|                   | Allgemeines OffTopic Alles Mögliche, was nicht in andere Kategorien reinpasst. |           |  25. January 2007, 09:57 | #1 |   | MODder 
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				   |   Problem: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT 
         
 
   Zitat:   | GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
 
 Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA feiert einen neuen juristischen Erfolg im Kampf gegen  großflächige Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ihren Angaben zufolge hat  das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Dienstes UseNeXT.de am 18.  Januar per einstweiliger Verfügung untersagt, von der Verwertungsgesellschaft  lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen zu  bewerben. "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen  Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des  GEMA-Repertoires", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es  werde wieder einmal deutlich, "dass die Rechteinhaber derartigen  Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen". Bereits in der  vergangenen Woche verkündete die Verwertungsgesellschaft, auch gegen die  Betreiber der Webhoster Rapidshare.de und Rapidshare.com einstweilige Verfügungen  erwirkt zu haben. Die für den Betrieb verantwortliche Firma will aber gegen den Bescheid  vorgehen.
 
 Der hinter UseNeXT stehenden Aviteo Ltd. aus München wirft die GEMA vor, mit  dem Hinweis auf einen einfachen und schnellen Zugriff auf rund eine Million  Musiktitel im MP3-Format Kunden angelockt zu haben. Der Dienst "geriert sich  selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen  basierten Netzwerk", beklagt die Verwertungsgesellschaft. Dabei habe der  Betreiber sein kostenpflichtiges Angebot zu einer speziellen  Newsgroups-Erschließung "mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen"  beworben. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs  auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte würden angepriesen. Darüber  hinaus biete der Dienst nach wie vor eine besonders ausgefeilte Such-Software  an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter  auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.
 Tatsächlich verspricht die Website unter anderem "Download ohne Limit" bei  hohen Geschwindigkeitsraten. "Bei über 384 Millionen Artikeln finde ich immer  genau das Richtige für mich", wird der Nutzer "Thomas D." zitiert. Allein in den  Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen aus dem Jahr 2004 findet sich  klein gedruckt ein Hinweis zum Urheberrechtsschutz. Demnach verpflichtet sich  der Kunde bei der Nutzung des Services, keine Materialien "zu posten oder zu  übertragen, die gegen irgendein Patent, eingetragenes Marken(-zeichen),  Copyright, Geschäftsgeheimnis oder anderes Recht irgendeines Dritten verstoßen,  es sei denn, Sie sind der Inhaber der Rechte oder haben die Erlaubnis des  Inhabers".
 |  Quelle: heise online - GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT 
Irgendwie warte ich darauf schon seit langer Zeit. Zum einen machen die Verwertungsgesellschaften Jagdt auf kleine Filesharer, zum anderen sahen sie bisher drüber hinweg, wenn ein Unternehmen mit "kostenlosem, anonymen Download neuster Kinofilme" wirbt und daraus also Kapital schlägt. 
Ach ja.. wers nicht weiß: hinter UseNext steckt ein sehr berüchtigter Anwalt aus München    
				__________________   |   |   |   |         |  25. January 2007, 12:31 | #2 |   | Board-Marsupilami 
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   Zitat:   | UseNeXT will Verfügung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmen 
 Der Betreiber des UseNeXT-Dienstes, die Münchner Aviteo Ltd., hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft sieht durch den Dienst das Urheberrecht verletzt, da Werke des GEMA-Repertoires illegal online genutzt würden. Der Anbieter von Software zur einfacheren Erschließung von Dateien im Usenet, dem alt gedienten "Schwarzen Brett" des Internet mit zehntausenden Newsgroups, sieht den Betrieb seines Dienstes aber durch den ohne mündliche Anhörung erreichten Gerichtsbeschluss nicht betroffen. UseNeXT habe "als reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen selbst keinen Einfluss auf die Inhalte", heißt es in einer Erklärung von Aviteo. Anders als im Fall RapidShare, in dem die Musikverwertungsgesellschaft ebenfalls eine einstweilige Verfügung in die Hand bekommen hat, halte UseNeXT keine eigenen Dateien vor.
 |  ...das contra lies ja nicht wirklich lange auf sich warten... 
...man beachte im text übrigens die "rechtfertigung" der betreiber...    
...den kompletten artikel gibts hier ...  
Sorrow    
 
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  Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung 
 *** Disk Error /dev/hda: - Wasser im Laufwerk (Bitte abpumpen) ***
 |   |   |   |        |  14. November 2008, 15:41 | #3 |   | Newbie 
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				   |   GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT Details 
  Ja das mit der Rechtfertigung ist in der tat sone Sache...aber traurig ists schon. Und nervig.  
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