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Alt 23. March 2006, 17:03   #1
Newbie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 5
Standard: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Problem: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung



Hallo,

ich hoffe es kann mir einer von euch helfen. Ich habe heute Post von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke bekommen in der ich beschuldigt werde eine Datei bei Emule zum Upload freigegeben zu haben.
Es handelt sich dabei anscheinend um ein einziges Lied (Problem ist: ICH KENNE DAS GAR NICHT).

Die fordern nun 300€ von mir. Das Schreiben sieht total billig aus, nichtmal die Unterschrift ist Original die ist nur kopiert, scheint also eine dieser Massenanzeigen zu sein.

Meine Einstellung dazu:

ICH HABE GAR KEIN EMULE IN BENUTZUNG UND GENAUSO WENIG HATTE ICH JEMALS DIESES LIED WAS ANGEGEBEN IST AUF MEINEM RECHNER, DA ICH DIESEN KÜNSTLER GAR NICHT KENNE.

Was kann ich dagegen tun? Bitte helft mir....

MFG
Neo
NeotheHacker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 17:17   #2
Moderator
 
Benutzerbild von Myth88
 
Registriert seit: 12.12.2005
Beiträge: 3.156


ich hab zwar vom deutschen recht keine so grosse ahnung, aber ich denke du kannst die anklage zurückweisen. wenn sie überhaupt echt ist...könnte ja auch eine fälscher-abzocke sein!!! aufpassen!
sonst keinen schimmer

mfg myth88

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Myth88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 17:46   #3
Newbie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 5
Standard: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Details

Die is schon echt und is eine Anzeige aus diesen Massenabmahnungen der bekannten Kanzlei Schutt, Waetke.
Abweisen, ja wie und is das sicher das ich es abweisen kann?

NeotheHacker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 18:40   #4
Advanced Member
 
Benutzerbild von hadima
 
Registriert seit: 30.12.2005
Beiträge: 209
Standard: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Lösung: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

@ NeotheHacker1
Schreibe der Kanzlei einen Brief, wo du sie Aufforderst ein Beweis vorzulegen. Denn neustens werden von der Telekom die Daten nicht mehr gespeichert. Also muss jemand einen Stein ins rollen gebracht haben. Leider kannst du nicht Beweisen das du die Gruppe nicht kennst. Ansonnsten machst du eine Strafanzeige gegen die , mit der Begründung des Verdachts auf § 263 des STGB ( Verdacht auf Betrug).
hadima ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 18:47   #5
Moderator
 
Benutzerbild von Myth88
 
Registriert seit: 12.12.2005
Beiträge: 3.156

Standard: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung [gelöst]

amen, denn da halte ich mich jetzt raus, hab doch echt keinen schimmer...

mfg myth88
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Myth88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 19:36   #6
Senior Member
 
Registriert seit: 07.02.2003
Beiträge: 439

Mittlerweile soll es auch Betrüger geben, die die Angst vor Abmahnern nutzen, Gewinn daraus zu ziehen.

Frage: 1. Kam die Abmahnung per Einschreiben mit Rückschein oder per Zustellungsurkunde ?
2. Ist das angegebene Konto für die Bezahlung der Forderung auch das Konto dieser Kanzlei ?

Das Schreiben könnte auch ein Fake eines lieben Mitmenschen sein.

Die Telekom speichert weiter Daten, auch von Flatratern. Die technische Umstellung ist eben nicht von heute auf morgen möglich. Nur die schnelle Weitergabe an Dritte ist aktuell nicht "preisgünstig" - so ein T-Insider.

Hier hilft nur (eine Rechtsschutzversicherung und) der Gang zum Rechtsanwalt.
Frizz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 19:39   #7
Stammposter
 
Benutzerbild von eilperius
 
Registriert seit: 24.10.2005
Ort: villa kunterbunt
Beiträge: 894

puh, recht is schon lange her, aber ... als erstes würd ich in verbindung mit der kanzlei gehen um halt zu sehen ob das schreiben von denen ist. wenn ja, ist es glaub ich inzwischen so, dass nicht mehr der beschuldigte sondern der, der die beschuldigung ausspricht den beweis erbringen muss. allerdings kann es definitiv niemals schaden zu einem anwalt bezüglich eines rechtsbeirates zu gehen. das erste gespräch ist glaub ich kostenlos oder so. bin mir aber net mehr sicher. hm, da war noch irgendwas, ich komm aber grad net drauf. steht da denn ein bestimmter termin drin zu wann es beglichen werden soll oder rechtsbelehrung über mögliche gegenschritte die du machen kannst? leider treff ich morgen net meinen rechtsdozenten, wahrscheinlich erst am montag (leider auf arbeitsrecht spezialisiert). könnt ihn wenn ich ihn erwische aber dennoch mal fragen ...

sorry, mehr fällt mir grad net ein ...

greetz eilperius



@frizz: 3 minutes ...


hm, also grad beim essen ist mir noch ne frage eingefallen: steht in dem schreiben auf welchem artikel sich das alles beruft, bzw. mehrere artikel. wäre ganz interressant. und der nächste gedanke war: es wird von einer kanzlei ein betrag genannt ( die strafe ), und das ohne ein urteil. ich weis net ... nur so ein gedanke ... obacht geben ...
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welcher sich selber erschuf"
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Geändert von eilperius (23. March 2006 um 19:48 Uhr)
eilperius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 20:36   #8
Newbie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 5

Die Unterlassungserklärung soll ich bis zum 28.03 oder so zurück geschickt haben und die Forderung bis zum 5.4 zahlen.
Denke schon das das Schreiben echt ist, denn wie es aussieht gingen heute bei mehreren Leuten diese schreiben ein.
Das problem ist ja auch: Ich zahle das ganze und unterschreibe diese unterlassungserklärung. So, nun schreiben die mich in 2 monaten wieder an und werfen mir erneut irgendwas vor. Dann darf ich erstmal munter 5000€ zahlen oder wie? Das kann doch nicht wahr sein, wieso kann man sich nicht wehren, die sollen mir das beweisen, ein log sagt doch gar nix....
NeotheHacker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23. March 2006, 21:15   #9
Senior Member
 
Registriert seit: 07.02.2003
Beiträge: 439

Erst schreibst Du:
Zitat:
ich hoffe es kann mir einer von euch helfen. Ich habe heute Post von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke bekommen in der ich beschuldigt werde eine Datei bei Emule zum Upload freigegeben zu haben.
Es handelt sich dabei anscheinend um ein einziges Lied (Problem ist: ICH KENNE DAS GAR NICHT).

Die fordern nun 300€ von mir. Das Schreiben sieht total billig aus, nichtmal die Unterschrift ist Original die ist nur kopiert, scheint also eine dieser Massenanzeigen zu sein.

Meine Einstellung dazu:

ICH HABE GAR KEIN EMULE IN BENUTZUNG UND GENAUSO WENIG HATTE ICH JEMALS DIESES LIED WAS ANGEGEBEN IST AUF MEINEM RECHNER, DA ICH DIESEN KÜNSTLER GAR NICHT KENNE.
Dann kommt:
Zitat:
Die Unterlassungserklärung soll ich bis zum 28.03 oder so zurück geschickt haben und die Forderung bis zum 5.4 zahlen.
Denke schon das das Schreiben echt ist, denn wie es aussieht gingen heute bei mehreren Leuten diese schreiben ein.
Das problem ist ja auch: Ich zahle das ganze und unterschreibe diese unterlassungserklärung. So, nun schreiben die mich in 2 monaten wieder an und werfen mir erneut irgendwas vor. Dann darf ich erstmal munter 5000€ zahlen oder wie? Das kann doch nicht wahr sein, wieso kann man sich nicht wehren, die sollen mir das beweisen, ein log sagt doch gar nix....
Auf Fragen gehst Du nicht ein.

Was soll das hier werden? Fröhliches Raubkopierer-Raten ?

Welche Details möchtest Du als nächstes outen ? Dein Bruder benutzt auch Deinen Rechner ?

Wenn Du nachweislich keinen Emule benutzt, hast Du auch nichts zu befürchten (toll aber, wie Du dieses Forum gefunden hast).
Frizz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24. March 2006, 10:07   #10
Stammposter
 
Benutzerbild von eilperius
 
Registriert seit: 24.10.2005
Ort: villa kunterbunt
Beiträge: 894

Zitat:
Zitat von NeotheHacker1
Denke schon das das Schreiben echt ist,....
nun, ein "ich denke" ist absolut uninteressant !!! es geht bei rechtsgeschichten ob nun fake oder net um wissen und um gewissheit ... also ...

1. biste schon mit denen in verbindung getreten?
2. wie sieht es mit den rechtsbelehrungen im schreiben aus?
3. auf welche artikel beruft sich das schreiben?

vielleicht solltest du mal auf dei fragen eingehen ...

und dir rat bei einer fachberatung holen. denn nur weil andere dieses schreiben auch bekommen haben, ...

greetz eilperius
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welcher sich selber erschuf"
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eilperius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24. March 2006, 13:36   #11
Senior Member
 
Benutzerbild von Luzifer
 
Registriert seit: 10.10.2005
Beiträge: 325

Fake ...
Wenn dir etwas rechtliches droht, dann ist es in erster Linie eine Hausdurchsuchung (Die "GÜLTIGE" Beweise einbringen soll) und KEIN Brief.

Auch Computer machen fehler
Luzifer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24. March 2006, 19:42   #12
Newbie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 5

Hab da heute angerunfen, ist echt und die erwarten eine Zahlung.
Meint ihr ich muss jetzt auf jeden fall aufräumen?
NeotheHacker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24. March 2006, 21:33   #13
Board-Marsupilami
 
Benutzerbild von Sorrow
 
Registriert seit: 15.05.2005
Ort: Dschungel von Palumbien
Beiträge: 2.099

...hm...
...laut heise-online werden sich solche sachen wohl häufen...

...hier ein artikel...


greetz Sorrow
__________________
if (ahnung == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }



Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung

*** Disk Error /dev/hda: - Wasser im Laufwerk (Bitte abpumpen) ***
Sorrow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27. March 2006, 19:16   #14
Newbie
 
Registriert seit: 23.03.2006
Beiträge: 5

Moin,

Also ich klicke mich jetzt auch mal wieder ein.

Habe die letzten tage Intensiv in anderen Foren nach Antworten gesucht und mit Leuten gesprochen sowie mit einem Anwalt (welcher aber nicht auf Urheberrecht spezialisiert ist)

insgesamt bin ich dazu gekommen:
Das Schreiben weißt mehrere Fehler auf:
- Kein Einschreiben - Wenn es um sowas wichtiges geht, dann muss sowas ja wohl per einschreiben kommen denn ich hätte es genauso gut nicht erhalten haben wegen urlaub etc.
- Unterschrift des Schreibens ist eine Kopie - nicht zulässig sowei ich das weiß
- Laut aussage des Schreibens seien die Ermittlungen bereits eingestellt, also kann strafrechtlich doch gar nichts passieren wie Hausdurchsuchung etc.
- Frist sehr kurz - Kommt mir so vor als wollen die damit erreichen, das man keine zeit mehr hat einen Anwalt zu kontaktieren...

Ich werde wahrscheinlich nicht zahlen und nichts unterschreiben, wenn die wirklich vorbei kommen werden sie nix finden und dann bin ich gespannt was dann bitte sein soll mittels beweisen?!
Was meint ihr???
NeotheHacker1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27. March 2006, 20:12   #15
Board Methusalem
 
Benutzerbild von aalerich
 
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800

Nicht zahlen und Beweise verlangen, daß DU, Hugo Willy Schulze (oder wie immer Du heißt) eine Datei zum Downlaod angeboten hast.

Wenn Du Bock hast kannst Du auch mit einer Anzeige wegen Betruges drohen, falls keine vernünftigen Beweise vorgelegt werden können. Sollten die tatsächlich weiter Zicken machen --> Anzeige wegen versuchten Betruges.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich
__________________
_______________________________________________
Der Router ist schuld!
aalerich ist offline   Mit Zitat antworten
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