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Sorrow 10. March 2007 00:02

Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern
 
Zitat:

Zitat von heise online
Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen. In ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag in Berlin stimmten die Länderchefs für die entsprechenden Empfehlungen des Rechtsausschusses. Die Länderkammer fordert demnach eine deutliche Verschärfung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Hauptzielrichtung des Vorstoßes ist es, Urheberrechtsverletzer im Internet leichter zu enttarnen.

Die Bundesregierung hat bei ihrem Entwurf zur Umsetzung einer lange umkämpften EU-Richtlinie vorgesehen, erstmals einen Auskunftsanspruch gegen unbeteiligte Dritte wie Zugangsanbieter zum Internet zu schaffen – danach müssen etwa Internet-Provider Auskunft über die Daten von Nutzern gegenüber Rechteinhabern geben, wenn diese den Nutzern Verletzung ihrer Urheberrechte unter anderem an Musik oder Filmen vorwerfen. Diese Auskunftsrechte sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Provider geltend machen können. Der Rechtehalter soll dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen müssen, dass seine Rechte "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden sind. Die Regierung hält überdies bei Internetfällen die Einholung einer richterlichen Genehmigung für nötig. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen.

...hier komplett nachzulesen...


Sorrow :neutral:

ClondikeCat 10. March 2007 02:27

:yes: Die Argumentation wird ja immer bekloppter.

In gewerbsmäßigem Umfang handle ich, wenn ich etwas sauge, vervielfältige, schön verpacke und dann unter der Hand verkloppe. An meinem Saugverhalten kann niemand ablesen, ob ich nur für mich sauge, oder ob ich aus dem gesaugten Kapital schlagen will. Gehe ich also weg von der Unschuldsvermutung im STGB, was hier, da es ja um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geht legitim zu sein scheint, handelt zunächt mal jeder Sauger in potentiell gewerblichem Ausmaß.

LOL, jetzt fehlt nur noch eine Umkehr der Beweislast, dann kann ein Anwalt jeden Internetnutzer verklagen, weil der ihm ja nicht beweisen kann, das er NICHT gesaugt hat.

Wenn dem kommerziellen Abmahnwesen in der beabsichtigten Weise der Boden geebnet wird, dann wird das bloße Anmelden eines DSL Anschlusses schon zum unkalkulierbaren Kostenrisiko für den Kunden.

Recht bekommt, wer es sich leisten kann, nicht wer Recht hat. DAS, ARAG, ADVOCAT ....

Kundschaft !

greetz

... Cat ... ;)


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