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Verlierer 30. December 2007 02:24

VDS vs. Filesharing?
 
Gott zum Gruße.
Mich würde mal interessieren, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung eurer Meinung nach das Filesharinggeschäft tangieren wird.

Meine Meinung: Theoretisch kaum, da "nur" IP-Adressen mit denen man Kontakt hatte gespeichert werden; keine Infos über den gesendeten Inhalt. Selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber auf Hexenjagd Zugriff auf diese Daten hätte, könnte er damit nicht beweisen, dass da Jemand eine vermeintliche Raubkopie gesendet/empfangen hat. Mit der Protokoll Obfuskation könnte er ja nitmal beweisen, dass einer der beiden vermeintlichen Tauschpartner Filesharing betrieben hat (oder irre ich da???).

Würde jetzt Jemand auf die völlig abwegige Idee kommen, eine Filesharing-Tauschbörse für illegale Aktivitäten zu nutzen, müsste er demnach ja sicherer sein, als wenn er beispielsweise eine Raubkopie auf/von einen Server laden würde?

Kommt jetzt bitte nicht wieder mit "Wer nix Illegales saugt...", es sind schon oft Leute zu unrecht verdächtigt worden, und wenn man jetzt 6 Monte sehen kann, was einer getrieben hat, steigt die Wahrscheinlichkeit das sowas passiert.

Pan Tau 30. December 2007 16:13

Die Gefahr steigt!
 
Die Gefahr steigt, da die ISP's die Verbindungsdaten bisher nur ca. 1 Woche lang bei Flatrates gespeichert haben und diese Daten somit gelöscht waren bevor über den Weg
->> Anzeige
->> Staatsanwaltschaft
->> richterliche Verfügung
der Benutzer der jeweiligen IP ermittelt werden konnte.

Zitat:

Zitat von Verlierer (Beitrag 132991)
... Meine Meinung: Theoretisch kaum, da "nur" IP-Adressen mit denen man Kontakt hatte gespeichert werden; keine Infos über den gesendeten Inhalt. Selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber auf Hexenjagd Zugriff auf diese Daten hätte, könnte er damit nicht beweisen, dass da Jemand eine vermeintliche Raubkopie gesendet/empfangen hat. Mit der Protokoll Obfuskation könnte er ja nitmal beweisen, dass einer der beiden vermeintlichen Tauschpartner Filesharing betrieben hat (oder irre ich da???). .....

Du irrst, denn die bisherigen Anzeigen beruhten ja nun auch immer darauf das der Rechteinhaber einen Kontakt hergestellt hatte, dann mindestens einen Teil der Datei herunterlud und dann darüber die IP herausbekam und daraufhin Anzeige erstattet hat.

Zur Protokoll-Obfuscation:
Da die 'Rechteinhaber' ja (meist modifizierte) P2P-Software zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzern nutzen bringt sie den Urheberrechtsverletzern nichts da die P2P-Clients sie ja wieder auflösen.

Zitat:

Zitat von eMule-Project.net
Protocol Obfuscation is a feature which causes eMule to obfuscate or "hide" its protocol when communicating with other clients or servers. Without obfuscation, each eMule communication has a given structure which can be easily recognized and identified as an eMule packet by any observer. If this feature is turned on, the whole eMule communication appears like random data on the first look and an automatic identification is no longer easily possible. This helps against situations were the eMule Protocol is unjustly discriminated or even completely blocked from a network by identifying its packets.
It is however important to note what Obfuscation is not intended to do: It will not increase your anonymity, it will not make you "invisible" in any way and it will also not protect you effective against eavesdroppers. Also if your network admin has a good legal reason to block eMule (for example a restricted company network), bypassing it may cause you other unwanted consequences.
Obfuscation is currently available for ED2k TCP and UDP, Server TCP and UDP and Kad TCP communication. Kad UDP packets are not yet obfuscatable.

Zitat:

Zitat von Verlierer (Beitrag 132991)
... Würde jetzt Jemand auf die völlig abwegige Idee kommen, eine Filesharing-Tauschbörse für illegale Aktivitäten zu nutzen, müsste er demnach ja sicherer sein, als wenn er beispielsweise eine Raubkopie auf/von einen Server laden würde? ....

Nicht sicherer und nicht unsicherer als bisher, wenn man mal von den 5 Monaten und 3 Wochen Extrazeit absieht.


Pan Tau

Verlierer 30. December 2007 20:02

Das klingt mir aber eher so, als ob die Gefahr bei einem Verbrechen erwischt- oder aber fälschlich beschuldigt zu werden exorbitant ansteigt. Laut deiner Darstellung war es wohl einzig die schnelle Verwerfung der Daten die eine betreffende Person geschützt hat, diese Praxis ist ja nun passé.

Januar1956 30. December 2007 22:53

Zitat:

Mich würde mal interessieren, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung eurer Meinung nach das Filesharinggeschäft tangieren wird.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt um bei "sehr schweren Verbrechen" ermitteln zu können.
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden.

Januar

Verlierer 31. December 2007 12:58

Mich würde nur mal interessieren, wie es denn fortan von Statten geht, wenn ein Rechteinhaber die Daten von Jemanden haben will. Muss er als zivilrechtlicher Kläger dann nach wie vor innerhalb von 1-2 Woche loslegen und darf länger zurückliegende gespeicherte Daten nicht mehr einsehen oder wie?

Slartibartfass 31. December 2007 13:40

hi,

Zitat:

Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden
Neben der Gesetzeslage gibt es aber auch noch eine Interessenslage.

Jeder sollte sich die Frage stellen, ob die Matrix ein Interesse an ihm haben könnte
(kritischer Gewerkschaftler, Mitglied der Linkspartei, aktiv in der Antifa, in Umweltverbänden,
Journalist der nicht bereit ist die Pressemeldungen der INSM kommentarlos nachzuplappern, ....)

Wenn du nämlich in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden gerätst ist die Gesetzeslage eher
irrelevant.

Wer nur Musik klaut und sonst ganz lieb ist, sollte aber relativ ruhig schlafen können.

Grüsse

Raptus 31. December 2007 14:05

Noch ein par meiner Überlegungen zur VDS:

Nach wie vor muss die MI/FI an die IPs de Raubkopierkinderschändermörderterroristen kommen, was sie über speziell dafür angeheuerte Firmen macht. Für diese genügt es nicht nur die IP des Clients ausfindig zu machen, der den Hash einer urheberrechtlich geschützten Datei anbietet, sie muss auch noch ein Stück dieser Datei laden um rechtlich die Straftat belegen zu können.
Daraus könnte man folgende Schutzmaßnahmen ableiten:
- keine Verbindung zu deutschen IPs zulassen. Die Verfolger müssten ihre Schnüffelclients im Ausland stehen haben damit sie dann noch an die File kommen können, und dann wird es rechtlich AFAIK auch komplizierter.
- BitTorrent mit geschlossenen privaten Trackern verwenden. Ist auch weit entfernt von 100%er Sicherheit, aber besser als das eDK-Netz, wo jeder rein kann.

Unabhängig von p2p, bei der Überwachung der eMail Korrespondenten gibt es auch eine interessante Feststellung:
Man möchte über diese Überwachung erfahren, wer mit wem kommuniziert, also die Kontakte/das soziale Netz einer Person ausfindig machen können. Schon mal überlegt wie verwässert diese Statistik dann sein wird, wenn man bedenkt, dass >90% aller Mails Spam sind? :mrgreen:

Man kann auch dem Provider das Speichern erschweren: Ein kleines Programm schreiben, welches so schnell die Leitung erlaubt IP Pakete an beliebige deutsche IPs versendet. Wenn genügend Leute das machen würden käme es einem DDoS auf die VDS gleich.

Mir fällt bestimmt noch mehr ein... :twisted:

Letztendlich fördert das ganze um so mehr anonyme Systeme.

Myth88 31. December 2007 14:08

Das mit dem DDos auf die VDS ist ja mal genial! XD :D

Einfach mal so rumpingen.... :P

MickiKrause 31. December 2007 14:18

Zitat:

Die Verfolger müssten ihre Schnüffelclients im Ausland stehen
Genau das tut die Firma namens Logistep wars glaube ich doch schon - sitzt in der Schweiz.

Raptus 31. December 2007 14:20

Ok, auf einen anständigen IPfilter wird man nach wie vor nicht verzichten können.

HeinBloed 31. December 2007 14:44

hallo

man kann sich auch einen extravaganten geschmack angewöhnen

je weiter man von dem grossen haufen mist weg ist, desto weniger werden die fliegen.

habt es gut
heinbloed

Pan Tau 2. January 2008 16:55

Zitat:

Zitat von Verlierer (Beitrag 133005)
Das klingt mir aber eher so, als ob die Gefahr bei einem Verbrechen erwischt- oder aber fälschlich beschuldigt zu werden exorbitant ansteigt. Laut deiner Darstellung war es wohl einzig die schnelle Verwerfung der Daten die eine betreffende Person geschützt hat, diese Praxis ist ja nun passé.

Was ich in dem Zusammenhang noch wichtig finde, ist, das wenn ein Rechteinhaber eine Anzeige stellt um an die Verbindungsdaten eines (mutmaßlichen) Rechteverletzers zu kommen, nicht gleich die Staatsanwaltschaft den ISP anweist die Daten herauszugeben, was leider schon vorkam. Denn einzig und allein ein Richter ist befugt die Herausgabe der Daten zu verfügen. Ob man dann Anspruch auf die Einstellung des Verfahrens wegen eines Formfehlers hat ist mir aber nicht bekannt.

Zitat:

Zitat von Januar1956 (Beitrag 133010)
Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt um bei "sehr schweren Verbrechen" ermitteln zu können.
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden.

Januar

Zumindest nicht in Bezug auf das Strafrecht, das Zivilrecht ist für Rechteverletzer meist eh die härtere Keule da die Rechteinhaber auf diesem Wege versuchen Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

Zitat:

Zitat von Verlierer (Beitrag 133035)
Mich würde nur mal interessieren, wie es denn fortan von Statten geht, wenn ein Rechteinhaber die Daten von Jemanden haben will. Muss er als zivilrechtlicher Kläger dann nach wie vor innerhalb von 1-2 Woche loslegen und darf länger zurückliegende gespeicherte Daten nicht mehr einsehen oder wie?

Er wird vermutlich wie bisher verfahren, hat nun aber viel größere Chancen an die Verbindungsdaten zu gelangen da sie jetzt ja etwa 25 Wochen länger gespeichert werden müssen.
Dazu es beginnt immer mit einer Strafanzeige!

->> Also (Straf-)Anzeige um an die Verbindungsdaten zu gelangen,
->> dann wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt,
->> daraufhin fordert der Anwalt des Rechteinhabers Akteneinsicht um an die Adresse des (mutmaßlichen) Rechteverletzers zu gelangen,
->> dann wird eine Zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz eingereicht
->> und diese Schadensersatzklage bricht dann den nachgewiesenen Rechteverletzern ihr 'finanzielles Genick'

Oder man macht es wie HeinBloed vorschlägt ->>
Zitat:

Zitat von HeinBloed (Beitrag 133048)
hallo

man kann sich auch einen extravaganten geschmack angewöhnen

je weiter man von dem grossen haufen mist weg ist, desto weniger werden die fliegen.

habt es gut
heinbloed

Was auch noch was bringt, wenigstens in Bezug auf Musik, ist nicht gleich sofort auf jede Neuerscheinung stürzen, einfach mal ein, zwei oder drei Jährchen abwarten bevor man etwas herunterlädt, in der Zeit kann man sich bequem per Internetradio davon überzeugen ob das Objekt der Begierde es lohnt sich möglicherweise Schwierigkeiten einzuhandeln. Von der Musikindustrie weiß ich das die Hauptsächlich auf die Neuerscheinungen achten und auf ihre Superstars.
Man hat also die Wahl, immer nur das neueste und das Gefühl von Gefahr, oder wenn man etwas unbedingt sofort haben möchte das Fachgeschäft der Wahl aufsuchen und das Produkt erwerben oder sicherheitshalber erst ein wenig zu warten.


Pan Tau

Verlierer 2. January 2008 19:46

Zitat:

Zitat von Pan Tau (Beitrag 133084)
Er wird vermutlich wie bisher verfahren, hat nun aber viel größere Chancen an die Verbindungsdaten zu gelangen da sie jetzt ja etwa 25 Wochen länger gespeichert werden müssen.

Aber es hieß doch immer, dass für zivilrechtliche Klagen nicht darauf zugegriffen werden darf :think

Pan Tau 3. January 2008 01:35

Zitat:

Zitat von Verlierer (Beitrag 133089)
Aber es hieß doch immer, dass für zivilrechtliche Klagen nicht darauf zugegriffen werden darf :think

Darum wird ja auch immer erst einmal Strafanzeige erstattet! :sb
Wenn die dann wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird ..... siehe meinen vorigen Post. :oben:
Naja, und jetzt sind die Daten eben 5 Monate und 3 Wochen länger zu bekommen. :whip


Pan Tau

lemming1988 3. January 2008 18:55

EDIT: Post gelöscht; Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil - siehe mein 2.Post :mrgreen:

Pan Tau 4. January 2008 20:20

Zitat:

Zitat von lemming1988 (Beitrag 133125)
Verlierer hat schon recht - für eine Lapalie wie Filesharing darf auch im Rahmen einer Strafanzeige nicht auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugegriffen werden, so der Plan. Wie das in der Praxis aussehen soll??? 1 Topf "gerade noch für die Rechnung gespeicherte IPs" und 1 Topf "heilige Daten für den BND" ??? Vielleicht kommt ja wirklich die paradoxe Situation, dass die Zivilrechtsschiene über Strafanzeige so ausgehebelt wird, weil der Staatsanwalt sagt: "Dafür hol ich keine Daten"?

Wie deutlich muss ich es denn noch formulieren?

Es ist schon seit Jahren Praxis das die für eine zivilrechtliche Klage notwendigen Daten über den Umweg einer Strafanzeige ermittelt werden - und zwar nach dem oben von mir beschriebenen Muster.
Um feststellen zu können ob eine Lappalie vorliegt müssen aber erst einmal die Daten der Verbindung(-en) erhoben werden, denn nur so kann nachgewiesen werden (oder auch nicht) das User XY nur ein wenig oder sehr viel heruntergeladen hat! Und die Rechteverwerter kümmern sich einen Scheißdreck darum wie der "Plan" aussieht, die wollen abschrecken und Kohle scheffeln um jeden Preis!


Wie schon mal erwähnt die Staatsanwaltschaft hat gar nicht das Recht ohne richterliche Erlaubnis die Daten zur IP-Zuordnung anzufordern, das Problem ist das sich in der Vergangenheit trotz dem Staatsanwälte direkt an die ISP's gewandt haben und dann auch noch von den ISP's die Daten ohne richterliche Erlaubnis bekamen.

Topf bzw. Töpfe:
Es wird nur noch einen Topf geben, da die ISP's nun pauschal die Verbindungsdaten loggen und 6 Monate speichern müssen. Eine Trennung nach Flatrate, Zeit- oder Volumentarif ist somit gar nicht mehr nötig.

Hoffe nix übersehen zu haben bin in Eile.
Pan Tau

Januar1956 4. January 2008 22:42

Zitat:

Und die Rechteverwerter kümmern sich einen Scheißdreck darum wie der "Plan" aussieht, die wollen abschrecken und Kohle scheffeln um jeden Preis!
Ja natürlich, aber zu denken, denen gehts um den einzelnen User, wäre grundfalsch. Die wollen nur Druck ausüben, bis die ISP sich dazu durchringen, einen Pauschbetrag an diese Mafia abzudrücken...um nix anderes gehts da.
Aber letztendlich wirds so ausgehen, da verwette ich meine Omi. :chuckle

Januar

Pan Tau 5. January 2008 16:29

Das stimmt, es geht immer nur um Abschreckung der breiten Masse!

Das mit dem Pauschbetrag (Kulturflatrate) klingt zwar interessant dürfte aber aufgrund der jetzt geschaffenen Fakten (Vorratsdatenspeicherung) vom Tisch sein, gerade auch weil die VDS ja (angeblich) aus sicherheitspolitischen Gründen geschaffen wurde (und nicht um den gläsernen Bürger zu schaffen).

Von diesem neuen Zustand werden die Rechteverwerter versuchen Nutzen zu ziehen um so eventuell doch noch zu einem Sieg über die Filesharer zu kommen.

Sollte ihnen das nicht gelingen würde ich es aber auch nicht ganz ausschließen (das eine Kulturflatrate zustande kommt), dann würde zumindest dieser stupide Teufelskreis aus Verfolgung von Filesharern und dem Ersinnen von wirksamen Gegenmaßnahmen durchbrochen und beide Seiten sollten davon profitieren.

Ich, für meinen Teil, könnte dann auch mit der VDS leben da ich nicht vorhabe eine Laufbahn als Ter-ror-ist oder Krim-in-eller einzuschlagen.

Man sollte also nicht die Hoffnung verlieren.

Pan Tau

lemming1988 6. January 2008 21:10

:(
 
Ich verweise auf § 100a StPO bis (insbesondere) § 100g StPO . Damit ist klar: Die Vorratsdaten können in vollem Umfang für jede Internet-Lapalie herangezogen werden.
Ändern tut sich dadurch aber nur die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kläger ala Logistep noch rechtzeitig IP Daten zuordnen kann, und zwar von unbekannt auf ca. 100%.
§100g wurde auch gar nicht geändert, der erlaubte bisher schon alles an Daten abzugreifen, was geht, sobald eine vermutete Straftat das Internet betraf.
100a und b wurden massiv ausgeweitet, das is das Ding mit schwere Straftaten+Terrorismus... und das kann uns (als sharern) in der Tat egal sein. Die Überlegung, die Vorratsdaten nur für schwere Straftaten zu benutzen wurde komplett fallengelassen.

Buddha-Monk 6. January 2008 21:46

Zitat:

Man kann auch dem Provider das Speichern erschweren: Ein kleines Programm schreiben, welches so schnell die Leitung erlaubt IP Pakete an beliebige deutsche IPs versendet. Wenn genügend Leute das machen würden käme es einem DDoS auf die VDS gleich.
Hm dieses Unterfangen wird in Bezug auf die VDS nichts ändern d.h. weder eine Speicherung erschweren geschweigedenn verhindern. Dein Internet-Provider muss nur speicheren wann du Online warst, nicht aber auf welche Internetseiten du warst. Ergo interessiert es ihn überhaupt nicht ob und wieviel du rum pingst, außer dass du ihn vlt. ärgerst da ja nutzloser Traffic entsteht. Sinnvoller wäre es schlicht und einfach sich entweder dauernt ein und wieder auszuwählen (die log Datei des Providers wird größer) oder einfach sich dauernt eingewählt zu lassen und sofort bei Verbindungsabruch wieder einwählen (es ist so kein Online-Offline Profil erstellbar). Diese Bemerkung betzieht sich nur auf den log-Zwang des Internetproviders. Viel gefährlicher ist meiner Meinung nach das was der eMail-Provider speichern muss - und hier haben wir ja schon eine Menge Tarn-Traffic bzw. (Spam) die auch die logs anschwellen lassen.

P.S. Tschuldi wenn das nen bischen viel OT war, wenns stört lösch ich den Post einfach!

greetz

Buddha-Monk

atreides 13. January 2008 19:57

@Pan Tau gratulation endlich mal jemand im Forum der sich weniigstens mit der materie beschäftigt bevor er dazu etwas sagt, erstaunlich finde ich nur die tatsache obwohl hier jeder weiss das er sich in rechtlichen grauzonenland bewegt die meissten hier erschreckend uninformiert sind.

Aber eine korrektur hätte ich zu deinen Aussagen noch anzuführen, denn die Strafrechtliche Klage wird von Seiten des beauftragten Amtsgerichtes erst gar nicht wegen Bagatelldeliktes eingestellt sondern vorher von den antragstellenden Rechtsanwälten wieder zurückgezogen. diese unflätige und Amtsherabwürdigende Verhalten, macht die geprellten Gerichte nämlich zu unseren unfreiwillige Freunden.

(Einer meiner Freunde muss sich von Amtswegen mit derlei Sachen rumschlagen)

Es gibt allerdings auch eine kleinigkeit die ich noch ins Feld führen möchte anscheinend habe ich es hier mit recht wenigen Überzeugungstätern zu tun, denn ich bin weder heute noch morgen dazu bereit für Medien welcher Art auch immer die der Massenproduktion und verwertung unterliegn diese völlig überzogenen Preise zu bezahlen, versteht mich bitte nicht falsch für unser eselchen in der legalität und mit den heutigen rechten und nutzungsmöglichkeiten wäre ich durchaus bereit tief in die Tasche zu greiffen aber ich bin es leid dies ewig miese Tour aus erscheinungsterminen,Sondereditionen,Verwertungs-und Nutzungsrechten auch noch mit meinem schwer verdienten Geld zu unterstützen. Leider vermisse ich gleichwertige oder ähnlich Philosophien im Umgang mit unserem Eselchen bei den meissten hier im Forum kaum einer ist mal bereit darüber zu sprechen was ihn eigentlich zu Nutzer von P2P macht alle haben nur Angst erwischt zu werden aber keiner sagt mal klar das die derzeit geschaffene Rechtsgrundlage Und das Angebot zu Nutzung von Medien egal welcher Art eigentlich nur Unzulänglich ist und weder im Sinne der Nutzer noch im Sinne derer die Sie schaffen ist


Vorab dickes sry, aber das musste mal raus aus mir :)

otto77 13. January 2008 20:45

atreides
Ich bin stolzer Esel Benutzer und p2p Nutzer ob sie mich mall bekommen oder nicht ist mir egal.ich nutze ihn weil ich mit der Preis Politik nicht einverstanden bin und auch wenn ich das große los hätte würde ich nicht solche summen zahlen.mit den bekommen na ja sie haben uns ja vor 1990 auch schon abgehört.
Ich bin stolz das ich den Esel nutzen darf es ist meine Endscheidung.
Otto77

atreides 14. January 2008 15:47

gut so weiter machen :)

otto77 18. January 2008 18:12

Online-Überwachung: Bundeskanzlerin ist dafür

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich im Kampf gegen den Terrorismus erneut für eine Online-Überwachung stark gemacht.Auf einem Familien- und Sicherheitskongress der Bundes-CDU in Hamburg sagte die Parteivorsitzende, in diesem Punkt sei sie absolut der Meinung ihres Innenministers Wolfgang Schäuble. Den Sicherheitsbehörden müsse ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, damit sie wirkungsvoll gegen den Terrorismus vorgehen könnten. Mit Blick auf die aktuellen Möglichkeiten der Behörden sagte Merkel: „Wenn die anderen einen Vorsprung haben, brauchen wir uns nicht wundern, wenn wir nicht hinterherkommen.


P.S. Für Frieden und Sozialismus seid bereit immer bereit Mielke lest grüßen hat die CDU CSU doch was vom Osten übernommene abhören und so habe in der DDR alles erlebt.

atreides 26. January 2008 21:21

Terror, der einzige der hier verbreitet wird ist der von der Industrie und die Politiker sind ihre willigen Erfüllungsgehilfen

Verlierer 3. February 2008 21:07

Habe gerade bei Chip folgenden Artikel entdeckt der unsere Verwirrtheit über das einsehen der Protokolle möglicherweise klärt: *klick*

Zitat:

Dank Vorratsdatenspeicherung, so Lüngen, bleibe mehr Zeit zum Ermitteln des Anschlussinhabers.
Beim Artikel hat Chip allen Anschein mal wieder eine Finanzspritze bekommen, um gewissen Leuten Angst zu machen, trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass da völliger Humbug drin steht. Laut dieser Aussage dürfen die "Fahnder" also auch bei kleinen Fischen in die Protokolle spannen.

Pan Tau 5. February 2008 01:15

Zitat:

Zitat von Verlierer (Beitrag 133958)
... Laut dieser Aussage dürfen die "Fahnder" also auch bei kleinen Fischen in die Protokolle spannen.

Ich sagte es doch schon um herauszufinden ob jemand ein großer oder ein kleiner Fisch ist müssen erst einmal alle beobachtet werden.
->>
Zitat:

Zitat von Pan Tau (Beitrag 133157)
.... Um feststellen zu können ob eine Lappalie vorliegt müssen aber erst einmal die Daten der Verbindung(-en) erhoben werden, denn nur so kann nachgewiesen werden (oder auch nicht) das User XY nur ein wenig oder sehr viel heruntergeladen hat! ....

Pan Tau

drfreak2004 5. February 2008 11:03

Dann lade nix verbotenes. So können Sie schauen was sie wollen und finden zb nur Linux.iso's. Nur die die immer jammern die ziehen illegal.

Verlierer 5. February 2008 15:57

@ Pan Tau: Was glaubst, wie sehr hat dieser Thread dein Herzinfarktrisiko gesteigert? ;-)

Pan Tau 7. February 2008 06:50

Ich glaube gar nicht.

Aber ein und die selbe Frage immer wieder in neue Worte verpackt gestellt ändert nichts an der Antwort, es bleibt die gleiche Antwort da die Frage die gleiche ist. Die Faktenlage hat sich ja nicht verändert. Sie (die neuformulierte Frage) kann dadurch zu Verwirrung führen was nicht der Sinn von Foren ist - in Foren soll typischerweise informiert, aufgeklärt und geholfen werden.

Das ist sinnlos verschossenes Pulver oder vergeudete Energie, der Versuch etwas auf erloschenem Feuer am kochen zu halten wobei man doch gar kein neues Brennholz mehr hat. Meinetwegen auch Panikmache.
Nur wozu, was willst du damit bezwecken?


Pan Tau


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