[eMule-Web]

[eMule-Web] (http://www.emule-web.de/board/)
-   Allgemeines OffTopic (http://www.emule-web.de/board/allgemeines-offtopic/)
-   -   Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (http://www.emule-web.de/board/10775-abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.html)

hadima 27. March 2006 20:53

Habe ich doch schon oben Beschrieben.:yes:

Edit: An das Forum: Bittttte stelt doch die Urzeit um, ist ja verwirrend.:mrgreen:

aalerich 28. March 2006 08:06

Richtig. Da es aber untergegangen zu sein scheint hab' ich es nochmal geschrieben. Abgesehen davon müssen die nicht nur nachweisen, daß die IP soundso zum Anbieten der Datei genutzt wurde, sondern auch, welche Person dahintersteht. Haben mehrere Leute theoretisch die Möglichkeit dazu, z.B. in Mehrpersonenhaushalten, ist es praktisch unmöglich nachzuweisen, wer von denen das abscheuliche Verbrechen begangen hat. Eine Strafverfolgung ist gar nicht möglich.

[OT] Die Uhrzeit kannst Du in Deinem Profil selbst umstellen.[/OT]

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

hadima 28. March 2006 09:15

Danke
Wieder was dazu gelernt. ( mit der Uhr:mrgreen: )

Pan Tau 28. March 2006 18:41

@ NeotheHacker1 :
Wenn's Dir wirklich so unter den Fingern brennt, besorg Dir doch die C'T 05/2006 (von einem Freund oder nachbestellen, Du scheinst sie ja nicht zu haben) die haben sich recht ausführlich auf den Seiten 110 - 119 zu Problemen wie den Deinen geäußert. Mit Tips von Rechtsanwälten etc..

Pan Tau

gylgamesh 28. March 2006 22:43

Ich habe die Website dieser Kanzlei gefunden: http://www.schutt-waetke.de/sw01rechtsgeb.php

Und auch etwas über was sie machen: http://www.gulli.com/news/logistep-s...ke-2006-03-23/

Die ganz unten au diese Website stehenden "
In Verbindung stehende News:" sind auch interessant!

Das könnte dir auch weiterhelfen: http://www.abmahn-info.de.vu/

Die Website von Logistep AG, die p2p Netzwerke im Auftrag überwacht und eine LIVE-Datenbank erstellt: http://www.logistepag.com/impressum.htm

Weiterer Fall: http://www.stockhausenonline.de/abmahnwelle.htm
Dieser Rechtsanwalt Clemens Rasch aus Hamburg war die letzten sieben Jahre Justiziar bei der http://www.ifpi.de/ und "überwacht" meistens Websites und dass nicht besonders gut oder erfolgreich wie dieser zweiter Fall zeigt: http://www.derdude-goes-ska.de/ska-Musik.html . Und noch eins: http://www.nickles.de/static_cache/538052269.html .

Luzifer 28. March 2006 23:57

Rischtisch, ohne Hausdurchsuchung keine Handfesten Beweise.

Wurde glaub ich auch unter den Satz "Computer machen Fehler" (in diesem Fall Software, man weiß was gemeint ist ...) gestellt.

gylgamesh 29. March 2006 01:22

Zitat:

Zitat von Luzifer
Rischtisch, ohne Hausdurchsuchung keine Handfesten Beweise.

Wurde glaub ich auch unter den Satz "Computer machen Fehler" (in diesem Fall Software, man weiß was gemeint ist ...) gestellt.

Ist leider zur 100% FALSCH!

Ich habe die letzten drei Stunden damit verbracht über Google Infos über
Logistep AG, die Rechtsanwaltkanzleien Schutt, Waetke aus Karlsruhe und Clemens Rasch aus Hamburg und einige Fälle von Mahnbriefen, Klagen und Urteile zu sammeln. Zigtausende Klagen sind bei Deutsche Staatanwalschaften schon eingegangen. Einige Medien haben darüber berichtet. Prozesse gab es nur ganz wenige, weil die Leute entweder bezahlt haben oder die Staatsanwaltschaft wegen der grosse Anzahl nicht nachkommen kann.

Wenn ein amtlich beeideter EDV-Gutachter
die Tracking Methoden von Logistep als vor Gericht beweisgeltend anerkennt, dann hat man gegen eine gerichtliche Klage wenig Chancen!
Schau dir mal die Website von Logistep und die anderen die ich angeführt habe.
Auf http://www.abmahn-info.de.vu/ unter 'Forum' ->
'Vorschläge, Anregungen usw...' -> 'Lange Fragen kurze Antworten.' erklärt Leszek Oginski, Geschäftsführer von Logistep was sie machen und wie sie es machen, wie viele User gemahnt/geklagt werden und warum und unter welche Umständen, wie lange eine Datei von einen User gesaugt wird um Beweiskraft zu haben, welche Medien welcher Firmen beobachtet werden &c. Jeder eMule User sollte es lesen!!!

Und überlege bitte selber wie war es möglich den Razorback 2.0 Server zu beschlagnahmen und den Betreiber zu verhaften, wenn VORHER eine Hausdurchsuchung nötig gewesen wäre? Oder glaubst du der war so opferbereit dass er sein Server NACH der Hausdurchsuchung noch weiterlaufen lies?

Ich befurchte dass Logistep AG +
Schutt, Waetke werden eMule User im Zukunft das Leben schwerer machen.

Luzifer 29. March 2006 15:00

Razorback war ein Server, kein eMule User.

Wenn auf einem Legalen FTP-Server illegale Files geshared werden ist es auch klar, dass man diesen beschlagnahmen kann/wird.

Jedenfalls weiß ich dass man ohne Hausdurchsuchung nicht weit kommen wird - ich hab da meine Erfahrung und kenne auch einige "loggende" Klienten.
Die Kanzlei brauchte wohl in erster Linie geld, wesswegen sie versucht hat die kleinen Fische mit kleinen Netzen zu fangen. In der Regel werden nur "große Fische", sprich Leute die viele viele GB Urheberrechtlich Geschütztes Material sharen, ins Visier genommen.

Achja .. lies mal die Posts weiter oben/auf der ersten Seite.

Mastersak 30. March 2006 03:39

Re !!! Ist wircklich so !!!!
 
:naughty
Dadurch, dass Sie diese Software anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97 Abs. 1 UrhG, 823 Abs. 2, 1004 analog BGB zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz verpflichtet.



Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75).



Das Gesetz macht hierbei keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch private Angebote sind daher rechtswidrig.



Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren:shock: geahndet werden.


Zur zeit laufen dutzende Klagen gegen privat Leute....
Mich hat man vor kurzem auch dazu angeschrieben. Das schreiben kam per Einschreiben nach mir nach hause, in doppelter ausführung und als eMail.

Es war an einem samstag,ich sollte auch binnen 2Tagen den Schrieb unterschrieben zurückschicken.

Wer das unterschreibt, der unterschreibt seine private Insolvens.
War natürlich sofort am Montag beim Anwalt,der hat sich dann der Sache angenommen :chuckle
Das erste was der mir gesagt hat war schon abzusehen, ohne eine Zahlung an die Kanzlei komme ich woll nicht davon.
Aber die geforderte Summe von bei mir knapp 4000€ wer totall überzogen.Nach einer kurzen Rechnerei seiner seits,stellte er fest das die andere Kanzlei denn falschen betrag eingesetzt hatte.

Er konnte das jetzt auf 320€ runterhandelt in 10€ Raten jeden Monat. Trotzdem kacke Anwalt hat auch 150€ gekostet.

Mist würde ich meinen..... geh zum Anwalt kann ich dir nur raten.
Viel Glück

gylgamesh 30. March 2006 08:18

Mastersak, du kennst die Realität, leider aus eigene Erfahrung. Ich habe zum Glück nur darüber gelesen.

Wenn ich dich fragen darf:

1. Das Unterschreiben der 'Unterlassungserklärung' oder wie es sonst heisst ist schlecht, weil es ein Schuldbekenntnis darstellt und sehr hohe Schadenersatzansprüche nachziehen kann oder aus andere Grunde?

2. Wie war es in deinem Fall, hast du viele Files (Songs/Filme/Progs/Spiele) geshared oder nur gesaugt?


Danke und alles Gute für deinen Rechtsstreit!

BernT 30. March 2006 08:51

sry, wenn ich jetzt einfach so dazwischen funke.
aber angenommen, ich wohne in einem 12 stöckigen haus mit 48 mietparteien und links und rechts daneben steht nochmal so´n block - sprich 144 Mietparteien. und all diese liegen im empfangsbereich meines wlan routers. keiner hat mir je erklärt, wie ich meine internetverbindung gegen ungewollte zugriffe schützen kann. jetzt bin ich zwar inhaber der geloggten ip, habe mit emule aber nix zu tun.
dieses würde ich erstmal vorraussetzen und meinen rechner anbieten, das der mal "inspiziert" wird. da kann mir doch im grunde niemand an den karren fahren - die müssten sich den rechner doch holen und mir beweisen, dass mit meinem rechner geshared wurde - oder seh ich das falsch? nur weil ich inhaber einer ip adresse bin, bin ich doch nicht der "böse raubkopierer" - wieder falsch?
das wäre da erstmal so meine herangehensweise. nen sauberen rechner hab ich hier auchnoch rumstehen, den können die gerne untersuchen... allerdings ist der gecryptet und es könnte schwierig werden an den inhalt der platten zu kommen - aber das ist wieder ein ganz anderes thema.

gylgamesh 30. March 2006 10:12

Lieber BernT, stell deine Frage auf http://www.abmahn-info.de.vu/ unter 'Forum' -> 'Vorschläge, Anregungen usw...' -> 'Lange Fragen kurze Antworten.' Herr Leszek Oginski, Geschäftsführer von Logistep wird es dir erklären was in so einem Fall passiert.

Aus meine Rechtserfahrung kann ich dir nur sagen dass Unwissenheit bzw. Unbeholfenheit vor Strafe nicht schützt. Vor Gericht bzw. bei eine aussergerichtlich Vereibarung zwischen RA kann es dir natürlich helfen.

Andererseits, wenn ein Hacker durch deinen WLAN deine IP Adresse verwenden kann, ist p2p Transfer von Raubkopien das harmloseste was er machen kann...:shock:

catweazle 30. March 2006 10:39

mehrer offener Fragen:

lest mal das:
Sonderfall - Mehrfachabmahnung:
Hat der Abgemahnte eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erwidert und erhält von einer anderen Person noch mal eine Abmahnung, sendet er ihm die Kopie der Unterlassungserklärung. Er braucht also keine zweite Unterlassungserklärung unterzeichnen. Allerdings ist möglich, dass er aufgefordert wird, auch deren Anwaltskosten übernehmen.
Daher kann es nützlich sein, wenn der Abgemahnte sicherheitshalber selbst bekannt gibt, dass er abgemahnt wurde und bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat. - Nur wenn der neue Abmahner nichts von der ersten Abmahnung wissen konnte, darf er auf die Übernahme der Anwaltskosten hoffen.

was passiert, wenn jetzt wöchentlich Klagen kommen sollten wegen irgendwelchen Alben, das angeklagte Album liegt im Oktober, wenn man diese Unterlassungserklärung unterzeichnet, wer garantiert einem, das nicht noch mehr Kläger kommen wegen anderen Dingen, selbst wenn man seine Fehler eingesehen hat.

zum anderen würde mich sehr interessieren ob und wie die Kanzlei das Vergehen nachweisen will, was auch vor einem Gericht anerkannt wird. Die aufgeführte Datei, die zur Schuld gelegt wird ist eine .rar Datei und trägt nur den Namen des Albums, allerdings kann man nicht erkennen was sich in der .rar Datei befindet. Zumal die Datei nicht für jeden Zugänglich war, da Sie mit einem Passwort verschlüsselt ist, was Widerrum dafür spricht, das man die Datei auch nicht "jedem" zum Upload angeboten hat.

gylgamesh 30. March 2006 11:11

Eine verschiedene Mahnung zum gleichem Vorfall wurde bedeuten dass die Medienfirma mehr als nur eine Kanzlei beauftragt hat ihre Urheberrechte zu schützen.

Wenn es um einen anderen Verstoss geht, dann kann die Unterlassungserklärung helfen aber auch schaden, wenn es darin steht dass man zukünftig keine Medienkopien der Firma XYZ mehr verbreiten/downloaden wird.

* * *

Es spielt keine Rolle ob die Datei verschlüßelt ist. Es ist eine illegale Kopie die du zur Verfügung stellst und dass ist strafbar und verletzt das Urheberrecht, unabhängig davon ob die Kopie von dir runtergeladen oder gar verwendet worden ist.

Du kannst auch nicht sagen ich bin alkoholisiert und 180 km/h gefahren aber es war mit 100%ige Sicherheit niemand auf der Strasse.

catweazle 30. March 2006 11:25

Zitat:

Zitat von gylgamesh

Wenn es um einen anderen Verstoss geht, dann kann die Unterlassungserklärung helfen aber auch schaden, wenn es darin steht dass man zukünftig keine Medienkopien der Firma XYZ mehr verbreiten/downloadn wird.


was ist wenn es um einen anderes Label/Firma geht, dann hilft die Erklärung nichts mehr!!!??? und darf wieder zahlen!!!
Zitat:

Zitat von gylgamesh
Es spielt keine Rolle ob die Datei verschlüßelt ist. Es ist eine illegale Kopie die du zur Verfügung stellst und dass ist strafbar und verletzt das Urheberrecht, unabhängig davon ob die Kopie von dir runtergeladen oder gar verwendet worden ist.

das ist schon klar, allerdings wie soll nachgewiesen werde, dass in der Datei sich das Album befand man kann eine .zip oder .rar Datei benennen wie man mag! Zumal es durch ein Passwort nicht zum upload bereit steht es sei den man hast das Psswort!
Zitat:

Zitat von gylgamesh

Zitat:

Zitat von gylgamesh
Du kannst auch nicht sagen ich bin alkoholisiert und 180 km/h gefahren aber es war mit 100%ige Sicherheit niemand auf der Strasse.

Das ist wohl nicht ganz der perfekte Vergleich


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:17 Uhr.

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