[eMule-Web]

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-   -   Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (http://www.emule-web.de/board/10775-abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.html)

NeotheHacker1 23. March 2006 17:03

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
 
Hallo,

ich hoffe es kann mir einer von euch helfen. Ich habe heute Post von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke bekommen in der ich beschuldigt werde eine Datei bei Emule zum Upload freigegeben zu haben.
Es handelt sich dabei anscheinend um ein einziges Lied (Problem ist: ICH KENNE DAS GAR NICHT).

Die fordern nun 300€ von mir. Das Schreiben sieht total billig aus, nichtmal die Unterschrift ist Original die ist nur kopiert, scheint also eine dieser Massenanzeigen zu sein.

Meine Einstellung dazu:

ICH HABE GAR KEIN EMULE IN BENUTZUNG UND GENAUSO WENIG HATTE ICH JEMALS DIESES LIED WAS ANGEGEBEN IST AUF MEINEM RECHNER, DA ICH DIESEN KÜNSTLER GAR NICHT KENNE.

Was kann ich dagegen tun? Bitte helft mir....

MFG
Neo

Myth88 23. March 2006 17:17

ich hab zwar vom deutschen recht keine so grosse ahnung, aber ich denke du kannst die anklage zurückweisen. wenn sie überhaupt echt ist...könnte ja auch eine fälscher-abzocke sein!!! aufpassen!
sonst keinen schimmer

mfg myth88

NeotheHacker1 23. March 2006 17:46

Die is schon echt und is eine Anzeige aus diesen Massenabmahnungen der bekannten Kanzlei Schutt, Waetke.
Abweisen, ja wie und is das sicher das ich es abweisen kann?

hadima 23. March 2006 18:40

@ NeotheHacker1
Schreibe der Kanzlei einen Brief, wo du sie Aufforderst ein Beweis vorzulegen. Denn neustens werden von der Telekom die Daten nicht mehr gespeichert. Also muss jemand einen Stein ins rollen gebracht haben. Leider kannst du nicht Beweisen das du die Gruppe nicht kennst. Ansonnsten machst du eine Strafanzeige gegen die , mit der Begründung des Verdachts auf § 263 des STGB ( Verdacht auf Betrug).

Myth88 23. March 2006 18:47

amen, denn da halte ich mich jetzt raus, hab doch echt keinen schimmer...

mfg myth88

Frizz 23. March 2006 19:36

Mittlerweile soll es auch Betrüger geben, die die Angst vor Abmahnern nutzen, Gewinn daraus zu ziehen.

Frage: 1. Kam die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein oder per Zustellungsurkunde ?
2. Ist das angegebene Konto für die Bezahlung der Forderung auch das Konto dieser Kanzlei ?

Das Schreiben könnte auch ein Fake eines lieben Mitmenschen sein.

Die Telekom speichert weiter Daten, auch von Flatratern. Die technische Umstellung ist eben nicht von heute auf morgen möglich. Nur die schnelle Weitergabe an Dritte ist aktuell nicht "preisgünstig" - so ein T-Insider.

Hier hilft nur (eine Rechtsschutzversicherung und) der Gang zum Rechtsanwalt.

eilperius 23. March 2006 19:39

puh, recht is schon lange her, aber ... als erstes würd ich in verbindung mit der kanzlei gehen um halt zu sehen ob das schreiben von denen ist. wenn ja, ist es glaub ich inzwischen so, dass nicht mehr der beschuldigte sondern der, der die beschuldigung ausspricht den beweis erbringen muss. allerdings kann es definitiv niemals schaden zu einem anwalt bezüglich eines rechtsbeirates zu gehen. das erste gespräch ist glaub ich kostenlos oder so. bin mir aber net mehr sicher. hm, da war noch irgendwas, ich komm aber grad net drauf. steht da denn ein bestimmter termin drin zu wann es beglichen werden soll oder rechtsbelehrung über mögliche gegenschritte die du machen kannst? leider treff ich morgen net meinen rechtsdozenten, wahrscheinlich erst am montag (leider auf arbeitsrecht spezialisiert). könnt ihn wenn ich ihn erwische aber dennoch mal fragen ...

sorry, mehr fällt mir grad net ein ...

greetz eilperius



@frizz: 3 minutes ...


hm, also grad beim essen ist mir noch ne frage eingefallen: steht in dem schreiben auf welchem artikel sich das alles beruft, bzw. mehrere artikel. wäre ganz interressant. und der nächste gedanke war: es wird von einer kanzlei ein betrag genannt ( die strafe ), und das ohne ein urteil. ich weis net ... nur so ein gedanke ... obacht geben ...

NeotheHacker1 23. March 2006 20:36

Die Unterlassungserklärung soll ich bis zum 28.03 oder so zurück geschickt haben und die Forderung bis zum 5.4 zahlen.
Denke schon das das Schreiben echt ist, denn wie es aussieht gingen heute bei mehreren Leuten diese schreiben ein.
Das problem ist ja auch: Ich zahle das ganze und unterschreibe diese unterlassungserklärung. So, nun schreiben die mich in 2 monaten wieder an und werfen mir erneut irgendwas vor. Dann darf ich erstmal munter 5000€ zahlen oder wie? Das kann doch nicht wahr sein, wieso kann man sich nicht wehren, die sollen mir das beweisen, ein log sagt doch gar nix....

Frizz 23. March 2006 21:15

Erst schreibst Du:
Zitat:

ich hoffe es kann mir einer von euch helfen. Ich habe heute Post von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke bekommen in der ich beschuldigt werde eine Datei bei Emule zum Upload freigegeben zu haben.
Es handelt sich dabei anscheinend um ein einziges Lied (Problem ist: ICH KENNE DAS GAR NICHT).

Die fordern nun 300€ von mir. Das Schreiben sieht total billig aus, nichtmal die Unterschrift ist Original die ist nur kopiert, scheint also eine dieser Massenanzeigen zu sein.

Meine Einstellung dazu:

ICH HABE GAR KEIN EMULE IN BENUTZUNG UND GENAUSO WENIG HATTE ICH JEMALS DIESES LIED WAS ANGEGEBEN IST AUF MEINEM RECHNER, DA ICH DIESEN KÜNSTLER GAR NICHT KENNE.
Dann kommt:
Zitat:

Die Unterlassungserklärung soll ich bis zum 28.03 oder so zurück geschickt haben und die Forderung bis zum 5.4 zahlen.
Denke schon das das Schreiben echt ist, denn wie es aussieht gingen heute bei mehreren Leuten diese schreiben ein.
Das problem ist ja auch: Ich zahle das ganze und unterschreibe diese unterlassungserklärung. So, nun schreiben die mich in 2 monaten wieder an und werfen mir erneut irgendwas vor. Dann darf ich erstmal munter 5000€ zahlen oder wie? Das kann doch nicht wahr sein, wieso kann man sich nicht wehren, die sollen mir das beweisen, ein log sagt doch gar nix....
Auf Fragen gehst Du nicht ein.

Was soll das hier werden? Fröhliches Raubkopierer-Raten ?

Welche Details möchtest Du als nächstes outen ? Dein Bruder benutzt auch Deinen Rechner ?

Wenn Du nachweislich keinen Emule benutzt, hast Du auch nichts zu befürchten (toll aber, wie Du dieses Forum gefunden hast).

eilperius 24. March 2006 10:07

Zitat:

Zitat von NeotheHacker1
Denke schon das das Schreiben echt ist,....

nun, ein "ich denke" ist absolut uninteressant !!! es geht bei rechtsgeschichten ob nun fake oder net um wissen und um gewissheit ... also ...

1. biste schon mit denen in verbindung getreten?
2. wie sieht es mit den rechtsbelehrungen im schreiben aus?
3. auf welche artikel beruft sich das schreiben?

vielleicht solltest du mal auf dei fragen eingehen ...

und dir rat bei einer fachberatung holen. denn nur weil andere dieses schreiben auch bekommen haben, ...

greetz eilperius

Luzifer 24. March 2006 13:36

Fake ...
Wenn dir etwas rechtliches droht, dann ist es in erster Linie eine Hausdurchsuchung (Die "GÜLTIGE" Beweise einbringen soll) und KEIN Brief.

Auch Computer machen fehler ;)

NeotheHacker1 24. March 2006 19:42

Hab da heute angerunfen, ist echt und die erwarten eine Zahlung.
Meint ihr ich muss jetzt auf jeden fall aufräumen?

Sorrow 24. March 2006 21:33

...hm...
...laut heise-online werden sich solche sachen wohl häufen...:whistle

...hier ein artikel...


greetz Sorrow :dance

NeotheHacker1 27. March 2006 19:16

Moin,

Also ich klicke mich jetzt auch mal wieder ein.

Habe die letzten tage Intensiv in anderen Foren nach Antworten gesucht und mit Leuten gesprochen sowie mit einem Anwalt (welcher aber nicht auf Urheberrecht spezialisiert ist)

insgesamt bin ich dazu gekommen:
Das Schreiben weißt mehrere Fehler auf:
- Kein Einschreiben - Wenn es um sowas wichtiges geht, dann muss sowas ja wohl per einschreiben kommen denn ich hätte es genauso gut nicht erhalten haben wegen urlaub etc.
- Unterschrift des Schreibens ist eine Kopie - nicht zulässig sowei ich das weiß
- Laut aussage des Schreibens seien die Ermittlungen bereits eingestellt, also kann strafrechtlich doch gar nichts passieren wie Hausdurchsuchung etc.
- Frist sehr kurz - Kommt mir so vor als wollen die damit erreichen, das man keine zeit mehr hat einen Anwalt zu kontaktieren...

Ich werde wahrscheinlich nicht zahlen und nichts unterschreiben, wenn die wirklich vorbei kommen werden sie nix finden und dann bin ich gespannt was dann bitte sein soll mittels beweisen?!
Was meint ihr???

aalerich 27. March 2006 20:12

Nicht zahlen und Beweise verlangen, daß DU, Hugo Willy Schulze (oder wie immer Du heißt) eine Datei zum Downlaod angeboten hast.

Wenn Du Bock hast kannst Du auch mit einer Anzeige wegen Betruges drohen, falls keine vernünftigen Beweise vorgelegt werden können. Sollten die tatsächlich weiter Zicken machen --> Anzeige wegen versuchten Betruges.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

hadima 27. March 2006 20:53

Habe ich doch schon oben Beschrieben.:yes:

Edit: An das Forum: Bittttte stelt doch die Urzeit um, ist ja verwirrend.:mrgreen:

aalerich 28. March 2006 08:06

Richtig. Da es aber untergegangen zu sein scheint hab' ich es nochmal geschrieben. Abgesehen davon müssen die nicht nur nachweisen, daß die IP soundso zum Anbieten der Datei genutzt wurde, sondern auch, welche Person dahintersteht. Haben mehrere Leute theoretisch die Möglichkeit dazu, z.B. in Mehrpersonenhaushalten, ist es praktisch unmöglich nachzuweisen, wer von denen das abscheuliche Verbrechen begangen hat. Eine Strafverfolgung ist gar nicht möglich.

[OT] Die Uhrzeit kannst Du in Deinem Profil selbst umstellen.[/OT]

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

hadima 28. March 2006 09:15

Danke
Wieder was dazu gelernt. ( mit der Uhr:mrgreen: )

Pan Tau 28. March 2006 18:41

@ NeotheHacker1 :
Wenn's Dir wirklich so unter den Fingern brennt, besorg Dir doch die C'T 05/2006 (von einem Freund oder nachbestellen, Du scheinst sie ja nicht zu haben) die haben sich recht ausführlich auf den Seiten 110 - 119 zu Problemen wie den Deinen geäußert. Mit Tips von Rechtsanwälten etc..

Pan Tau

gylgamesh 28. March 2006 22:43

Ich habe die Website dieser Kanzlei gefunden: http://www.schutt-waetke.de/sw01rechtsgeb.php

Und auch etwas über was sie machen: http://www.gulli.com/news/logistep-s...ke-2006-03-23/

Die ganz unten au diese Website stehenden "
In Verbindung stehende News:" sind auch interessant!

Das könnte dir auch weiterhelfen: http://www.abmahn-info.de.vu/

Die Website von Logistep AG, die p2p Netzwerke im Auftrag überwacht und eine LIVE-Datenbank erstellt: http://www.logistepag.com/impressum.htm

Weiterer Fall: http://www.stockhausenonline.de/abmahnwelle.htm
Dieser Rechtsanwalt Clemens Rasch aus Hamburg war die letzten sieben Jahre Justiziar bei der http://www.ifpi.de/ und "überwacht" meistens Websites und dass nicht besonders gut oder erfolgreich wie dieser zweiter Fall zeigt: http://www.derdude-goes-ska.de/ska-Musik.html . Und noch eins: http://www.nickles.de/static_cache/538052269.html .

Luzifer 28. March 2006 23:57

Rischtisch, ohne Hausdurchsuchung keine Handfesten Beweise.

Wurde glaub ich auch unter den Satz "Computer machen Fehler" (in diesem Fall Software, man weiß was gemeint ist ...) gestellt.

gylgamesh 29. March 2006 01:22

Zitat:

Zitat von Luzifer
Rischtisch, ohne Hausdurchsuchung keine Handfesten Beweise.

Wurde glaub ich auch unter den Satz "Computer machen Fehler" (in diesem Fall Software, man weiß was gemeint ist ...) gestellt.

Ist leider zur 100% FALSCH!

Ich habe die letzten drei Stunden damit verbracht über Google Infos über
Logistep AG, die Rechtsanwaltkanzleien Schutt, Waetke aus Karlsruhe und Clemens Rasch aus Hamburg und einige Fälle von Mahnbriefen, Klagen und Urteile zu sammeln. Zigtausende Klagen sind bei Deutsche Staatanwalschaften schon eingegangen. Einige Medien haben darüber berichtet. Prozesse gab es nur ganz wenige, weil die Leute entweder bezahlt haben oder die Staatsanwaltschaft wegen der grosse Anzahl nicht nachkommen kann.

Wenn ein amtlich beeideter EDV-Gutachter
die Tracking Methoden von Logistep als vor Gericht beweisgeltend anerkennt, dann hat man gegen eine gerichtliche Klage wenig Chancen!
Schau dir mal die Website von Logistep und die anderen die ich angeführt habe.
Auf http://www.abmahn-info.de.vu/ unter 'Forum' ->
'Vorschläge, Anregungen usw...' -> 'Lange Fragen kurze Antworten.' erklärt Leszek Oginski, Geschäftsführer von Logistep was sie machen und wie sie es machen, wie viele User gemahnt/geklagt werden und warum und unter welche Umständen, wie lange eine Datei von einen User gesaugt wird um Beweiskraft zu haben, welche Medien welcher Firmen beobachtet werden &c. Jeder eMule User sollte es lesen!!!

Und überlege bitte selber wie war es möglich den Razorback 2.0 Server zu beschlagnahmen und den Betreiber zu verhaften, wenn VORHER eine Hausdurchsuchung nötig gewesen wäre? Oder glaubst du der war so opferbereit dass er sein Server NACH der Hausdurchsuchung noch weiterlaufen lies?

Ich befurchte dass Logistep AG +
Schutt, Waetke werden eMule User im Zukunft das Leben schwerer machen.

Luzifer 29. March 2006 15:00

Razorback war ein Server, kein eMule User.

Wenn auf einem Legalen FTP-Server illegale Files geshared werden ist es auch klar, dass man diesen beschlagnahmen kann/wird.

Jedenfalls weiß ich dass man ohne Hausdurchsuchung nicht weit kommen wird - ich hab da meine Erfahrung und kenne auch einige "loggende" Klienten.
Die Kanzlei brauchte wohl in erster Linie geld, wesswegen sie versucht hat die kleinen Fische mit kleinen Netzen zu fangen. In der Regel werden nur "große Fische", sprich Leute die viele viele GB Urheberrechtlich Geschütztes Material sharen, ins Visier genommen.

Achja .. lies mal die Posts weiter oben/auf der ersten Seite.

Mastersak 30. March 2006 03:39

Re !!! Ist wircklich so !!!!
 
:naughty
Dadurch, dass Sie diese Software anbieten bzw. anderen die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen ermöglichen, verstoßen Sie gegen §§ 95 a III, 85 UrhG und sind unseren Mandantschaften daher gemäß §§ 97 Abs. 1 UrhG, 823 Abs. 2, 1004 analog BGB zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Schadenersatz verpflichtet.



Nach § 95 a Abs.3 UrhG ist bereits das bloße Angebot illegaler Umgehungswerkzeuge verboten (vgl. Wandtke/Bullinger, Ergänzungsband zum Praxiskommentar UrhG, § 95 a Rdnr.75).



Das Gesetz macht hierbei keinen Unterschied zwischen gewerblichen und privaten Angeboten. Auch private Angebote sind daher rechtswidrig.



Darüber hinaus können diese gravierenden Rechtsverletzungen – sollten Sie zu gewerblichen Zwecken und gewerbsmäßig handeln – als Straftat gemäß § 108 b UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren:shock: geahndet werden.


Zur zeit laufen dutzende Klagen gegen privat Leute....
Mich hat man vor kurzem auch dazu angeschrieben. Das schreiben kam per Einschreiben nach mir nach hause, in doppelter ausführung und als eMail.

Es war an einem samstag,ich sollte auch binnen 2Tagen den Schrieb unterschrieben zurückschicken.

Wer das unterschreibt, der unterschreibt seine private Insolvens.
War natürlich sofort am Montag beim Anwalt,der hat sich dann der Sache angenommen :chuckle
Das erste was der mir gesagt hat war schon abzusehen, ohne eine Zahlung an die Kanzlei komme ich woll nicht davon.
Aber die geforderte Summe von bei mir knapp 4000€ wer totall überzogen.Nach einer kurzen Rechnerei seiner seits,stellte er fest das die andere Kanzlei denn falschen betrag eingesetzt hatte.

Er konnte das jetzt auf 320€ runterhandelt in 10€ Raten jeden Monat. Trotzdem kacke Anwalt hat auch 150€ gekostet.

Mist würde ich meinen..... geh zum Anwalt kann ich dir nur raten.
Viel Glück

gylgamesh 30. March 2006 08:18

Mastersak, du kennst die Realität, leider aus eigene Erfahrung. Ich habe zum Glück nur darüber gelesen.

Wenn ich dich fragen darf:

1. Das Unterschreiben der 'Unterlassungserklärung' oder wie es sonst heisst ist schlecht, weil es ein Schuldbekenntnis darstellt und sehr hohe Schadenersatzansprüche nachziehen kann oder aus andere Grunde?

2. Wie war es in deinem Fall, hast du viele Files (Songs/Filme/Progs/Spiele) geshared oder nur gesaugt?


Danke und alles Gute für deinen Rechtsstreit!

BernT 30. March 2006 08:51

sry, wenn ich jetzt einfach so dazwischen funke.
aber angenommen, ich wohne in einem 12 stöckigen haus mit 48 mietparteien und links und rechts daneben steht nochmal so´n block - sprich 144 Mietparteien. und all diese liegen im empfangsbereich meines wlan routers. keiner hat mir je erklärt, wie ich meine internetverbindung gegen ungewollte zugriffe schützen kann. jetzt bin ich zwar inhaber der geloggten ip, habe mit emule aber nix zu tun.
dieses würde ich erstmal vorraussetzen und meinen rechner anbieten, das der mal "inspiziert" wird. da kann mir doch im grunde niemand an den karren fahren - die müssten sich den rechner doch holen und mir beweisen, dass mit meinem rechner geshared wurde - oder seh ich das falsch? nur weil ich inhaber einer ip adresse bin, bin ich doch nicht der "böse raubkopierer" - wieder falsch?
das wäre da erstmal so meine herangehensweise. nen sauberen rechner hab ich hier auchnoch rumstehen, den können die gerne untersuchen... allerdings ist der gecryptet und es könnte schwierig werden an den inhalt der platten zu kommen - aber das ist wieder ein ganz anderes thema.

gylgamesh 30. March 2006 10:12

Lieber BernT, stell deine Frage auf http://www.abmahn-info.de.vu/ unter 'Forum' -> 'Vorschläge, Anregungen usw...' -> 'Lange Fragen kurze Antworten.' Herr Leszek Oginski, Geschäftsführer von Logistep wird es dir erklären was in so einem Fall passiert.

Aus meine Rechtserfahrung kann ich dir nur sagen dass Unwissenheit bzw. Unbeholfenheit vor Strafe nicht schützt. Vor Gericht bzw. bei eine aussergerichtlich Vereibarung zwischen RA kann es dir natürlich helfen.

Andererseits, wenn ein Hacker durch deinen WLAN deine IP Adresse verwenden kann, ist p2p Transfer von Raubkopien das harmloseste was er machen kann...:shock:

catweazle 30. March 2006 10:39

mehrer offener Fragen:

lest mal das:
Sonderfall - Mehrfachabmahnung:
Hat der Abgemahnte eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erwidert und erhält von einer anderen Person noch mal eine Abmahnung, sendet er ihm die Kopie der Unterlassungserklärung. Er braucht also keine zweite Unterlassungserklärung unterzeichnen. Allerdings ist möglich, dass er aufgefordert wird, auch deren Anwaltskosten übernehmen.
Daher kann es nützlich sein, wenn der Abgemahnte sicherheitshalber selbst bekannt gibt, dass er abgemahnt wurde und bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat. - Nur wenn der neue Abmahner nichts von der ersten Abmahnung wissen konnte, darf er auf die Übernahme der Anwaltskosten hoffen.

was passiert, wenn jetzt wöchentlich Klagen kommen sollten wegen irgendwelchen Alben, das angeklagte Album liegt im Oktober, wenn man diese Unterlassungserklärung unterzeichnet, wer garantiert einem, das nicht noch mehr Kläger kommen wegen anderen Dingen, selbst wenn man seine Fehler eingesehen hat.

zum anderen würde mich sehr interessieren ob und wie die Kanzlei das Vergehen nachweisen will, was auch vor einem Gericht anerkannt wird. Die aufgeführte Datei, die zur Schuld gelegt wird ist eine .rar Datei und trägt nur den Namen des Albums, allerdings kann man nicht erkennen was sich in der .rar Datei befindet. Zumal die Datei nicht für jeden Zugänglich war, da Sie mit einem Passwort verschlüsselt ist, was Widerrum dafür spricht, das man die Datei auch nicht "jedem" zum Upload angeboten hat.

gylgamesh 30. March 2006 11:11

Eine verschiedene Mahnung zum gleichem Vorfall wurde bedeuten dass die Medienfirma mehr als nur eine Kanzlei beauftragt hat ihre Urheberrechte zu schützen.

Wenn es um einen anderen Verstoss geht, dann kann die Unterlassungserklärung helfen aber auch schaden, wenn es darin steht dass man zukünftig keine Medienkopien der Firma XYZ mehr verbreiten/downloaden wird.

* * *

Es spielt keine Rolle ob die Datei verschlüßelt ist. Es ist eine illegale Kopie die du zur Verfügung stellst und dass ist strafbar und verletzt das Urheberrecht, unabhängig davon ob die Kopie von dir runtergeladen oder gar verwendet worden ist.

Du kannst auch nicht sagen ich bin alkoholisiert und 180 km/h gefahren aber es war mit 100%ige Sicherheit niemand auf der Strasse.

catweazle 30. March 2006 11:25

Zitat:

Zitat von gylgamesh

Wenn es um einen anderen Verstoss geht, dann kann die Unterlassungserklärung helfen aber auch schaden, wenn es darin steht dass man zukünftig keine Medienkopien der Firma XYZ mehr verbreiten/downloadn wird.


was ist wenn es um einen anderes Label/Firma geht, dann hilft die Erklärung nichts mehr!!!??? und darf wieder zahlen!!!
Zitat:

Zitat von gylgamesh
Es spielt keine Rolle ob die Datei verschlüßelt ist. Es ist eine illegale Kopie die du zur Verfügung stellst und dass ist strafbar und verletzt das Urheberrecht, unabhängig davon ob die Kopie von dir runtergeladen oder gar verwendet worden ist.

das ist schon klar, allerdings wie soll nachgewiesen werde, dass in der Datei sich das Album befand man kann eine .zip oder .rar Datei benennen wie man mag! Zumal es durch ein Passwort nicht zum upload bereit steht es sei den man hast das Psswort!
Zitat:

Zitat von gylgamesh

Zitat:

Zitat von gylgamesh
Du kannst auch nicht sagen ich bin alkoholisiert und 180 km/h gefahren aber es war mit 100%ige Sicherheit niemand auf der Strasse.

Das ist wohl nicht ganz der perfekte Vergleich

epoz 30. March 2006 12:58

das interessiert mich jetzt.

macht man sich weniger strafbar wenn man eine passwortgeschützte Datei veröffentlicht, und somit nicht der "breiten" Öffentlichkeit feilbietet sondern nur dem eingeweihten Kreis der Passwortwissenden. Also seinen Freunden... denen ich die CD ja auch leihen könnte ???

Die Kopie auf der Festplatte könnte man ja als erlaubte Privatkopie ausgeben!

catweazle 30. March 2006 13:02

Zitat:

Zitat von epoz
das interessiert mich jetzt.

das ist zumindest nicht eindeutig, die gesetzeslage ist sehr schwammig, es ist schon klar, dass dieses Passwort www.********.6x.to ist aber es besteht ja auch ein Grund warum es mit Passwort rausgegeben wird.
Das Passwort schützt da es nicht direkt zum upload freigegeben wird!

aber wer weiß das schon,... Es kommt auf das Gericht an, aber die Beweislast ist doch serh schwammig finde ich!!!

gylgamesh 30. March 2006 14:17

1. Fast niemand uploadet/releast echt verschlüsselte Dateien.

2. Fast niemand wurde deswegen verklagt bzw. angeschrieben, weil es Zigtausende Fälle von offene Dateien gibt und es wird sie immer geben.

Beides wäre eine reine Zeit- bzw. Geldverschwendung für die Releaser und für die RA, wie auch das Disskutieren darüber ist.

Nichtdestotrotz, wurde es rein theoretisch zu eine Gerichtverhandlung in so einem Fall kommen, grundlegend wäre die ABSICHT urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten, egal ob unter erschwerende Umstände oder nicht.
Das Passwort könnte irgendwo auf eine der über 6 Mrd. Webseiten veröffentlicht sein. Wenn dass Passwort leicht auffindbar bzw. mit der Datei gelinkt ist, dann handelt es sich natürlich nicht um eine echte Verschlüsselung sondern um eine rein kosmetische Massnahme um eine Strafverfolgung zu erschweren, was aber sicherlich nicht gelingt.
Der Richter wurde auch fragen warum die Datei überhaupt angeboten wurde und wurde erinnern dass auch das "LEIHEN" von urheberrechtlich geschützte Medien an Freunde oder sogar Blutsverwandte immer noch strafbar ist.

gylgamesh 31. March 2006 20:02

Illegalle Kopien folgender Medien werden derzeit von der Fa. http://www.logistepag.com im p2p Transfer beobachtet:

* Zuxxez: PC-Spiel Earth 2160
wird Abgemahnt/Adressen kommen ständig (ohne GUID)

* CDV Software Entertainment AG
wird ab April Abgemahnt (nach GUID)

* 3 P "Glashaus"
wird Abgemahnt/Adressen kommen ständig (ohne GUID)

* Eidos GmbH
wird Abgemahnt ab April (nach GUID)

* 10TACLE STUDIOS AG
wird ab April Abgemahnt (nach GUID)

* Pepermint Jam
wird Abgemahnt/Adressen kommen ständig (nach GUID)

* Battlefront.com (thx info)
wird ab April Abgemahnt (nach GUID)


Dabei gelten folgende Richtlinien:

Es herrschen strenge Vorgaben seitens der Staatsanwaltschaft:

Daten bis 10 MB Erfassung 1 Tag
Daten bis 100 MB Erfassung 2-3 Tage
Daten bis/über 1000 MB Erfassung 3-5 Tage

Anwesenheit von 2 Zeugen ist erforderlich, Logbuch wird geführt.


Daten werden Einmal komplett zu 100% Gesichert, von jeden einzelnen User werden so viele Segmente geladen,
bis Daten Rekonstruktion erfolgen kann.

Weitere Infos dazu auf http://www.abmahn-info.de.vu/ unter 'Forum' -> 'Vorschläge, Anregungen usw...' -> 'Lange Fragen kurze Antworten.'

Anwalt 27. April 2006 10:16

Massenabmahnung
 
hier steht wie man die Kosten an die Anwaltskanzlei Schutt & Waetke mindern kann:


*****

aalerich 27. April 2006 10:32

Schwachsinn, einfach kompletter Schwachsinn. Da versuchen scheinheilige "Kollegen" auf Kundenfang zu gehen ohne ihresgleichen die Einnahmequelle zu versauen. Und dieser Bereich wird wohl eine der attraktivsten Geldquellen überhaupt für "Anwälte" werden, jedenfalls solange, bis mal ein Richter einen solchen studierten Verbrecher zur Verantwortung zieht.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Pathfinder 27. April 2006 11:39

Zitat:

Zitat von aalerich
Da versuchen scheinheilige "Kollegen" auf Kundenfang zu gehen ohne ihresgleichen die Einnahmequelle zu versauen.

Richtig. Und deswegen sehe ich den Link von Anwalt als Werbung für ein kostenpflichtiges Angebot an und entferne ihn (-> Board Rules). Da die Anmeldung hier offenbar nur deshalb erfolgte: Sperre.

brummi 28. April 2006 20:14

Hallo an alle,
diese Kanzlei S W verschickt Massenabmahnungen. Ich habe daher auch im Netz gesucht und bin hierdrauf gekommen:

http://www.stockhausenonline.de/down...uesseldorf.pdf

Es wäre doch bestimmt interessant, diesen Sachverhalt von einem Anwalt prüfen zu lassen. Wer möchte sich an den Kosten beteiligen? Vielleicht haben wir da einen Weg gefunden, wie man diesen "Massenabmahndern" auch einmal die Zähne zeigen kann.

Einfach mal eine Nachricht schicken. Ich werde neben der Zahlung auch ein Schreben schicken, worauf ich auf Massenabmahnungen hinweisen werde und mir vorbehalte, den Sachverhalt juristisch prüfen zu lassen.

Hier noch mal der brummi :-)


habe noch einen interessanten Link gefunden:

http://www.internetfallen.de/Betrug_...hnunwesen.html


Wenn man gegen diese S Ws vorgehen will, hilft nur der Nachweiss der Massenabmahnung. Also alle, die Betroffen sind, lasst uns zusammenkommen :-) und es diesen Abzockern zeigen :-)

Hört Euch doch mal um, wer von Euren Bekannten betroffen ist. Wir müssen eine möglichst große Gruppe bilden. Cool wären alle 20.000 Angeschriebenen :-D

Andokay 2. May 2006 13:46

Hi,
Ich hab vor ein paar Tagen auch so ein schreiben bekommen und sehen erhrlich gesagt nicht ein, denen mein Geld einfach so in den Rachen zu schmeißen. Bei mir ist die Situatuion allerding ein wenig `anders´. Der Anschluss läuft auf meine Mum. Der Rechner war ein Familen/WG PC. Meine Mum ist allerdings anfang des Jahres ausgezogen und ich und mein Freund haben die Wohnung übernommen. D.h. ich ignorier jetzt erst mal das schreiben und warte auf ein Einschreiben, dass ich aber nicht unterschreibe weil es ja nicht mein Name ist. HD dürfen sie ja dann erstmal bei mir nicht machen, das sie ja vom Namen her zu meiner Mum wollen. Und die hat keinen Rechner mehr weil der bei mir ist. Also können die mir doch erstmal rein tehoretisch nichts machen?!

Weiß eigentlich jemand ob schon was bekannt ist, was ist wenn man ga nix macht???

epoz 20. June 2006 10:51

moin...
nun hat es auch einen Bekannten von mir erwischt...
die Kanzlei "Schutt & Waetke" bittet ihn höflich um die Zahlung von 300€ und eine Unterlassungserklärung (30 Jahre keine Nutzung von Filesharing-Progs...) ansonsten wäre mit einer deutlich höheren Strafe (5000€) zu rechnen!

am Do ist sein Anwaltstermin und seine Beratungssitzung... mal schaun was der sagt...


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:52 Uhr.

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