[eMule-Web]

[eMule-Web] (http://www.emule-web.de/board/)
-   Xtreme MOD (http://www.emule-web.de/board/xtreme-mod/)
-   -   Emule Sicherheitsbedenken (http://www.emule-web.de/board/12857-emule-sicherheitsbedenken.html)

Svebu 8. August 2007 07:34

Emule Sicherheitsbedenken
 
Hallo Xman,

vor kurzem erhielt ich eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei über 600 EUR. Im September 2006 hatte man meine IP über EMULE herausbekommen. Damals hatte ich sicher auch keinen Plan davon. Jetzt meine Frage, wie sicher ist diesbezüglich dein Mod? Und was macht wirklich die zuschaltbare Verschleierung aus?

Danke für deine Bemühungen

Svebu

fafner 8. August 2007 08:18

Deine IP kann man immer rausbekommen, da hilft die Verschleierung überhaupt nix.

Wenn Du nicht drangekriegt werden willst, solltest Du evtl. kein urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz saugen. :lol:

seppl12 8. August 2007 08:26

Grundsätzlich: Bei der Datenübertragung im Internet, insbesondere mit einem p2p Programm wie eMule, sind beiden Partnern die IP des Anderen bekannt ... anders geht es nicht! Da kann der Xtreme im Vergleich zu anderen p2p Programmen auch keine Wunder vollbringen (die zuschaltbare Verschleierung "verschleiert" lediglich das eMule Protokoll).

Da es in der Vergangenheit bereits schon Fake-Abmahnungen gegeben hat, vergewissere dich, das deine Abmahnung eine rechtliche Basis besitzt:
- hast die Abmahnung per eMail bekommen, kannst kommentarlos in den Mülleimer werfen
- falls die Abmahnung schriftlich erfolgte: Anruf bei deinem ISP, ob deine Verbindungsdaten von rechtlicher Seite her angefragt und ob sie rausgegeben wurden
- falls du bereit bist, die Abmahngebühr zu bezahlen, kommt das einem Schuldgeständnis gleich und könnte Schadenersatzklagen nach sich ziehen, daher evtl. einen eigenen Rechtsanwalt konsultieren

Svebu 8. August 2007 15:02

Hallo,

ich danke Euch vielmals für diese Informationen.

Vielen Dank

Svebu

seppl12 8. August 2007 16:53

Paßt hier gerade gut dazu:
Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

heise online - Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

Svebu 8. August 2007 18:23

Das habe ich schon gelesen. Ist aber vom Amtsgericht. Man darf gespannt sein, wie das OLG entscheidet!! Das wäre ein Durchbruch..

Danke

Ltcrusher 8. August 2007 23:56

Haben die Anwälte denn schon Berufung eingelegt, gegen dieses Urteil? Solange dies nicht geschehen ist, ist das Urteil vom Amtsgericht doch rechtskräftig...oder irre ich mich da?

Stulle 9. August 2007 04:37

irrst du nicht. jedes urteil ist rechtskräftig und kann als präzedenzfall gewertet werden, wenn ein höheres gericht es nicht aufteilt. das wurde bisher nicht getan und somit ist es iO.

Svebu 9. August 2007 06:40

Doch, die Urheberschützer sind in Berufung gegangen, nun wird ein OLG entscheiden. Sicher kann es benannt werden, aber als Wertstellung ist es noch unbrauchbar.

Gruß

NeroFX 23. August 2007 14:26

naja..wenn ich wirklich geschützen Kram laden würde 8was ich persönlich nicht mache) würde ich garantiert nen aktuellen IP Filter nutzen ;)

Das mache ich sogar und ich lad nur legelaes kram....Logistep und co müssen trotzdem nicht wissen was und wan ich lade...Achjaund Spy/malware verhindert der IP filter auch.

Svebu 30. August 2007 07:13

Zitat:

Zitat von NeroFX (Beitrag 128495)
naja..wenn ich wirklich geschützen Kram laden würde 8was ich persönlich nicht mache) würde ich garantiert nen aktuellen IP Filter nutzen ;)

Das mache ich sogar und ich lad nur legelaes kram....Logistep und co müssen trotzdem nicht wissen was und wan ich lade...Achjaund Spy/malware verhindert der IP filter auch.

Danke dir für diesen Tipp !!!

Gruß


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