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Alt 5. December 2005, 18:29   #1
MODder
 
Benutzerbild von Xman
 
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
Standard: Haftung für Forenbeiträge Problem: Haftung für Forenbeiträge



oder neues von unserem Lieblingsanwalt Syndikus:


Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
__________________
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Alt 5. December 2005, 18:34   #2
MODder
 
Benutzerbild von Xman
 
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800

Meine Meinung:
Dieses Forum wirds wohl nicht betreffen, da es gut moderiert ist. Aber denkt mal an die tausenden Web-blogs. Wenn der Web-blog-Betreiber für die Inhalte haftet, dann wird es sich wohl bald "ausgeblogt" haben.
Vielleicht sagen wir ja in ein paar Jahren: Wie war das schön, als man im Internet noch unzensierte Meinungen lesen durfte.

__________________
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Alt 5. December 2005, 20:31   #3
Admin
 
Benutzerbild von Da GuRu
 
Registriert seit: 30.12.2004
Beiträge: 265

Standard: Haftung für Forenbeiträge Haftung für Forenbeiträge Details

es ist schon erschreckend, was die netten richter in hamburg manchmal für entscheidungen treffen...

mich beruhigt jedoch die tatsache, dass die EU und der BGH es anders sehen. würde sich aber diese rechtsprechung durchsetzen, würde der makrt der anonymen server auf irgendwelchen inseln boomen...

der schönste teil ist wohl '...sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt.' ... so ein satz lässt die freunde und geschädigten von supermario wohl das messer im s... aufgehen....

.daguru

Da GuRu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 5. December 2005, 20:52   #4
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
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Beiträge: 7.035

Standard: Haftung für Forenbeiträge Lösung: Haftung für Forenbeiträge

ich fasse das urteil für mich als schritt in die zeit der zensur (vgl. 1933-1944/45) und totalen bullshit zusammen! wer sich sowas nur ausdenkt...

mfg stulle
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Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl

Ja, ich bin Misanthrop!
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Alt 5. December 2005, 22:05   #5
Board Methusalem
 
Benutzerbild von Januar1956
 
Registriert seit: 08.06.2003
Beiträge: 2.096
Standard: Haftung für Forenbeiträge Haftung für Forenbeiträge [gelöst]

Vielleicht sollte man Heise darauf aufmerksam machen, dass eDonkey-Links voll im Trend liegen.

Januar
Januar1956 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 5. December 2005, 23:21   #6
Board Methusalem
 
Benutzerbild von aalerich
 
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800

Naja, das Hamburger Landgericht wieder... Ich behaupte mal, die Richter stehen auf nichtstaatlichen Lohnlisten, anders lassen sich diese Serien hirnrissiger Fehlurteile nicht erklären. So weit kann menschliche Intelligenz nicht sinken, das ist gewollt. (Achtung, Passage löschen! Wenn das stehhenbleibt klicken die Handschellen! Das Recht auf freie Meinungsäußerung bezieht sich schließlich nur auf's Wetter...)
Und daß sich der gesamte Westen zum totalitären Überwachungs- und Unterdrückungssystem entwickelt ist auch nicht neu.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich
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_______________________________________________
Der Router ist schuld!
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Alt 6. December 2005, 00:59   #7
Senior Member
 
Benutzerbild von Luzifer
 
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Beiträge: 325

manchmal würd ich wirklich lieber im mittelalter hexen jagen ...
Luzifer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 6. December 2005, 06:53   #8
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035


Zitat:
Zitat von Luzifer
manchmal würd ich wirklich lieber im mittelalter hexen jagen ...
ne, die kratzen und beissen immer so heftig!

MFG Stulle
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Ja, ich bin Misanthrop!
Stulle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 6. December 2005, 10:16   #9
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Registriert seit: 26.03.2004
Beiträge: 1.499

also man kommt sich vor wie 193x-194x ! was geht den mit denen ab ?! einer gibt an und viele dxxfe rennen hinterher und folgen dem unrecht.... naja hoffe das es bald mit nem job in der schweiz klappt... dann bin i wech !!!!!!!!!!!
drfreak2004 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15. June 2006, 07:25   #10
MODder
 
Benutzerbild von Xman
 
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Beiträge: 5.800

Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach Kenntnisgabe monierte Beiträge geprüft und gegebenenfalls gesperrt oder gelöscht zu haben.
In einem Forum war eine Person mehrfach beleidigt worden und gab das dem Betreiber zur Kenntnis. Dieser sperrte nach eigenen Angaben die Beiträge, wollte aber nicht per Unterlassungserklärung versichern, dass solche oder ähnliche Beleidigungen künftig nicht wieder vorkommen können. Daraufhin ließ der in seinem Rechten Verletzte eine entsprechende Einstweilige Verfügung erwirken, die vom Landgericht Düsseldorf bestätigt wurde. Diese Verfügung hob nun das OLG im Eilverfahren wieder auf.
Zwar sei der Forenbetreiber gemäß eines BGH-Urteils von 2004 grundsätzlich als Mitstörer zur Unterlassung der rechtswidrigen Postings verpflichtet. Eine Prüfungspflicht der Beiträge ergebe sich daraus aber selbst dann nicht, wenn wie im vorliegenden Fall ein erhöhtes Risiko weiterer massiver Rechtsverletzungen bestehe. Es sei nämlich nicht ersichtlich, "wie mit zumutbaren Aufwand der Verfügungsbeklagte Vorsorge gegen weitere Rechtsgutverletzungen hätte treffen können. Wirtschaftlich war es unzumutbar, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zu beschäftigen, die das gesamte Forum mit seinen verschiedenen Diskussionsforen rund um die Uhr hätten überwachen können", so das Gericht.
Die Richter machten außerdem deutlich, was sie von technischen Filterlösungen zum Aufspüren von rechtswidrigen Beiträgen halten: "Eine Suche nach bestimmten Kennworten mag technisch ohne großen Aufwand realisierbar und bei Markenrechtsverletzungen auch sinnvoll sein, ist aber angesichts der unübersehbar großen Möglichkeiten, Äußerungen ehrverletzend zu formulieren, bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ersichtlich ohne großen praktischen Sinn."
Der Heise Zeitschriften Verlag hat als Forenbetreiber in einem ähnlich gelagerten Fall ein Verfahren verloren. Im so genannten "Heise-Foren-Urteil" verlangt das Landgericht Hamburg vom Verlag eine Überwachung der geposteten Inhalte durch Vorabkontrollen. Die dortigen Richter sehen wie das OLG Düsseldorf den Forenbetreiber gemäß der BGH-Rechtssprechung in der Störerhaftung. Das Düsseldorfer Gericht erkennt aber an, dass es für den Betreiber eines Forums lediglich zumutbar ist, ab Kenntnis eines Rechtsverstoßes das zugehörige Posting zu entfernen. Anders dagegen das Hamburger Gericht: Es fordert vom Betreiber, "entweder seine Mittel zu vergrößern oder den Umfang seines Betriebs [ ...] zu beschränken", um jeden Eintrag vor seiner Freischaltung einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Der Verlag hat gegen die Entscheidung Berufung beim OLG Hamburg eingelegt.

Quelle: heise.de
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