Standort Deutschland ?
 
Deine Frage zu beantworten, könnte dort gegen den dort geltenden §184 StGB verstoßen. 
 Zitat:
   
			
				StGB § 184 Verbreitung *****graphischer Schriften 
(1) Wer *****graphische Schriften (§ 11 Abs. 3) 
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich 
macht, 
... 
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
			
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  Das wäre mir zu lang oder zu teuer. 
PS.: Nenn Dich nicht "master", wenn Du keine Ahnung hast.