würde das aber der zustimmung der urheber bedürfen und ich hatte nich zugestimmt. aber wie oben schon gesagt, sie verkaufen ja "nur" ihre testberichte... *grummel*

Xman 5. December 2007 16:13

ja und Andere verkaufen schon seit Jahren ihre Dokumentationen und so... alles die gleiche Art und Weise.

Solang es genug Dumme gibt die darauf reinfallen sag ich nur: das Geld liegt auf der Straße, man muß es nur aufheben.

Myth88 5. December 2007 17:35

Gibt es nicht eine Assosation die GPL vertritt? Mit Anwaelten und so? :think

Stulle 5. December 2007 18:10

selbst wenn, sie verticken ja nicht die software, sondern nur die "testergebnisse"... das steht aber nur klein neben dem großen DOWNLOAD HIER (oder wie auch immer) banner...


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