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OlivomDorf 25. October 2010 07:17

cancelled.met lesen? Is dringend :-(
 
Moin zusammen!

Aus Gründen, die man sich ggf. denken kann muß ich dringend meine cancelled.met dekodieren um (hoffentlich) zu sehen, wieviel kb/mb einer bestimmten Datei ich geladen habe. Hat jemand ein Tool dafür?

Danke im Voraus

Oli

tHe WiZaRd Of DoS 25. October 2010 10:05

Das kannst du darin sowieso nicht sehen, darin werden (IIRC verschlüsselt) nur die Hashes der Dateien gespeichert, deren DL du abgebrochen hast. Mehr Infos würdest du in einer known(64).met finden.

OlivomDorf 25. October 2010 11:48

OK. Der Hash-Wert würde mir bereits reichen. Ggf. eben auch die Anzahl hochgeladener Bytes. Es geht hier um eine Abmahnung mit entsprechernder Geldstrafe und mein emule meldet mir bei dem angemahnten Hash, daß der DL abgebrochen wurde. Ich bin mir sicher, daß ich da was versehentlich geclickt habe, muß allerdings Gewissheit über die bereitgestellte Menge an Daten haben (Bagatellisierung) - Stichwort Urheberrechts-Verletzung.
Also welches Tool kann die cancelled.met oder die known64.met lesbar machen?
Vorweg: EFSViewer oder MetMEdic können es NICHT.

Danke und Gruß

tHe WiZaRd Of DoS 25. October 2010 15:58

Den Hash kriegst du da seit einigen Versionen nicht mehr raus, der wird verschlüsselt gespeichert. Du könntest höchstens deine config-Files ins config einer anderen eMule-Version kopieren, diese dann starten und über diese nach dem gewünschten File(hash) suchen - wird dieses dann in der entsprechenden Farbe angezeigt, dann weisst du, dass die Datei abgebrochen wurde. Nutzt du einen Mod wie z.B. den Xtreme mit "History" Funktion, dann kannst du im Shared Files Fenster deine alten Dateien und ihre UL/DLs einsehen (allerdings wird die History nach einer bestimmten Zeit gesäubert - evtl. bräuchtest du dann eine spezielle Version).

EDiT: Achso, zum Thema Abmahnung: lies dich hier im Forum und in anderen Foren auch mal schlau, für gewöhnlich ist der beste Weg, eine mod. UE abzugeben und nichts zu zahlen.

OlivomDorf 25. October 2010 17:45

Die modifizierte UE habe ich abgegeben und auf Anraten meines Anwaltes 150,-- Euro gezahlt. Nun fängt der RA an, zu schachern. Man will anstatt der initialen 650 nur noch 500 - nichts zahlen funktioniert gar nicht - keine Ahnung wer so einen Blödsinn immer schreibt - Hörensagen vermutlich. Aber ich weiß nicht mal, ob ich das Teil überhaupt in relevanter Größe (ca. 1/4 muß man wohl haben) geladen habe. Also dachte ich, daß hier ggf. Entwickler mitlesen, die mir die Info aus meinem Esel rauszaubern können. Wäre ja auch im allgemeinen Interesse.

tHe WiZaRd Of DoS 25. October 2010 18:03

Natürlich geht das - kenne wirklich VIELE Leute, bei denen es genau so war. Dein erster Fehler war, dass du überhaupt was gezahlt hast (wofür?), denn das ist im Prinzip ein Schuldeingeständnis, mod. UE hin oder her. Es ist vollkommen irrelevant, wieviel du geladen hast - die Sache ist, wieviel bzw. ob du verteilt hast und selbst WENN du das aus deinen Daten rekonstruieren kannst, dann heißt das nicht, dass diese korrekt sind - man kann ja leicht mogeln!
Wenn du dir z.B. sicher bist, das abgemahnte Werk nicht geladen zu haben, warum reagierst du dann überhaupt?


Als Entwickler wäre es an sich kein Problem ein entsprechendes Programm zu schreiben, aber den richtigen Sinn dahinter sehe ich weiter nicht - zudem ist das Zeit & Arbeit und davon hat keiner was über.

OlivomDorf 25. October 2010 18:25

Also zum einen mußt du reagieren, wenn dir sowas vom Anwalt ins haus kommt - sonst setzt es eine einstweilige Verfügung. Und das Schuldeingeständnis ist die UE, nicht die Zahlung. Diese nicht abzugeben endet vorm Gericht und das wird dann ggf. noch teurer - ist in Deutschland eben noch nebliger Raum. Außerdem habe ich den Hash ja in der cancelled.met - also habe ich das sicher mal angefangen zu laden aber dann abgebrochen - vermutlich weil ich mich verclickt hatte. Vor einem Gericht spielt es - wenn man wenigstens den einschlägigen Foren Glauben schenken darf schon eine Rolle, ob man das Werk ganz geladen (und damit ja auch automatisch ganz bereitgestellt) oder eben nur teilweise geladen hat. Daher wäre eben eine Aussage aus dem cancelled.met File interessant. Mogeln hin oder her - etwas zu haben ist immer besser als nix zu haben vor Gericht. Und damit kenne ich mich nach 3 Jahren Scheidungskrieg nun wirklich ein bischen aus. Ich kann aber auch nicht für jede ******* den Anwalt einschalten, zu teuer. Aber ich habs verstanden. Es geht nicht mit emule und gut.

tHe WiZaRd Of DoS 25. October 2010 18:47

Klar musst du reagieren - via mod. UE ist vollkommen ausreichend! Die UE ist KEIN Schuldeingeständnis, wenn du das korrekt gemacht hast - du versprichst darin nur, das Werk nicht zu verteilen OHNE DASS DU ZUGIBST, DAS JEMALS GETAN ZU HABEN - das ist ein riesiger und wichtiger Unterschied, den dein Anwalt entweder nicht kennt, oder dir nicht erklärt hat.

Du kannst das nicht beweisen, was du da anführst, da hättest du direkt sagen müssen: nehmt meinen PC mit, schaut nach - im NACHHINEIN kannst du alles mögliche an deinem PC ändern und vorgeben - das nutzt dir nichts mehr, da bin ich mir sicher. Es ist weiterhin KEIN Unterschied, ob du das Werk ganz oder teilweise geladen hast; sobald du mit Verteilen anfängst (1 Chunk fertig), machst du dich u.U. strafbar.
Es geht mit eMule: teste doch mal den Xtreme-Mod (Dateien KOPIEREN, nicht verschieben, sonst fehlt nachher evtl. was), wenn du damit nicht weiterkommst, kann ich dir evtl. in den Muli eine kleine Funktion schreiben, die die von dir gewünschten Daten extrahiert.


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