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lexaiden 28. June 2005 13:18

"Web-Spider" belauscht Tauschbörsen
 
Zitat:

Zitat von Onlinekosten.de
"Web-Spider" belauscht Tauschbörsen
Der deutsche Medien-Spezialist Media Control hat ein Instrument zur Überwachung von Tauschbörsen präsentiert. "Web-Spider" ist ein Server, der die Suchanfragen und Downloads in den drei Tauschbörsen "eDonkey", "eMule" und "Overnet" rund um die Uhr protokolliert, so die Nachrichtenagentur pte. Erstmals lassen sich damit auch Downloads auf Regionen wie Deutschland, Europa oder weltweit zuordnen.

Tägliche Charts
Die gewonnen Daten zum Internet-Tausch werde vom deutschen Medien-Spezialisten täglich als Charts aufbereitet. 45 Prozent des Marktes machen dabei Musikprodukte aus, 17 Prozent Filme. Der derzeitige Kinothriller "Star Wars Episode 3" wurde zum Beispiel bisher mehr als 9.500 Mal herunter geladen. Schon zwei Tage nach dem offiziellen Kinostart ist er in den Tauschbörsen aufgetaucht.

Das Reinstellen ins Netz ist zwar strafbar, das Herunterladen zum privaten Gebrauch in der Regel aber nicht. 77 Prozent der Downloads der deutschen Version stammten laut Media Control aus dem Bundesgebiet, 12 Prozent aus den USA und sieben Prozent aus Österreich und der Schweiz. Die Daten, die "Web-Spider" erfasst, dienen zur Trendbestimmung, sie sollen aber laut Media Control auch beim Vorgehen gegen Netz-Piraten helfen.

Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/17820

Ps: Wurden Zitate schon immer komplett kursiv dargestellt? Kommt mir so anders vor und irgendwie auch nicht sehr vorteilhaft...

Frizz 28. June 2005 20:49

Dazu dann noch ein aktuelles Urteil:


Zitat:

Tauschbörsen im Internet vor dem Aus?
Washington - Der neueste Blockbuster-Film und die aktuellen Charthits illegal aus dem Internet? Damit könnte bald Schluss sein. Der Oberste Gerichtshof der USA hat nach einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Betreiber von Internet-Tauschbörsen für das Verbreiten von Raubkopien zur Verantwortung gezogen werden können, wenn die Technik mit dem Ziel angeboten werde, das Urheberrecht zu umgehen.
Das Entscheidung fiel einstimmig und kippte damit eine Reihe anders lautender Urteile unterer Instanzen, die bislang eine direkte Verantwortung der Betreiber abgelehnt hatten. Vor dem Supreme Court hatte der Kläger, die MGM Filmstudios, glaubhaft gemacht, dass er durch die Raubkopien einen Umsatzverlust von 25 Prozent erlitten hatte.

Beobachter rechnen nun damit, dass das Urteil gegen Tauschbörsen wie „Morpheus“ und „Grokster“ eine Klagewelle gegen sämtliche Betreiber der so genannten Peer-to-Peer-Netze nach sich ziehen könnte. Davon betroffen wären möglicherweise nicht nur Tauschbörsen mit Sitz in den Vereinigten Staaten, sondern alle Verteilstellen, die von Computern in den USA zu erreichen sind. sag


Quelle: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv...05/1902811.asp

Verteilstellen - also Server?



Januar1956 28. June 2005 22:20

Quelle: http://f25.parsimony.net/forum63199/messages/204601.htm


Zitat von Diesel:
Zitat:

[...] dazu ist ein P2P-System auch zunächst mal eine Internet-Datenbank. Die Tatsache, daß es heute geschützte Daten gibt, macht nicht augenblicklich jedes Datenbanksystem, welches nicht unter der Kontrolle Hollywoods steht, zu einem Teil der organisierten Kriminalität.
:whistle


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