Phantomias | 2. August 2007 14:54 | Musicvideos runterladen bei eMule erlaubt ja oder nein Zitat:
Klares Nein. Wobei die meisten Nutzer keine Bedenken haben. Legal ist es jedenfalls nicht.
| Zitat:
Zunächst muss man berücksichtigen, dass der Urheber bzw. der, der die Urheberrechte an einem Werk besitzt, selbst bestimmen kann, über welchen Weg sein Stück veröffentlicht wird. In deinem Fall muss er einer Veröffentlichung über eMule zustimmen. Ich wage zu bezweifeln, dass dies der Fall ist.
Sollte tatsächlich keine Zustimmung erfolgt sein, ist der Download auch verboten, egal in welcher Form das Werk angeboten wird, ob als Stream oder File, Audio- oder Videodatei. Auch Musikvideos unterliegen dem Urheberrecht.
Ein legal betriebenes Portal kann auch den Download von Inhalten, die ohne Genehmigung des Urhebers bereit gestellt werden, nicht legalisieren.
| Zitat:
Zunächst muss man berücksichtigen, dass der Urheber bzw. der, der die Urheberrechte an einem Werk besitzt, selbst bestimmen kann, über welchen Weg sein Stück veröffentlicht wird. In deinem Fall muss er einer Veröffentlichung über eMule zustimmen. Ich wage zu bezweifeln, dass dies der Fall ist.
Sollte tatsächlich keine Zustimmung erfolgt sein, ist der Download auch verboten, egal in welcher Form das Werk angeboten wird, ob als Stream oder File, Audio- oder Videodatei. Auch Musikvideos unterliegen dem Urheberrecht.
Ein legal betriebenes Portal kann auch den Download von Inhalten, die ohne Genehmigung des Urhebers bereit gestellt werden, nicht legalisieren.
| Zitat:
Zunächst muss man berücksichtigen, dass der Urheber bzw. der, der die Urheberrechte an einem Werk besitzt, selbst bestimmen kann, über welchen Weg sein Stück veröffentlicht wird. In deinem Fall muss er einer Veröffentlichung über eMule zustimmen. Ich wage zu bezweifeln, dass dies der Fall ist.
Sollte tatsächlich keine Zustimmung erfolgt sein, ist der Download auch verboten, egal in welcher Form das Werk angeboten wird, ob als Stream oder File, Audio- oder Videodatei. Auch Musikvideos unterliegen dem Urheberrecht.
Ein legal betriebenes Portal kann auch den Download von Inhalten, die ohne Genehmigung des Urhebers bereit gestellt werden, nicht legalisieren.
| Zitat:
Ich würde es an Deiner Stelle prinzipiell sein lassen, aus eMule etwas herunterzuladen. Und dies aus vielen verschiedenen Gründen:
1) Natürlich gibt es unter eMule (donkey-Netzwerk) mit Sicherheit Titel, die keinem Copyright unterliegen. Aber Du kannst dem Titel nicht am Namen ansehen, ob darauf ein Copyright existiert.
2) Es werden auch Dateien unter falschem Namen angeboten. Wenn Du Dir also ein ?Urlaubsvideo? herunterlädst, kann es sein, dass Du eigentlich ein Madonna-Video auf die Festplatte downloadest. Und dieses Video hat mit Sicherheit ein Copyright! Dies siehst Du auch in der Tauschbörsensoftware, wenn Du auf das +-Zeichen drückst, welches neben dem Namen steht. Dort wirst Du in der Regel eine Vielzahl von Namen finden.
3) Mit der Standartsoftware für die Tauschbörse ist es leider so, dass Du während des Downloads immer auch Deine gerade heruntergeladenen Dateifragmente zum Upload anbietest. Da Du aber nie sicher sein kannst (wie gerade aufgeführt), was Du da eigentlich downloadest, begehst Du im Zweifelsfall eine Urheberrechtsverletzung.
4) Es gibt mittlerweile spezialisierte Unternehmen, die gerade die donkey-Tauschbörse überwachen und diese nach Dateien scannen, auf welchen ein Copyright existiert. Und die werden auch Dateien bei Dir finden, von denen Du überhaupt noch nicht weißt, dass sie ein Copyright tragen.
| |