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Da GuRu 20. December 2003 18:18

Bundesrat beschließt vollständige Internet-Überwachung !
 
Link: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.12.03-007/
Zitat:

Bundesrat: 6 Monate Datenspeicherung zur TK-Überwachung
[19.12.2003 14:35 ]

[-]
Die Bundesländer wollen das Verhalten der Telekommunikationsnutzer künftig vollständig überwachen. Wie der Bundesrat[1] am heutigen Freitag in seiner Plenarabstimmung beschlossen hat, sollen alle beim Telefonieren, beim Versand von SMS, beim E-Mailen oder beim Surfen anfallenden und verarbeiteten "Verkehrsdaten" sechs Monate lang von den Anbietern gespeichert werden. Zugang zu dem umfangreichen Material, mit dem sich beispielsweise angerufene Nummern und verwendete IP-Adressen verfolgen und konkrete Nutzerprofile erstellen lassen, will die Länderkammer Strafverfolgern, Geheimdiensten und Verfassungsschützern verschaffen und damit die präventive Gefahrenabwehr nach den Terroranschlägen des 11. September verbessern. In ersten Reaktionen auf das Votum sprachen Bürgerrechtler von einem weiteren "Paradigmenwechsel" hin zum Überwachungsstaat. Auch die Wirtschaft lehnt die Forderungen der Länderkammer geschlossen ab.

Eingebaut ist die neue Schnüffelklausel in die Stellungnahme des Bundesrats zur umstrittenen Novelle es Telekommunikationsgesetzes (TKG)[2]. Die Ländervertreter folgten dabei einer Vorlage des Rechtsausschusses[3] . Nicht durchsetzen konnten sich die Innenpolitiker des Bundesrats, die sogar auf eine zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gepocht hatten. Aber auch das Votum des Wirtschaftsausschusses[4], der sich gegen eine Festlegung von Speicherfristen ausgesprochen hatte, fand im Plenum keine Mehrheit. Dies scheiterte vor allem an Niedersachsen, da die mit in der Regierung befindliche FDP im Gegensatz zu anderen liberal geführten Koalitionsländern für den Vorschlag des Rechtsausschusses war. Die Abstimmung ging mitten im Sitzungsmarathon der Länderkammer und des Bundestags über die Reform des Sozialstaats anhand der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses der beiden Gremien über die Bühne. Sie stand daher nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit der Politiker, die sich eh schon über den verspäteten Start in die Weihnachtspause ärgerten.

Über das Ausmaß der geforderten Datenmengen sind sich die Länder vermutlich nicht im Klaren. Bei dem zu speichernden Material handle es sich um "unvorstellbare" Informationsberge, erklärte Hannah Seiffert vom eco Forum[5] gegenüber heise online. Die Mitglieder des Providerverbands seien gerade dabei, die bei einzelnen Unternehmen anfallenden "Giga- und Terabytes" genau zusammenzustellen. Für Seiffert ist bereits klar, dass die Mengen weder von der Wirtschaft noch vom Staat verarbeitbar sein werden. Das von den Ländern vorgebrachte Argument, dass Speicherplatz inzwischen doch billig sei, ziehe zudem nicht. Die Datenbanken müssten redundant ausgelegt, mit einer automatischen Löschroutine nach der vorgegebenen Frist versehen und gegen externe Zugriffe abgesichert werden. Damit würden vehemente Kosten verursacht, die Provider vermutlich in Bereichen wie Netzsicherheit einsparen müssten. Der eco hatte[6] genauso wie der IT-Verband Bitkom[7] die Länder ferner gewarnt, dass ihr Ansinnen gegen jegliche datenschutzrechtlichen Prinzipien der Datenvermeidung und -sparsamkeit verstoße und nur neue Angriffspunkte auch für Cybergangster biete.

Dass die Vorratsdatenspeicherung letztlich verfassungswidrig ist, vermuten auch[8] die Datenschützer von Bund und Ländern sowie Bürgerrechtsvereinigungen. "Die Schaffung von Datenfriedhöfen ohne konkreten Verdacht steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", erklärte der Sprecher der Humanistischen Union[9], Nils Leopold, gegenüber heise online. Wolle man tatsächlich jeden User pauschal beschatten, müsste man zunächst das Volkszählungsurteil und das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung "für obsolet erklären". Denn die Verhältnismäßigkeit einer Strafverfolgungsmaßname würde bei einem solchen Vorhaben vollkommen außer Acht gelassen. Infrage komme höchstens ein zeitweises Einfrieren der Verkehrsdaten auf Zuruf der Staatsanwaltschaft bei konkreten Verdachtsmomenten.

Die Bundesregierung wird nun zunächst auf die Stellungnahme des Bundesrats, die auch eine Stärkung der Wettbewerber der Deutschen Telekom sowie eine Ausdehnung von Abhörverpflichtungen auch auf Telekommunikationsanbieter für Hotels oder Firmennetze vorsieht, antworten. Danach wird sich der Bundestag Anfang nächsten Jahres mit der TKG-Reform und der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen müssen. (Stefan Krempl) / (jk[10]/c't)

URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-19.12.03-007/

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bundesrat.de
[2] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-15.10.03-000/
[3] http://www.heise.de/newsticker/data/jk-20.11.03-006
[4] http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/42713
[5] http://www.eco.de/
[6] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-16.12.03-014/
[7] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-11.12.03-001/
[8] http://www.heise.de/newsticker/data/anm-25.11.03-000/
[9] http://www.humanistische-union.de/

NaP 20. December 2003 18:58

achja, der gläserne user. ist es nicht dass, was microsoft schon immer wollte?

MadeinChina 20. December 2003 19:03

Wenn das so weiter geht wird Deutschland zum Bullenstaat. Dann wird ja beinah alls abgehört! Wo bleibt da der Datenschutz und das Privatleben. Demnächst wird man dann wegen solchen Diskussioen eigelocht oder wie soll es jetzt weiter gehen. Vor allem ist das dann auch das Ende von Filesharing denn ich kann mir nicht vorstellen das es einen Weg gibt den Aufzeichnungen zu entkommen.

Odinasgardson 20. December 2003 19:15

Immer mit der Ruhe,erstmal ist das noch nicht durch und ich glaube auch nicht das das große Chancen hatt überhaupt erfolg zu haben.

mfg
Odinasgardson

lexaiden 20. December 2003 22:35

6 Monate lang alles Speichern?
Ich glaub da kommen die nicht mal mehr mit "Terabytes" hin *rofl*. Die haben doch ein "EI" am wandern *vogel-zeig*.

Kann Odinasgardson da nur zustimmen. Glaub kaum das die das durchkriegen, auf alle Fälle nicht SO..!!

Das wäre ja noch schlimmer als TCPA...

Januar1956 20. December 2003 22:47

lexaiden,

Genau !!!

Der Anbieter, der technisch dazu in der Lage wäre, geschweige denn Kostendeckend zu arbeiten, ist weit und breit nicht zu sehen. :mrgreen:

Januar

Gucky 20. December 2003 22:58

och ne *grinsen im gesicht*. und dann die vielen tausend emule-user, die an und von unterschiedlichen
ip´s daten senden / bekommen. geschweige denn die noch´n paar viele tausend kazaa-user.

lachhaft. wenn das gesetz durchkommt, werden sich die festplatten-hersteller
ins fäustchen lachen über den riesenauftrag, den sie da bekommen.

Januar1956 20. December 2003 23:42

Sharen ist doch das christlichste was es nur gibt...

Wir alle sollten, gerade zu Weihnachten, mehr teilen mit unseren Freunden und auch allen anderen...


:mrgreen:


Januar

mr.knollo 20. December 2003 23:59

Genau!
Denn geben ist seliger denn nehmen.
Das sollten die dort oben auch beherzigen.
Nur eine Frage hab ich in diesem Zusammenhang: Weiß von denen die solche Sachen beschließen eigentlich jemand, wie man einen Computer bedient?
Das ist genau so ein Schnellschuß wie das neue Urhebergesetz, wie die Rentenreform usw.

Man möge es mir verzeihen aber Karl Marx, war auch kein Kommunist!

RuZap 21. December 2003 11:50

Wenn das durchkommt, zieh ich nach Holland :mrgreen:

Nein mal im Ernst, glaubt hier einer wirklich das sowas Gesetz wird?? Das wär ein Verstoß gegen die Menschenrechte, gegen das Recht auf Privatsphäre.

Zweitens ist das wie hier schon viele erwähnt habe technisch absolut nicht möglich, wie sollen z.b. die Beamten bei ihren normalen Schneckentempo nur annähernd einen Teil der Daten prüfen können?? OK, das würde warscheinlich 1000000000000000000000 neue Arbeitspläte schaffen, aber ob da irgendjemand Bock hat, von morgens bis Abends fremde Daten zu kontrollieren??

Never! :wink:

Grille 21. December 2003 23:30

das gesetz kommt nie durch,
1.es sind viel zu viele leute dagegen (gläserner user) wegen privatsphäre,...etc.
2.die kosten sind viel zu hoch, welcher anbieter soll die ganzen daten speichern..
und wenn wander ich aus.

hackersondope2002 23. December 2003 22:48

Zitat:

Bundesdatenschützer warnt vor Speicherung der TK-Verbindungsdaten

Der frisch ins Amt eingeführte Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die vom Bundesrat geforderte Vorratsdatenpeicherung grundsätzlich ab. Die Länderkammer hatte sich am Freitag dafür ausgesprochen, dass Anbieter alle bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen anfallenden Daten pauschal sechs Monate vorhalten müssen. Damit könnten "sämtliche Spuren der elektronischen Kommunikation zusammengeführt werden", warnte der grüne Politiker im Gespräch mit heise online. Strafverfolger und Geheimdienste wären mit den umfangreichen Datenbeständen im Stande "detaillierte Kommunikationsprofile" der Nutzer zu erstellen. Dies widerspreche wichtigen datenschutzrechtlichen Prinzipien und werfe Fragen der Verhältnismäßigkeit auf.

Schaar wies darauf hin, dass in die geforderten Verkehrs- und Verbindungsdaten auch Standortangaben bei der Mobilkommunikation eingehen, sobald ein Teilnehmer mit dem Handy telefonierte oder eine SMS verschicke. Derartige aufzeichenbare Verbindungen stellen die Strafverfolger verstärkt auch selbst her, indem sie Mobiltelefonierer mit so genannten stillen SMS anpingen. Auf diese Weise werden laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hilfe der angeforderten Datenberge konkrete Bewegungsprofile möglich.

Ein weiteres Problem sei, dass die Informationshalden Begehrlichkeiten von allen Seiten wecken würden. "Wenn die Daten erst einmal da sind, werden sie auch genutzt", fürchtet Schaar. Die damit einhergehenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer seien äußerst bedenklich. Angesichts dieser gravierenden Gründe, die gegen die von den Ländern immer wieder ins Spiel gebrachte Vorratsdatenspeicherung sprechen, hofft der oberste Hüter der Privatsphäre der Republik auf eine deutliche Gegenäußerung der Bundesregierung. "Ich bin zuversichtlich, dass sie die Forderungen zurückweisen wird", meinte Schaar.

Grund für seine Hoffnung: Selbst die Kohl-Regierung hatte im April 1996 den Wunsch des Bundesrats nach der Festlegung von Mindestspeicherfristen während der damaligen Debatte um das Telekommunikationsgesetz energisch abgewiesen. Mit dem Begehr der Länderkammer, hieß es seinerzeit, würde den "Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Zweckbindung beim Erlass von Datenschutzvorschriften widersprochen". (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-23.12.03-002/

RuZap 24. December 2003 11:34

Das bestärkt unserer Meinung nur noch mehr. Gut so, Schaar, alter Kumpel :wink:

Masterle 24. December 2003 12:17

Zitat:

Zitat von Grille
und wenn wander ich aus.

glaub ich nicht :wink:


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