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Vip2002 2. October 2003 15:33

Schon gelesen, Beweise der RIAA gegen P2P USer nutzlos
 
Was habe ich denn jetzt von der Meldung im shortnews Laufband zu halten: "Beweise gegen alle P2P User nutzlos"

Laut Artikel deshalb, weil die IP nicht eindeutig einem Benutzer zugeordnet werden kann. Nur mal so ein Gedanke dazu, ich habe einen WLan Router, der ist nicht richtig konfigurert ist d.h. man kann sich mit einem beliebigen WLan Rechner bei mir einklinken.

D.h. es ist nicht mehr möglich mir den Missbrauch nachzuweisen, da ich sowas nie machen würde, muss sich jemand in mein Wlan eingeklinkt haben, der verbotene Sachen gemacht hat. Das kann aber nicht nachvollzogen werden, weil ich keine Logs führe. Bin ich schliesslich nicht zu verpflichtet.

Mir kann man nichts mehr nachweisen und ich bin aus dem Schneider. Ich habe nur fahrlässig gehandelt, weil ich mein WLan nicht abgesichert habe... aber dazu kann mich ja niemand zwingen. 8)

Und noch weiter, ich habe eine Fernsteuersoft auf meinem Rechner installiert, dieser kann also auch von jedem Hacker bedient werden ...selbstverständlich habe ich meinen Fernwartungszugang auch nicht geschützt :roll:

Man kann mir also auch in allen anderen Missbrauchsfällen nicht mehr nachweisen, dass ich Wissen über die Software hatte, die Böses gemacht hat. Und nun? Sind WLan Router mit Ihren default Sicherheitslöchern also der Freifahrtsschein für P2P User? :twisted:

MadeinChina 2. October 2003 15:47

Vip2002, nicht alle haben einen WLan Router. Was ist mit denen?

Vip2002 2. October 2003 15:59

Die sollten sich möglichst schnell einen zulegen ;)

RuZap 2. October 2003 16:48

Erlaube mir mal den Originalbericht zu zitieren:

Zitat:

Musikindustrie ohne Beweise?
02.10.2003

Ein auf einem australischen Server anonym veröffentlichtes Dokument soll beweisen, dass die von der US-Musikindustrie vorgebrachten Behauptungen gegen vermeintliche "Online-Piraten" nicht beweisbar sind.

Das Papier zeigt, dass beispielsweise ein Anwender bei einem Download aus einem Peer-to-Peer Netzwerk getäuscht werden. Die Identität des Rechners, von dem die Datei tatsächlich geladen wird, kann maskiert werden. Die im P2P-Client angegebenene Identität des Download-Rechners könnte dagegen die eines Unschuldigen sein. Auf diese Art und Weise, aber auch durch einige andere Lücken der genutzten Software könnten daher auch die Detektive der Musikindustrie getäuscht werden.

Das Papier beschränkt sich in seinen Ausführungen auf die von Gnutella und anderen genutzte Software. Diese basiert auf der Open Source Software Gnucleus. Doch der Autor behauptet, dass auch mit anderen P2P-Anwendungen ähnliche Täuschungs-Manöver möglich sind.

Die Veröffentlichung des Papiers dürfte ein erstes Anzeichen dafür sein, vor welchen Problemen die Musikindustrie steht, wenn sie es tatsächlich zu Gerichtsverfahren gegen P2P-Nutzer kommen lässt. Sollte sie - was das Papier nahe legt - bei der Beweisführung scheitern, so wären vermutlich alle Verfahren hinfällig.

Möglicherweise ist das mit ein Grund, warum der Verband der Musikindustrie RIAA sich trotz der extrem hohen Schadensersatzforderungen meist auf Schlichtungen weiter unter 10.000 Dollar eingelassen hat. Auch anlässlich einer Anhörung vor dem US-Senat gestern zeigte man sich bereit, alle Verfahren außergerichtlich zu schlichten.

Würde dagegen die Beweisführung in der beschriebenen Weise fehlschlagen, so hätte die Industrie fast keine Möglichkeit mehr, den Tausch urheberrechtlich geschützter Werke zu behindern. Denn die Tauschbörsen wurden in einem früheren Verfahren als nicht verantwortlich für die Handlungen der Anwender bezeichnet. Die derzeit laufende Klagewelle gegen Anwender folgte dieser Entscheidung.

Das Papier von "have2Banonymous"
http://members.ozemail.com.au/~12345...entrapment.pdf




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