Phantomias | 24. September 2010 06:07 | Emule Problem Download Zitat:
Kann ich damit zum Sozialgericht gehen?
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Wie kommt ein 10-jähriges Kind ohne Anleitung an EMule? Meine Kinder haben auch einen eigenen Rechner (8 und 9 Jahre alt). Allerdings haben wir darauf eine Kindersicherung eingerichtet. Zum einen mit Zeitlimit, nur Internetseiten, welche ich freigegeben habe und auch die Rechnerprogramme, nur welche ich freigebe. Dann passiert so was nicht :)
Aber 450 Euro würde ich zahlen, falls das Programm auf dem Rechner war, hättest du davon ausgehen müssen, das jemand das Programm nutzt. Anwalt nehmen und alles, bringt eigentlich nicht viel und kostet hinterher wesentlich mehr als 450 Euro
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Nix zu machen du bist erwischt wurden^^^ich an deiner stelle würde zahlen sonst kommt schlimmeres auf dich zu
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Sorry falls ich jetzt falsch liege, aber das scheint mir eine etwas fadenscheinige Ausrede ^^
1. Wenn es der Kindercomputer ist schaut man vorher drauf ob solche Programme drauf sind und entfernt die.
2. Glaube ich nicht, dass eine 10jährige es hinkriegt bei Emule ohne anleitung (oder es gesehen zu haben) was runterzuladen.
aber egal: Das wird wohl eine Abmahnung sein. Es gibt im Internet viele viele Seiten die dich dazu beraten können, was du am besten tun kannst. einfach mal googeln
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Hallo,
nun ja, Du wirst um die Zahlung wohl nicht herum kommen, weil Du als Anschlussinhaber dafür haften musst.
Hätte Deine Tochter irgendwas im Internet gemacht, wäre es anders (weil sie als minderjährige nicht geschäftsfähig ist).
Aber so musstest Du wissen, dass auf dem Rechner noch das Programm drauf war, das ist der entscheidende Unterschied.
Der RA wäre nicht auf Dich gekommen, wenn er nicht die Verbindungsprotokolle hätte.
Damit ist der Nachweis recht sicher.
Vielleicht kann ein eigener Anwalt da was raushandeln, der kostet aber eben auch wieder Geld.
Und die Sache ist beweisbar.
Da wirst Du Dich wohl auf die Zahlung einstellen müssen.
Bitte unterzeichne KEINE Unterlassungserklärung, wenn Deine Tochter so was nochmal macht, wird es dann richtig teuer für Dich.
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Das Geld wirst Du wohl zahlen müssen. Als Anschlussinhaber bist Du für die Verwendung des Internets haftbar zu machen. Wenn Du ein unverschlüsseltes WLAN hast und der Nachbar darin surft und dummheiten anstellt wirst Du sogar dafür zur Rechenschaft gezogen.
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Leider bist du ja auch verantwortlich, für das was deine Tochter gemacht hat.
So leid es mir tut (und ich habe auch schon gezahlt), du wirst aus der Nummer nicht raus kommen und wohl zahlen müssen.
WIHTIG!!!
Pass aber auf und unterzeichne die Unterlassungserklärung nicht, wenn dann noch mal was "passiert" wirst du richtig zahlen müssen. Deshalb wird empfohlen diese nicht zu unterschreiben.
Ich denke du kannst noch mehr Infos über google finden...
Wie gesagt, ich musste damals auch zahlen, alles versucht (und ich hatte "nur" einen Landkartenausschnitt auf meiner Homepage = ?800,-) - keine Chance, die bestehen darauf und haben Anwälte ohne Ende.
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Also, grundsätzlich hast Du als Erziehungsberechtigter ja schon so eine Art Aufsichtspflicht. Es zählt eigentlich sowieso weniger, wer genau das gemacht hat, als vielmehr wem der Internet-Anschluss gehört. Denn der haftet als sog. Mitstörer. Ich habe aber schon von Fällen gehört, wo nach langem, zähem Ringen vor Gericht dann die Eltern von der Haftung freigestellt wurden. Das war aber offenbar eine absolute Ausnahme. Ich muss Dir aber auch sagen, dass Du mit 450 ? wirklich glimpflich davonkommen würdest. Da sind oft viel, viel höhere Summen im Spiel. Von daher würde ich mir echt überlegen, ob Du nicht in den sauren Apfel beißt, und es bezahlst - notfalls in Raten. Ein ganz anderes Problem sehe ich noch darin, dass das ja auch noch eine strafrechtliche Konsequenz haben kann. Wobei da die Staatsanwaltschaften bei "Ersttätern" und geringem Umfang i.d.R. das Verfahren einstellen
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schweere frage,ans kind kommen die nicht ran,aber ob es deine pflicht gewesen wäre,das zu verhindern.....deine nutzung vor x jahren kann nicht gemeint sein,ist bestimmt verjährt
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Ich vermute, Du sollst auch eine Unterlassungserklärung abgeben und HIER sehe ich das eigentliche Problem. Wenn es Dir bisher nicht gelungen ist, Deine Tochter so zu kontrollieren, daß Du sicherstellen kannst, daß nix passiert - wie sollst Du das in Zukunft sicher stellen können? Es gibt zwar Möglichkeiten, Filesharing-Programme zu blocken. Ganz verhindern kann man damit aber potentielle Urheberrechtsverletzungen trotzdem nicht.
Obwohl Deine Tochter erst 10 ist, wirst Du dafür haftbar zu machen sein. Das Stichwort heißt "Störerhaftung". Du hast als Anschlußinhaber sicher zu stellen, daß mit Deinem Anschluß kein Mist gemacht wird. Es wurde gerade vor kurzem entschieden, daß der Anschlußinhaber in der Regel auch für das Tun seiner Kinder haftet.
Du solltest die Unterlassungserklärung, die da abzugeben ist, also in jedem Fall modifizieren,. Das wird kaum ohne Rechtsanwalt gehen. ich würde Dir deshalb raten, Dich an einen Fachanwalt für Internetrecht zu wenden.
450,-? gehen im Übrigen vollkommen in Ordnung und sind eher im unteren Bereich der möglichen Beträge.
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