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Xman 6. September 2005 23:29

Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer
 
echt krass... nun geht es auch den deutschen Tauschbörsennutzern an den Kragen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635

Mein Kommentar:


Da wird nun mehr und mehr versucht dem Filesharing mit copyright-geschützten Material zu unterbinden. Warum ? Liegt doch auf der Hand: die Film- und Musikindustrie verdient zu wenig. Weltstars knabbern doch schon fast am Hungertuch !? Wie zynisch klingt die heute veröffentlichte Meldung, Britney Spears möchte einen neuen Ehering, die Diamanten des bisherigen sind ihr nicht genügend einzigartig.
Nein, den Geldbeutel der großen Stars sehe ich durch Filesharing bei weitem nicht gefährded. Vielleicht den der kleinen Sternchen ? Nun, auch hierzu gibt es eine Studie die besagt, daß gerade für die nicht so bekannten Stars das Filesharing eine adäquate Methode ist um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen.
Hat schon einmal ein einziger Mensch über den wirtschaftlichen Gewinn des Filesharings nachgedacht ?
Ich behaupte mal, daß 90% aller User mit dicker Leitung (DSL 3000 und mehr) Filesharing betreiben. Wozu sonst bräuchte man eine solch dicke Leitung ? Telefonie, Onelinespiel und selbst große Downloads sind mit einer 4.99 € Flatrate zu bewältigen.
Würde das Filesharing also gestoppt, sehe ich einer großen Kündigungswelle der dicken DSL-Anschlüsse entgegen. Ein Disaster für unsere Internetprovider.
Folgen wir diesen Kündigungen weiter, so steht ein Großteil der Internetinfrastruktur unter Gefährdung. Angefangen von Servicefirmen bis hin zu Routerproduzenten (CISCO Aktien sind in den letzten Jahren stark gestiegen) würden Arbeitsplätze verloren gehen.
Nicht zuletzt sollte man den seit Jahren boomenden Markt der CD/DVD-Brenner, Standalone-Player, Rohlinge und alle damit verbundenen Geräte unterschätzen. Und mal ganz ehrlich: würde es ohne Filesharing einen Run auf DivX-Player geben ? Ich habe im Handel noch nie eine DivX bespielte CD gesehen.

drfreak2004 7. September 2005 07:22

naja das übliche.... würden diese daus von firmenchefs aufwachen, würden sie zum fairen preis ihre sachen per onlinekauf anbieten.... leider sind die sorry zu blöd dazu !

naja und earth 2160 ist ja au gähn zum einschlafen langweilig !.... ich machs so das was ich sauge teste ich an ob es mir gefällt... wenn ja warte ich bis es günstiger wird und hole es mir dann.... will doch net die katze im sack kaufen :-D

mfg

Sorrow 7. September 2005 08:30

Zitat:

drfreak2004

... will doch net die katze im sack kaufen :-D
...so sehe ich das allerdings auch...ein rückgaberecht bei nicht-gefallen gibt es ja (leider zurecht :neutral: ) in dieser branche nicht...


greetz Sorrow :dance

Subzero84 7. September 2005 11:38

Hat man nicht auch auf DVD´s,Videos,PC-Spiele und Musikcds ein zweiwöchiges Umtauschrecht ohne Angaben von Gründen??? :neutral:

Zum Antesten gibt es zwar meistens Demos, aber bevor ich mir die auf meinen Rechner installiere, bevorzuge ich dann doch die Vollversion.
Wenn ich online spiele, brauche ich dann eh die Orginalcd, von daher hole ich mir auch nur die Spiele die mir gefallen.

Was die Industrie (Computer,Film,Musik) dort betreibt ist die totale Abzocke, des weiteren würde ich mal behaupten das diese Kanzelei nicht einfach mit Hilfe eines Programmes auf IP-Adressen und diese dann dem Provider vorlgen darf bzw. dieses später vor Gericht zu verwenden. Begründung,die müssen doch vorher erstmal einen gerichtlichen Beschluss haben, bevor die konkret gegen jemanden vorgehen dürfen (IP speichern/protokolieren und dem Provider bieten Daten herrauszugeben) - DENKE ICH MAL SO, ist doch bei anderen "kriminellen" Handlungen genauso bzw. ist doch ein Verstoß gegen den Datenschutz!

Komisch finde ich das alle immer von den songenannten Industrievertretern jammern, dass sie durch Filesharing enorme Verluste haben, aber das wirft einige Fragen bei mir auf:

1. Woher kommt denn der enorme Gewinn der Musikindustrie ( in den letzten Jahren durch z.B. Anbietern wie musicload.de bzw. allgemein die Idee ihre Songs/Lieder übers Internet zu verkaufen/anzubieten ist doch zum größten Teil auf Filesharing abzuleiten, so schnell wären die sonst NIE auf die Idee gekommen.

Ach ja, habe ich noch eine interessante Umfrage von www.Faznet.de gefunden

Zitat:

Für den Download eines Chart-Hits berechnen einige Anbieter derzeit 1,39 Euro. Zu diesem Preis würden sich von den 2260 Teilnehmern der Umfrage lediglich 86 Konsumenten für einen Kauf entscheiden. Dies entspricht einem Umsatz von 119,54 Euro. Zu dem aus den Ergebnissen der Studie berechneten umsatzmaximierenden Preis von 38 Cent würden jedoch 1236 der Befragten den betreffenden Titel erwerben - mit dem Resultat, daß sich der Umsatz mit 469,68 Euro annähernd vervierfacht. Geringere Preise, als sie derzeit von vielen kommerziellen Anbietern verlangt werden, können also offenbar zu einer Umsatzerhöhung führen.
2. Möchte mal wissen wie die manchmal diese Verlustzahlen zusammenwürfeln, ich denke mal die gehen davon aus, was ich mir heute runterlade, hätte ich mir ohne Filesharingsysteme auch im Laden gekauft - Ne,ne ist klar!

3. Würde mal behaupten das viele Newcomer durch Filesharing bekannt wurden auch wenn mir konkret nur Schni Schna Schnappi einfällt *lol* ! Auch viele Computerspiele und Filme, die man sich nie vorher kaufen/angucken würde zählen dazu, wenn mir etwas wirklich sehr gut gefällt, bin ich der letzte der sich nicht einem Orginalprodukt zuwendet, ich zitiere meinen Vorredner @drfreak2004, man möchte halt nicht die Katze aus dem Sack kaufen !

Sorrow 7. September 2005 13:11

Zitat:

Subzero84

Hat man nicht auch auf DVD´s,Videos,PC-Spiele und Musikcds ein zweiwöchiges Umtauschrecht ohne Angaben von Gründen??? :neutral:
...nicht wirklich...

...das recht, gekaufte ware binnen 14 tagen umzutauschen oder zurückzugeben ohne angabe von gründen, ist nur in 2 fällen möglich...

1.: wenn es in den AGB des händlers festgehalten (inbegriffen) ist, dann allerdings steht in einer extra klausel, dass bereits geöffnete verpackungen von software, film oder musik (also alles kopierbare) von umtausch/rückgabe ausgeschlossen sind...was bleibt, ist das "recht auf nachbesserung" (BGB), soll heissen: wenn z.b. bei einem gekauften computerspiel eine cd einen produktionsfehler aufweist, so dass das ganze nicht funktioniert, so muss der händler nachbesserung leisten (sozusagen eine neue cd organisieren), wie er das macht bleibt ihm überlassen...sollte widerum nach der 2. oder 3. (müsste ich jetzt im BGB nachlesen wieviel das waren) nachbesserung die funktionalität des produktes nicht wiederhergestellt sein, kann man (erst jetzt!) vom kaufvertrag zurücktreten, oder einen preisnachlass fordern...gell?

2.: nach dem fernabsatzgesetz ist es händlern generell vorgeschrieben 14 tage rückgaberecht zu gewährleisten, wobei bei software, musik und film ebenfalls wieder die zusatzklausel der ungeöffneten ware greift...logisch, oder?

...somit bleibt mir nur eine legale lösung, ein spiel zu testen bevor ich "die katze im sack" kaufe...
...ich renn in die videothek, leih mir das game aus (sofern es denn mal nicht vergriffen ist...), schau es mir an und kann mich dann freuen, wenn ich 3 anstatt 50 euro für schrott investiert habe...(naja, sogesehen immerhin 47 mäuse gespart, oder? *lol*):mrblue:


in diesem sinne

greetz Sorrow :dance

Subzero84 7. September 2005 13:19

Zitat:

Zitat von Sorrow
...ich renn in die videothek, leih mir das game aus (sofern es denn mal nicht vergriffen ist...), schau es mir an und kann mich dann freuen, wenn ich 3 anstatt 50 euro für schrott investiert habe...(naja, sogesehen immerhin 47 mäuse gespart, oder? *lol*):mrblue:

Und so verarschen die sich alle selbst, man kann nicht einfach ein Produkt kaufen, es eventuell kopieren und wieder umtauschen, aber man kann sich was in der Videothek ausleihen und eventuell kopieren muss halt ca.3€ Ausleihgebühren aufopfern!

Wenn Ihr mich fragt ist das sowas von paradox, es wird nie eine Möglichkeit geben für die Film,-Musik,-PC-Industrie ihre Produkte so abzuschichern, dass eventuelle Raubkopien verhindert werden könnten, sowas würde ich mal einkalkulibares Risiko nennen - Selbst Schuld !

Entweder mit Filesharer oder gar nicht, sag ich da nur, des weiteren haben die auch ihre Nutzen davon, siehe meinen vorherigen Beitrag !

Sorrow 7. September 2005 13:37

Zitat:

Subzero84

...aber man kann sich was in der Videothek ausleihen und eventuell kopieren muss halt ca.3€ Ausleihgebühren aufopfern!
...ähm, moment mal!

...mit der "videothek" wollte ich lediglich eine möglichkeit aufzeigen, sich vor fehlkäufen zu schützen, und nicht zum "raubkopieren für kleines geld" animieren!!! :rant

...gell!?


greetz Sorrow :dance

Subzero84 7. September 2005 13:44

Zitat:

Zitat von Subzero84
Und so verarschen die sich alle selbst, man kann nicht einfach ein Produkt kaufen, es eventuell kopieren und wieder umtauschen, aber man kann sich was in der Videothek ausleihen und eventuell kopieren muss halt ca.3€ Ausleihgebühren aufopfern!

Wenn Ihr mich fragt ist das sowas von paradox, es wird nie eine Möglichkeit geben für die Film,-Musik,-PC-Industrie ihre Produkte so abzuschichern, dass eventuelle Raubkopien verhindert werden könnten, sowas würde ich mal einkalkulibares Risiko nennen - Selbst Schuld !

Entweder mit Filesharer oder gar nicht, sag ich da nur, des weiteren haben die auch ihre Nutzen davon, siehe meinen vorherigen Beitrag !

Meinte doch auch nix anderes, oder meinst du ich würde dir kriminelle Handlungen vorwerfen :naughty

Sorrow 7. September 2005 13:47

...gut, dass wir darüber gesprochen haben...:chuckle


greetz Sorrow :dance

drfreak2004 7. September 2005 17:18

und wenn ihr mal auf die verpackung schaut steht ganz gross drauf, das videos, musik cds und spiele nicht für den verleih bestimmt sind. ergo machen sich die videohallen alle strafbar aber da sagt keiner was WÜRG !

Sorrow 7. September 2005 17:39

Zitat:

drfreak2004

und wenn ihr mal auf die verpackung schaut steht ganz gross drauf, das videos, musik cds und spiele nicht für den verleih bestimmt sind. ergo machen sich die videohallen alle strafbar aber da sagt keiner was WÜRG !
...nicht ganz, es gibt auch verleihversionen, die mit einer dementsprechenden lizenz (was man als videothekenbetreiber im allgemeinen ja auch hat) gekauft und "verliehen" werden dürfen...

...für software und musik kann ich nicht sprechen, aber für filme gibt es solche versionen definitiv...:yes:


greetz Sorrow :dance

Xman 7. September 2005 17:57

da ich einst selbst in der Branche aktiv war sag ich hierzu nur: richtig! ;)

Gabriel van Helsing 10. September 2005 18:12

Kopie
 
So wie ich es schon in mehren PC-Zeitschriften gelesen habe darf man von ausgeliehenen DVD´s Kopien für den Privat gebrauch machen.

aalerich 10. September 2005 22:08

Das hat nicht viel mit dem Thema zu tun und ist meines Wissens nach so auch nicht richtig. Baut der Hersteller Kopierschutzmechanismen ein gibt er als Rechteinhaber damit unmißverständlich zu verstehehn, daß er auch das nicht zulassen möchte. Das Knacken solcher Kopierverhinderer ist illegal. Bei Analogkopien sieht das wohl (noch) anders aus und hier wird sich die Industrie auch (noch) nicht so intensiv reinhängen, weil damit Qualitätsverluste verbunden sind.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Xman 12. September 2005 13:45

mehr Infos zum aktuellen Thema aus der FAZ:
http://www.faz.net/s/Rub4C34FD0B1A7E...~Scontent.html

aalerich 12. September 2005 14:03

Jo, das lohnt sich. 20 000 mal 50 € sind nach Adam Riese eine schöne, runde Million. Abgezockt von Leuten, die sich das Spiel mit ziemlicher Sicherheit nicht gekauft hätten.

Und auch deren Anwalt wird zukünftig wohl nicht mehr von Sozialhilfe leben müssen: 20 000 mal 103,80€ - das macht 2 076 000 Euro...

Naja, mit freundlichen Grüßen halt
aalerich

Xman 13. September 2005 08:42

und noch mehr aus der Süddeutschen:
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/409/60349/

aalerich 17. September 2005 12:35

Unerwarteter Realitätssinn oder was?

Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Xman 23. September 2005 10:33

wie auch schon im anderen Thread gepostet hier die Fortsetzung vom Titelthema:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64181

Xman 24. September 2005 09:11

stern Artikel hierzu:
http://www.stern.de/computer-technik...en/546352.html

aalerich 24. September 2005 10:29

Mein reden... Ohnehin darf wohl angenommen werden, daß zumindest bei denjenigen, die sich das erste Mal dieses abscheulichen Verbrechens schuldig gemacht haben, die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Und Freunde unter den Richtern und Justizbeamten hat sich diese Firma gewiß nicht gemacht...

Filesharer aller Länder, vereinigt Euch!
aalerich

drfreak2004 26. September 2005 08:31

so von der rechtlichen seite, ist es laut eines eu abkommens den providern verboten, die daten des traffics zu speichern. habe mich mit dem polizist den ich kenne für computerstraftaten unterhalten. der meinte, das man dies anfechten sollte wenn man so einen brief bekommt. oder sich ganz blöd stellen sollte und sich das spiel einfach kaufen und mit dem zur ploizei gehen sollte ;-) . vom rechtlichen, kann einem nur bei vertrieb gegen bezahlung was gemacht werden. außerdem ist es nicht strafbar wenn man sich üner 18 eine verbotene version runterläd. außer sie ist wegen nationalistischen inhalten verboten... Return to castle wolfenstein zb. aber es ist auch nicht verboten dies in östereich zu kaufen und hier zu spielen.

ich sag dazu nur die können mich langsam mal mit ihren robot sniffern. ich mach weiter !

EMULE USER VEREINIGT EUCH ! KAMPF GEGEN DIE ABZOCKMAFIA !

Xman 26. September 2005 10:42

das Problem ist nicht der Download sondern der Upload.

Mal sehen ob das so alles durchgeht... bei 20000 Anzeigen wird es schon ein paar Leuts geben die sich wehren.

Auf den vielen Boards die sich mit diesem Thema beschäftigen gibt es so viele Leute die sagen "nee, die können das nicht beweisen, die Logs sind ungültig, es dürfen keine Providerdaten rausgegeben werden usw.". Das sind aber alles nicht betroffene Leute. Die Betroffenen zahlen zum allergrößten Teil.. was aus denen wird die nicht zahlen wird sich zeigen.

drfreak2004 26. September 2005 13:29

laut auskunft von ein paar mitarbeitern saturn und mediamarkt, verkaufen sie die spiele seit es bekannt ist immer schlechter ;-) tja ich sag nur 2160 und cdv das könnte ein schuss nach hinten gewesen sein ;-)

aalerich 26. September 2005 15:05

Zitat:

Zitat von Xman
das Problem ist nicht der Download sondern der Upload.

Das stimmt meines Wissens nach so nicht. Auch der Download ist und bleibt Diebstahl und damit ein verabscheuungswürdiges Verbrechen. Daß nur der Upload strafbar ist trifft dann zu, wenn es sich um nationalsozialistisches Propagandamaterial u.ä. handelt; der Download ist legal, die Verbreitung (der Upload) aber nicht.

Die Beweiskraft der Logs ist so eine Sache. Die Firma loggt und sobald sie jemanden am Haken haben schicken sie dem Provider eine email. Darin fordern sie den Provider auf, zur Beweissicherung die Daten der entsprechenden IP zu speichern, mehr nicht. Der Provider muß das dann erst einmal tun. Herausgegeben werden diese Daten aber nur an die Staatsanwaltschaft, die aufgrund der Anzeige dieser Firma dann explizit nach den Daten dieser IP zur betreffenden Zeit fragt.

Generell würde ich mir keinen allzu großen Kopf machen. Wie der von Xman verlinkte Sternartikel deutlich ausspricht, die tatsächlichen "Verurteilungen" werden wohl sehr gering ausfallen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Richter sich von dieser Firma derart vera.rschen lassen. Bei einer Klageerhebung will die Firma einen Streitwert von 25 000€ ansetzen, effektiv hat sie vorher vom Opfer aber nur 150€ gefordert... Das dient nur dazu, zu verhindern, daß das Verfahren von vornherein wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Naja, also sooo blöde sind die Richter ja nun auch nicht...
Ich wiederhole mich: Wer zahlt ist selbst schuld!

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Xman 17. October 2005 15:14

und noch zwei neue Links:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/65003
http://focus.msn.de/magazin/magazin/heft42?page=7

aalerich 17. October 2005 16:15

Lesenswert und amüsant...

schmunzelnd grüßend
aalerich

drfreak2004 17. October 2005 23:07

die spinnen die politiker und die industrie da lach i mie glei hi !

Luzifer 18. October 2005 22:53

tjo .. es kann nix passieren .. und das weiß die industrie selbst auch!
Ich frage mich nur warum sie dann viele millionen für geloggte IPs von z.B. 3po west bezahlen (und ich weiß, dass sie das machen), um dann weltweit etwa 500 Anwender anzuzeigen und damit 50.000.000 abzuschrecken?

Sinnlos!
Wie Xman schon sagt ist das Filesharing sehr wichtig für die Wirtschaft - das ist eine Tatsache!

Ich kaufe NIEMALS songs, gehe aber in fast jedes verfügbare konzer, da ich meine ich würde dafür einfach mehr für weniger bekommen.

wieso 1,20€ für 3 Minuten Musik bezahlen, wenn man diese Stück in 20Sekunden mit eMule fertig hätte?

es geht um Zeit, Freiheit und Unabhängigkeit - mir dem "Sparen" hat das nichts mehr zu tun .. jeder könnte sich ein MP3 leisten - JEDER.
Es geht nur schneller (und auf die dauer auch günstige) nebenbei.

Was bald kommen wird (denk ich mir mal) ist ein Kostenpflichtiges Peer2Peer Netz - spendiert von der Musikindustrie.

Sowas könnte mir dann durchaus gefallen ..

Für 10-15€/Monat Filme, Musik so viel ich will legal Downloaden :D

aalerich 19. October 2005 01:53

Zitat:

Zitat von reLoaded
...jeder könnte sich ein MP3 leisten - JEDER.

Eins, in Worten: 1, ja, unbestritten.
Zitat:

Zitat von reLoaded
Sowas könnte mir dann durchaus gefallen... Für 10-15€/Monat Filme, Musik so viel ich will legal Downloaden :D

Kindchen, wo lebst denn Du? Selbst mit zwei Nullen hintendran werden Deine Träume Träume bleiben...

Sich an den Kopf fassend
aalerich

Xman 19. October 2005 07:38

bei der Idee mit den 10-15€ würden aber alle profitieren:
- der User könnte endlich legal wie blöd seine Leitung glühen lassen
- die Musik/Filmindustrie hätte erheblich Mehreinnahmen
und den normalen CD/DVD Verkauf würde es auch nicht groß beeinflussen, denn wem etwas wirklich gefällt (oder derjenige der zuviel Geld hat/kein Internet hat) wird sich weiterhin die Originale kaufen.

aalerich 19. October 2005 09:18

Wo soll das "Mehreinnahmen" bringen? Für den Preis einer CD hunderte pro Monat ziehen, plus Filme ohne Ende? Selbst wenn, wovon Du ja auszugehen scheinst, all dieses Zeug absolut nicht brennbar sein sollte rechnet sich das nicht, nicht einmal dann, wenn Audiokopien verboten sind und technisch auch nicht mehr funktionieren. Und ganz nebenbei merke ich wieder einmal an, daß es hier bei weitem nicht nur um Geld geht...

Hier sollen nicht "alle" profitieren, nicht einmal "viele", noch nicht einmal "einige", das wäre ja noch schöner. Wo kämen wir denn da hin...?

Mit amüsierten Grüßen
aalerich

Stulle 9. November 2005 10:06

Seht euch das mal bitte an:
Link

Ist das nicht lachhaft¿ von 600.000 angeblichen downloadern wurden 13.700 (2,28%) mit einer Anzeige gegen Unbekannt bedacht. Lediglich 1.000 (0,167%) downloader bzw. uploader wurden davon mit einer direkten Anzeige bedacht, die gegen die Zahlung von 50(-500€) + Unkosten für Anwälte z.B. (?) zurückgezogen wird...

Also ich lach mich tot! Ein weiterer Schlag der Propaganda Kanone. Aber wie war das noch bei FTP-Welt¿¡ Viel geredet wurde von 100.000 Kunden, die alle angezeigt werden. Anzeigen raus gingen höchstens 50.000 und wieviele dann auch durchgearbeitet worden sind... naja! Nicht zu vergessen die leckere Bockwurst *g* Wurde auch wieder groß von Anzeigen geredet. Zu dumm, dass Punkt1 (seines Zeichens Admin bei BoWu gewesen) nach seiner Befragung durch die Polizei irgendwo Internetzugang fand und verlautbarte, dass es ja garkeine Logs gibt. Nicht vom Board und von Anti-Leech schon erst recht nicht. Es ist doch echt erbärmlich...

Wer kann sich noch dran erinnern¿¡ Kurz vor dem Sommer, wurde ein "großer" "bust" gegen die deutsche Filmreleaser Szene durchgeführt. Flatline wurde hoch genommen. Doch was ist seit dem geschehen¿ Garnichts! Obwohl dies nun etwa so lange her ist, wie die Zeit zwischen dem Unfall des Drogen-Rasers von Rügen und der Verurteilung Selbigens.

Doch am amüsantesten fand ich noch den "bust" in den Staaten. Wo dann kurz nach der Aktion ein Mitglied einer angeblich gebusteten Gruppe verlautete: "Missed someone?!?!?!"

Das mal zum harten Durchgreifen der deutschen Justiz und den Erfolgen von GVU, MPAA und Konsorten.

MFG Stulle

aalerich 9. November 2005 10:42

Nur mal als ganz grundsätzliche Anmerkung: Die Industrie kann nicht viel mehr machen als rumtönen. Beispiel:
In einem 3-Personenhaushalt sind alle drei in der Lage, das Muli grundlegend zu bedienen (Suchen und bestellen). Die IP hat die Industrie, nur, wer hat das abscheuliche Verbrechen begangen? Da von den dreien in der Regel mindestens zwei miteinander verwandt sind müssen die nicht gegen den jeweils anderen aussagen. Sich selbst belasten muß auch niemand. Und der Dritte weiß von nichts... Es gibt keine Möglichkeit zu klären, wer der Täter ist. Einstellung des Verfahrens ist die einzige Möglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Stulle 9. November 2005 14:58

sehr guter punkt. also liebe raubkopierer, immer mit einer person die die aussage verweigern kann zusammenwohnen! *roflmao*
(nur spaß ;))

MFG Stulle

Xman 26. November 2005 09:58

Update

Zitat:

Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer
Die massenhaft gestellten Strafanzeigen gegen P2P-Tauschbörsennutzer zogen erste drakonische Maßnahmen der Ermittlungsbehörden nach sich. Verschickte die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst nur Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei, fanden jetzt erste Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen statt. Anzeige


In einem heise online vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Schwetzingen etwa wird die Maßnahme mit dem Verdacht begründet, der Beschuldigte habe das Computerspiel Earth 2160 "bei einer Tauschbörse im Internet zum Tausch angeboten", obwohl er "nicht in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis der Rechteinhaberin, nämlich der Firma Zuxxez Entertainment AG" gewesen sei. Eine Durchsuchung und Beschlagnahme sei gerechtfertigt, da mit der "Auffindung von Beweismitteln" zu rechnen sei.

Der Verdächtige hatte allerdings vor der Durchsuchung bereits eine Abmahnung der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke erhalten, in der er von Zuxxez aufgefordert wurde, die Datei, die der Polizei als Beweismaterial dienen soll, "unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen", was er lange vor der Durchsuchung auch tat. Dennoch beschlagnahmten die Ermittlungsbeamten seinen Rechner. Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak, die mehrere der Abmahnungsempfänger vertritt, hält das Vorgehen für "absurd".

Wie in allen derartigen Fällen wurde zuvor vom Schweizer Unternehmen Logistep die IP-Adresse und der Zeitpunkt des Tauschbörsenangebots von Earth 2160 ermittelt. Logistep übermittelt diese Daten in Echtzeit an die Karlsruher Anwaltskanzlei, die wiederum vom Rechteinhaber pauschal für sämtliche derartige Rechtsverstöße mandatiert ist. Die Kanzlei stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt, wartet, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nimmt sofort Akteneinsicht und mahnt den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab. Wie der Fall zeigt, wird die Strafverfolgung erheblich gestört, wenn die Staatsanwaltschaft mehr Zeit benötigt als die zivilrechtlich vorgehende Kanzlei Schutt-Waetke.

Dazu befragt, antwortet Dirk P. Hassinger, Vorstand von Zuxxez: "Wir können nichts dafür, wenn sich die Staatsanwaltschaft bisweilen recht viel Zeit lässt." Hassinger hat kein Problem damit, dass aufgrund der Strafanzeigen Durchsuchungen stattfinden und Rechner beschlagnahmt werden. Durch den Tausch des Spiels im Börsen wie eDonkey entstehe Zuxxez immenser Schaden, den man nur mit diesem Vorgehen eindämmen könne.

Allein bis Oktober 2005 habe die Kanzlei 3700 Abmahnungen an Tauschbörsennutzer verschickt, die Earth 2160 zum Download angeboten haben sollen. Der Tausch des Spiels sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die deutschen Nutzer kämen ja noch glimpflich davon, sagte Hassinger, und fand drastische Worte: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird."

Derweil hat Logistep offenbar neue Kunden für seinen Antipiracy-Service gewinnen können. Für das Frankfurter Musiklabel 3p des Rappers und Produzenten Moses Pelham mahnt die Kanzlei Schutt-Waetke jetzt Nutzer ab, die CD-Rips der Band Glashaus in Tauschbörsen anbieten. Dieses Verhalten dürfte kaum auf der Linie des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI liegen, der einen großen Teil der deutschen Musikindustrie vertritt. Dessen Sprecher Hartmut Spiesecke äußerte sich im Gespräch mit heise online skeptisch zur Strafanzeigenmaschinerie von Logistep.

Eine der Abmahnungen des Pelham-Labels liegt heise online vor. Sie ist nahezu gleichlautend mit der zum Spiel Earth 2160. Die Kanzlei verlangt für die Aufwendungen ihrer Mandantin einen Pauschalbetrag von 250 Euro. Hinzu kommt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 Euro. Dieser "geringe Pauschalbetrag" bestehe "nicht lediglich in dem Wert des Albums, das Sie hätten kaufen müssen, sondern stellt vielmehr den Wert der ersparten Lizenzgebühr für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung" dar. Mehrfache Anfragen von heise online beim Label 3p zu den Abmahnungen blieben bisher unbeantwortet.

Zum Aufspüren von Urheberrechtsverstößen durchforstet Logistep mit einer modifizierten Version des Open-Source-Clients Shareaza die P2P-Netze. Findet der Client die urheberrechtlich geschützte Datei des Logistep-Auftraggebers, protokolliert er die Anbieter-IP-Adresse sowie im Falle des beliebten emule den bei der Client-Installation generierten 16-stelligen User-Hash (GUID). Taucht diese GUID in einem anderen Protokoll wieder auf, geht Logistep davon aus, dass es sich um einen "Mehrfachtäter" handelt, was unter anderem eine höhere Abmahngebühr bedeutet. Dies dürfte im Zweifelsfalle allerdings wenig Beweiskraft haben: Die GUID lässt sich fast beliebig manipulieren. Das Löschen einer bestimmten Datei sorgt beispielsweise dafür, dass emule beim nächsten Start eine neue GUID erzeugt.

Der Logistep-Client schickt direkt nach dem Fund der Datei eine E-Mail an den Abusedesk des zur IP-Adresse zugehörigen Providers. Das Schreiben enthält die Bitte, alle Log-Daten zur IP-Adresse ausnahmsweise nicht zu löschen, weil mutmaßlich eine Straftat vorliegt und demnächst die Staatsanwaltschaft nach dem Anschlussinhaber fragen dürfte. Dieses Vorgehen sorgt zunehmend für Unmut bei den Zugangs-Providern, die qua Datenschutzvorschriften eigentlich dazu angehalten sind, genau diese Daten nach Verbindungsende zu löschen. Dem Berliner Flatrate-Anbieter Versatel platzte der Kragen: Per einstweiliger Verfügung ließ man Logistep verbieten, den Abusedesk mit solchen Mails zu bombardieren. Das Schweizer Unternehmen hat bereits Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. (hob/c't)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658

aalerich 26. November 2005 13:37

Naja, also den Rechner dürfen die gar nicht beschlagnahmen. Sie dürfen Beweise sichern, dafür sind weder das Gehäuse, noch der Prozessor usw. nötig. Festplatten, Disketten (auch "Compact-Disketten" :-) ) usw. ja, mehr aber nicht.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Xman 26. November 2005 20:19

tja.. lieber aalerich.. die machen sichs aber leicht und nehmen gleich alles mit... oft inklusiv monitor.

aalerich 26. November 2005 20:24

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß sie das zumindest bei Erwachsenen (und ein solcher muß meines Wissens nach anwesend sein, wenn etwas beschlagnahmt wird), die sich offensichtlich nicht einschüchtern lassen, gar nicht erst versuchen.
(Nein, es ging nicht um Filesharing.)

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Nachtrag: Vor Jahren gab es dazu auch mal ein Urteil. Der Staat hatte argumentiert, daß der Rechner insgesamt beschlagnahmt werden müsse, weil es die Ermittlungen erheblich verzögern würde, wenn einzelne Festplatten erst in (in der Regel dann nur dafür extra anzuschaffende) STASI-Rechner eingebaut werden müßten. Das Opfer der staatlichen Willkür bekam recht; der Beschuldigte könne nicht gezwungen werden, den Ermittlungsbehörden die zur Aufklärung des Falles nötige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Und zwar unabhängig davon, ob er damit zu seiner eigenen Be- oder Entlastung beitragen würde.

mav744 17. December 2005 23:34

AW: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer
 
Dazu mal das man nicht alles mit uns machen kann.

Zitat:

Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer

Der Schweizer Dienstleister Logistep darf Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverstößen durch Tauschbörsen-Nutzer nicht mehr massenhaft zur Speicherung von Verbindungsdaten anhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Flensburg hervor, das sich auf die Haftungsregeln im Teledienstegesetz (TDG) beruft. Demnach sind Zugangsanbieter für fremde Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, ihre Kunden zu überwachen oder nach Umständen für eine rechtswidrige Nutzung ihrer Dienste zu suchen. Wird ein Provider über das illegale Treiben von Kunden in Kenntnis gesetzt, gilt er fortan zwar als "Störer" und kann zum Eingreifen verpflichtet sein. Diese Haftung begründet laut der Flensburger Entscheidung aber keine Auskunftsansprüche gegenüber dem Anbieter, sondern allein einen Unterlassungsanspruch. Auf Mithilfe zum Erwirken von Schadensersatz könne nicht abgestellt werden.
"Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" könne von einem Zugangsanbieter verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", stellt das Gericht aus dem hohen Norden klar. Der Telekommunikationsanwalt Ernst Georg Berger von der Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner, der das Verfahren im Auftrag des Berliner Carriers Versatel führte, spricht daher von einem "richtungsweisenden Urteil". Er geht davon aus, dass sich nun auch zahlreiche andere Provider veranlasst sehen, "sich gegen die Massenmails der Logistep zur Wehr zu setzen".
Quelle Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer by Heise.de

Mit freundlichen Grüssen
mav744


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