[eMule-Web]

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tHe WiZaRd Of DoS 27. September 2009 20:08

Ich finde es allgemein interessant, wie sie dir beweisen wollen, dass du ausgerechnet DEN Teil eines ARCHIVES hochgeladen hast, der für den bestimmten Song verantwortlich ist... eigentlich nicht machbar ohne dass die das selbst laden.

L3v3l0rd 28. September 2009 20:29

Zitat:

Zitat von tHe WiZaRd Of DoS (Beitrag 142427)
Ich finde es allgemein interessant, wie sie dir beweisen wollen, dass du ausgerechnet DEN Teil eines ARCHIVES hochgeladen hast, der für den bestimmten Song verantwortlich ist... eigentlich nicht machbar ohne dass die das selbst laden.

Da ich die gleiche Problematik gerade habe, hier mal ein Statement dazu ;)

Bei mir war ein Landesgerichtsbeschluss nach § 101 IX UrhG dabei, bei dem es um das gesamte Album des Künstlers handelt; tatsächlich abgemahnt wurde aber nur ein Titel! Hilft leider nicht, da einmal festgestellt heißt bei uns: Pech gehabt, gilt trotzdem. Erklärt aber wie Anwälte vorgehen, obwohl eindeutig ein minderschwerer "Fall" vorliegt.

Auffällig im Schreiben des RA: Der Schadenersatz wurde nicht genau beziffert, was sonst eigentlich Usus ist bei Schadenersatzforderungen. Er schreibt was von 650€ RA-Gebühren, die eigentlich anfallen würden, aber aus Kulanz...blablabla. Das ist Quatsch. Zum einen von der Höhe her (fiktiver Streitwert iHv. 10.000€) zum andern gibt es bei "erstmaligen" UEs einen Gebühren-Deckelung iHv. 100€! §97a II UrhG. Außerdem die im Zitat angesprochene Beweisproblematik wer denn welche Teile wann von mir runtergeladen hätte/sollen/können/sein. Hier könnte sich also ein mögliches Streitpotential ergeben, aber:

Problem in unserem Land ist: Jedes Gericht entscheided anders! Man kann Glück haben, oder auch Pech. Ich habe jetzt mit meinem Anwalt vereinbart: Unterzeichnung der modifizierten UE, die seeehr umfassend ist und Zahlung von 240€. Somit hat der gegnerische Anwalt den Spatz in der Hand und überlegt sich dreimal, ob es sich lohnt jetzt noch einen Prozess einzuläuten, zumal obige RA-Kanzlei imho zigtausend Briefe in den letzten Wochen rausgeschickt hat (Mein Anwalt redet von 26.000!), da führen die nicht jeden Fall vors Gericht.

Die umfassende UE deshalb, weil es durchaus vorkommen kann, das man so 5 bis 6 UE ins Haus gestellt bekommt, für jeweils unterschiedliche Lieder (Hallo Top100!). Um das zu vermeiden unterschreibe ich, das ich absolut nix mehr runterlade! Falls doch, drohen 5.000€.

Meine UE geht morgen raus, ich werde berichten, was sich ergeben hat.

P.S.: Danke PanTau für die guten Links, die Dreipage-Seite ist für diesen Zweck wirklich Top!

NakedM 4. October 2009 13:29

Zitat:

Zitat von tHe WiZaRd Of DoS (Beitrag 142427)
Ich finde es allgemein interessant, wie sie dir beweisen wollen, dass du ausgerechnet DEN Teil eines ARCHIVES hochgeladen hast, der für den bestimmten Song verantwortlich ist... eigentlich nicht machbar ohne dass die das selbst laden.

Die werden selbst laden. Anders können sie das gar nicht loggen. Die haben von den Urhebern die Lizenz dazu.

Aber finde es nicht richtig das 1 Teil schon asureicht. Ein Teil ist immer noch keine vollständige Datei.

Außerdem möchte ich mal wissen wie immer auf solche Höhen kommen bei den Abmahnungen. Erstmal müssen die doch eigentlich nachweisen das ich ein komplettes Lied verbreitet habe(und komplett runtergeladen habe) und dann ist der entstandene Schaden ja nicht so hoch. Wenn ich 1 Lied a 2Euro an 10 andere verteile(was eh unwahrscheinlich ist) so sind das nach meinem Verständnis dann 20 Euro Schaden und nciht mehr.

Der Rest sind dann wohl die Anwaltskosten und einfach irgendetwas willkürlich festgelegtes Geld zur Abschreckung.

Deer-Hunter 5. October 2009 03:09

Die reimen sich in diesen schreiben doch immer was zusammen :-) und dann gleich 10 Seiten mit so nem §-Bla Bla wo eh keiner so genau was mit anfangen kann.

Aber die genannten Anwaltskosten sind dann auch schon teils der Hammer... ob die dann ner Grundlage entsprechen ist dann eh fraglich.

NakedM 6. October 2009 15:18

Ja. Und wer soll das als Laie überprüfen oder sogar anfechten? Das kostet ja auch wieder. Und das wissen die Abzieher da genau, das die meisten sich nicht wehren(können) und es so hinnehmen.

47112903 21. October 2009 10:49

Hilfreich?


LG Berlin: Abmahner darf betrügerisches Verhalten vorgehalten werden

Nennt der Abgemahnte den Abmahner "Betrüger" kann eine solche Erklärung von der
freien Meinungsäußerung gedeckt sein, so das LG Berlin (Beschl. v. 03.09.2009 -
Az.: 27 O 814/09) []Vorwurf des Betrugs in Abmahnverfahren zulässige Meinungsäußerung Landgericht Berlin Beschluss v. 03.09.2009 - Az.: 27 O 814/09.

Der Kläger hatte gegen Beklagten außergerichtlich eine Abmahnung ausgesprochen.
Daraufhin bezeichnete der Beklagte den Kläger als "Betrüger". Der Kläger ließ
das nicht auf sich sitzen und begehrte Unterlassung.

Zu Unrecht wie die Berliner Richter nun entschieden. Im vorliegenden Fall sei
die Aussage als freie Meinungsäußerung und nicht als unzulässige
Tatsachenbehauptung angesehen werden. Da der Beklagte insbesondere die konkreten
Umstände der Abmahnung (Grund der Abmahnung, Datum usw.) nicht erwähnt habe, sei
die Äußerung vollkommen substanzlos.

Ein objektiver Dritter gehen daher von einer Meinungsäußerung und nicht von
einer Tatsachenbehauptung aus.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Achtung, auch wenn im Netz dies zum Teil behauptet wird, die Entscheidung ist
kein Freibrief, Abmahner generell als Betrüger bezeichnen zu dürfen. Nach
ständiger Rechtsprechung ist in jedem Einzelfall anhand der konkreten Umstände
zu überprüfen, ob die Äußerung als Tatsachenbehauptung (= strafbares Handeln
aufgrund eines bestimmten Sachverhaltes) oder als bloße subjektive Wertung (=
Kundgabe der eigenen Meinung) zu werten ist.

So ist z.B. nach OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06)
[]Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 22.01.2007 - Az.: 11 W 25/06: lotto-betrug.de die Domain "lotto-betrug.de" rechtlich zulässig.


--

LG Kiel: Keine "Rasterfahndung" durch urheberrechtlichen
Internetauskunftsanspruch

Das LG Kiel hat in einem aktuellen Beschluss (Beschl. v. 02.09.2009 - Az.: 2 O
221/09) []Internetauskunftsanspruch rechtfertigt keine pauschale Überprüfung Landgericht Kiel Beschluss v. 02.09.2009 - Az.: 2 O 221/09 entschieden, dass der urheberrechtliche
Internetauskunftsanspruch keine pauschale Überprüfung aller Anschlussinhaber,
die möglicherweise eine Rechtsverletzung begangen haben, rechtfertigt. Eine
"Rasterfahndung" sei nicht erlaubt.

Der Kläger, Rechteinhaber an einem Musikalbum, wollte gegen das illegale
P2P-Filesharing in einer Musiktauschbörse vorgehen. Da die Verbindungsdaten der
Anschlussinhaber nur für einen kurzen Zeitraum nach Verbindungsende gespeichert
wurden, beantragte er, dass sämtliche Daten gesichert werden sollten, denn nur
so könne der urheberrechtliche Internetauskunftsanspruch auch effektiv
durchgesetzt werden.

Dies lehnten die Kieler Richter ab.

Der urheberrechtliche Internetauskunftsanspruch ermächtigte nicht zu einer
pauschalen Kontrolle aller Anschlussinhaber. Für eine solche "Rasterfahndung"
gebe es keine gesetzliche Grundlage. Vielmehr ermächtige die Norm nur zu einem
Handeln im konkreten Einzelfall.


Quelle: Dr-Bahr.com

L3v3l0rd 29. October 2009 22:20

So. Mein Fall ist durch :)
Habe statt der geforderten 480€ nur 240 gezahlt. Im Nachhinein hätten die auch was tieferes akzeptiert, aber Naja.
Aber die ganze Show ist mal wieder ein Paradebeispiel für Verbraucher-/Bürgerunfreundlche Gesetzesgestaltung. Am geilsten fand ich, das der RA mir eine IP unterstellt, die ICH NICHT ÜBERPRÜFEN KANN. Diese IP darf nur an Strafverfolgungsbehörden ausgegeben werden, sprich: entweder man ist Staatsanwalt oder man hat einen Gerichtsbeschluss...
Und das größte Problem bleibt weiterhin die unsichere Rechtslage. Jedes Gericht entscheided offensichtlich danach ob morgens ein gesunder Stuhlgang stattgefunden hat oder nicht.
Man kann sich auf wenig bis nichts berufen; alles sind Einzelfallentscheidung mit massig Ermessensspielräumen...

Gruß, L3v3l

Puschelmaus 31. October 2009 12:15

abmahnung
 
Hallo
ich bin neu hier aber ich habe heute eine Abmahnung von der rechtsanwaltskanzlei Denecke und von Haxthausen aus Berlin bekommen.
Sie werfen mir vor 1 lied angeboten zu haben dieses befand sich aber auf einer ganzen cd, schreiben das ihr mandant die firma DigiProtect Gesellschaft die urheberrechte hat.
Sie geben mir das datum sowie meine IP adresse in dem Schreiben an wann das gewesen ist, ich soll nun bis zum 8.11.09 eine Unterlassungserklärung einschicken und 480 € bezahlen auch zum 8.11.09 unterschrieben ist das nur als kopie auch liegt eine Kopie eines Gerichtsbeschlußes des landgerichts Bielefeld über urheberverletzung anbei.
Nun meine Frage ist das nun rechtens oder nicht?
Bin da völlig verunsichert weil sie mir auch drohen das es sonst zur gerichtsverhandlung kommt und ich dort dann über 5000 € zahlen müßte.
Soll ich dann lieber die 480 € zahlen oder was kann ich da machen?
Ach das Schreiben kam mit ganz normaler Post weder per Einschreiben noch sonst was

lg Puschelmaus

3839315 31. October 2009 15:39

Hallo,
mein Anwalt hatte ein Schreiben an die Gegenseite geschickt, daß die Höhe des Betrages und des Gegenstandswertes nicht nachvollziehbar sind. Es wurde ein Pauschalbetrag von 300 Euro angeboten.
Außerdem wurde angeführt, daß ich einen Tag vor der Erfassung der IP einen neuen Rechner angeschafft und deshalb Software heruntergeladen habe, die sich aber als Hoppelwestern herausstellte und umgehend wieder gelöscht wurde.

Ich war davon ausgegangen, daß der Fall damit erledigt ist, nachdem hier alle empfehlen, daß man nicht bezahlen und nach Beratung durch einen Anwalt nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben soll !

Nach 2 Monaten kam die Antwort von U+C, daß eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann, da die Datei an 3 unterschiedlichen Tagen durch meine IP HOCHgeladen wurde, obwohl die Datei zu dem Zeitpunkt, als die IP geloggt wurde, noch nicht komplett heruntergeladen war !

Die Frist von 2 Wochen zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von 650 Euro wurde jetzt erneut angesetzt ! Man verweist auf LG Köln, Urteil 28 O 480/06 vom 18.07.2007

Wie soll ich darauf reagieren ?

Pan Tau 1. November 2009 01:07

Zitat:

Zitat von 3839315 (Beitrag 142630)
Hallo,
mein Anwalt hatte ein Schreiben an die Gegenseite geschickt, daß die Höhe des Betrages und des Gegenstandswertes nicht nachvollziehbar sind. Es wurde ein Pauschalbetrag von 300 Euro angeboten.
Außerdem wurde angeführt, daß ich einen Tag vor der Erfassung der IP einen neuen Rechner angeschafft und deshalb Software heruntergeladen habe, die sich aber als Hoppelwestern herausstellte und umgehend wieder gelöscht wurde.

Ich war davon ausgegangen, daß der Fall damit erledigt ist, nachdem hier alle empfehlen, daß man nicht bezahlen und nach Beratung durch einen Anwalt nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben soll !

Nach 2 Monaten kam die Antwort von U+C, daß eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann, da die Datei an 3 unterschiedlichen Tagen durch meine IP HOCHgeladen wurde, obwohl die Datei zu dem Zeitpunkt, als die IP geloggt wurde, noch nicht komplett heruntergeladen war !

Die Frist von 2 Wochen zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von 650 Euro wurde jetzt erneut angesetzt ! Man verweist auf LG Köln, Urteil 28 O 480/06 vom 18.07.2007

Wie soll ich darauf reagieren ?

Ich, also jetzt ich persönlich, würde damit noch einmal zu meinem Anwalt gehen um nach Möglichkeit noch größeren Schaden abzuwenden. Ob das funktioniert kann ich dir nicht versprechen, doch es wäre das was ich tun würde.

Viel Glück,
Pan Tau

gerhac 3. November 2009 08:58

Hallo,

auch ich habe wie Puschelmaus die Abmahnung dieser Kanzlei erhalten. Mir wird dasselbe vorgeworfen.
Was soll ich tun?
Soll ich reagieren oder das Ganze nicht beachten?

Kurze Frage an Puschelmaus:
Hast Du evtl. Virenbefall bemerkt. Der Zeitraum müsste auf das Datum belaufen, dass Dir die Kanzlei vorwirft.
Setze Dich doch bitte mit mir in Verbindung. Meine eMail findest Du ja.

Danke im Voraus und viele Grüße
gerhac

Stulle 3. November 2009 13:06

lies doch bitte einfach mal den thread. es gibt hier mehr als genug ratschläge wie man sich verhalten sollte... bringt doch keinen weiter wenn wir uns ständig wiederholen.

gelirolu 7. November 2009 14:22

ich bin neue hier und ich finde nicht tema Arbeit recht.

Myth88 7. November 2009 14:49

In diesem Forum wird das Thema Arbeitsrecht auch nicht behandelt!

Das hier ist ein Forum fuer das Filesharingprogramm eMule!

Januar1956 9. November 2009 21:31

Zitat:

Zitat von Stulle (Beitrag 142649)
lies doch bitte einfach mal den thread. es gibt hier mehr als genug ratschläge wie man sich verhalten sollte... bringt doch keinen weiter wenn wir uns ständig wiederholen.

...aber bitte beachte, nahezu alle Anfragen sind aus der Luft gegriffen und kommen direkt aus den Fingern einschlägig bekannter Abmahner, die hier Angst und Schrecken verbreiten wollen. Ziel ist es, Dummis zu finden, die ohne Gerichtsverhandlung Geld schicken sollen. :yes:

Früher sagte man, Geld liegt auf der Straße...heute ist bessere Technik vorhanden, womit der Gang nach draußen nicht mehr nötig ist. :chuckle

Ich kann nur jedem empfehlen, falls eine Abmahnung kommt...ab in die Mülltonne damit... :whistle

NakedM 12. November 2009 16:21

Könnte man nicht eigentlich auch so argumentieren das eine Datei umbenannt wurde? Das gibt es ja öfters das welche Dateinamen umbenennen.

Und dann spuckt die Suche auch manchmal etwas aus was gar nicht der Originaldatei entspricht.

Pan Tau 12. November 2009 18:24

Denkfehler! Die Dateien sind alle gehasht und von daher ziemlich eindeutig zu identifizieren.
Ziemlich eindeutig? Ja genau, denn es ist zumindest nicht unmöglich Dateien so lange so zu modifizieren bis sie einen gewünschten Hashwert haben der mit dem einer anderen Datei übereinstimmt.

(Un-)Lustigerweise haben von Rechteverwertern beauftragte Firmen genau dies getan.
Warum? Um bei der Suche nach Urheberrechtlich geschütztem Material in P2P-Netzwerken selbst keine derartigen Inhalte anzubieten aber trotzdem die Anfragen von Clients dieser Netzwerke loggen und Dateiteile von ihnen als Beweismaterial herunterladen zu können. :-(


Pan Tau

Stulle 12. November 2009 21:11

exakt. auch ein unwissendes verbrechen ist ein verbrechen. so ist es egal ob du wusstest, dass du über einen rentner gefahren bist oder nicht, verboten ist beides. so ist es auch bei downloads. egal ob du weißt, dass du ein urheberrechtlich geschütztes werk lädst oder nicht, du begehst eine urheberrechtsverletzung. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

darkforce 14. November 2009 20:22

stimmt nicht und wird auch durch ständiges wiederholen nicht richtig, was ein blick ins gesetz in §§ 15, 16 und 17 StGB bereits zeigt.

Pan Tau 14. November 2009 21:55

Zitat:

Zitat von darkforce (Beitrag 142739)
stimmt nicht und wird auch durch ständiges wiederholen nicht richtig, was ein blick ins gesetz in §§ 15, 16 und 17 StGB bereits zeigt.

HIER nachzulesen.

Pan Tau

Stulle 14. November 2009 22:23

ajo, dann lest aber auch genau. die fahrlässigkeitsklausel ist unberührt von allen drei paragraphen in bezug auf eMule nutzung und dateinamen. es besteht die möglichkeit zu gucken unter welchem namen eine datei am häufigsten angeboten wird. wäre es wirklich so, dass ein "namenswechsel" automatische narrenfreiheit bei eMule bewirken würde, dann würde das so ziemlich alle gesetze aushebeln und das ist sicherlich nicht der fall. wenn ich ein buch anbiete, das offen zum sturz der republik aufruft, namen und cover aber so verändere, dass es aussieht wie harry potter und der stein der weisen, dann ist und bleibt es verfassungsfeindlich. und nur noch ein denkanstoß, die wissentliche einfuhr von plagiaten ist beispielsweise auch strafbar. dabei gilt als wissentlich schon, dass man eine "Prada" tasche für einen unglaublich niedrigen preis erhält. da hilft es nicht zu behaupten man wäre da besten gewissens rein gerannt, schließlich ist jedem klar, dass so eine tasche nicht 10 € kostet.

langer rede kurzer sinn, nur durch das umbenennen von dateien oder "unwissentliche" runterladen falscher inhalte erkauft man sich keine straffreiheit. selbst wenn man wirklich nur die urlaubsbilder von tante emma sucht und zufällig eine 4.5MB datei die "Tante.Emma.Urlaub.2009.rar" heißt, welche aber statt einer quelle gleich 300 quellen hat, sollte dem nutzer klar werden, dass es sich wohl nicht um die bilder seiner tante handelt und er mal lieber gucken sollte, ob er auch wirklich das richtige lädt. stichwort: sorgfaltspflicht...

NakedM 22. November 2009 19:21

Finde ich trotzdem nicht richtig. Zumindest unerfahrene User welche nicht in Details nachgucken können eine illegale Datei laden obwohl sie gar nicht danach gesucht haben.

Bestimmt jeder ist auch schon mal auf einen Fake reingefallen.

Klar, sowas kann auch mißbraucht werden. Einfach Datein unbenennen - und schon ist man aus dem Schneider.

Mir ging es nur darum was man bei der Suche angezeigt bekommt. Und da werden ja auch Dateinamen ausgespuckt welche nicht von den meisten vergeben wurden.

Sauger1234 3. December 2009 01:14

Negele
 
Hallo Ihr da drausen,

ich habe heute eine abmahnung von Negele..... erhalten.

Ich habe viel gelesen OK nicht alles. die rechtslageändert sich ja auch mit den Zeiten.

Aber ich habe geschluckt als ich über den heutigen tag nachgedacht habe.

erstens:
"ich habe persönlich eine abmahnung erhalten."

Der Hammer daran ist:

Ich habe gar keinen Internetanschluß!

ich nutze einen fremden Anschluß!

Dann habe ich gegrübelt und einen beitrag hier gelesen. "...... hattest Du einen Virenbefall zu der zeit? ......"

ähm da war was grübel grübel wann wie wo kaleneder hinzugezogen und ooops is ja schon 2 Monate her.

jo genau .

jetzt erinnere ich mich der befall war massiv und nur durch eine externe bereinigung zu beseitigen. ich war kurz davor das system zu löschen und neu aufzusetzen.

Ich weis nicht ganz genau wie ich das nun einordnen soll?

Denn meine adressdaten können sie devinitiv nicht von einem Provider erhalten haben. (der ja nur durch einen gerichtlichen beschluß in erfahrung gebracht werden kann).

Hier steht

"im zuge eines zivilrechtlichen Auskzunftsverfahrens gemäß .....blah blah blah ... konnte die IP........... meinem Internetanschluß zugeordnet.
......................
Ihr Internetprovider hat mitgeteilt.... blah blah"

und wie sieht es mit Computerspionage aus? wie wird solches vergehen geahndet?
hab was gelesen von freiheitsstrafen mit geldbusen in millionenhöhe.

Schließlich haben sie ganz offensichtlich informationen, die sie rechtlich nicht besitzen können.

Ich werd mal darüber schlafen und mein weiteres forgehen überdenken. denn wenn dies so ist haben sie weit über 1000 PCs ausspioniert.

Wer rechnet auch damit das der nutzer nicht der besitzer ist. was für ein blöder Zufall. ich bin mir sicher das ich nicht der einzige bin, kann mir aber vorstellen, das geschockt von so einem Brief, das gedanklich nicht erfasst wird und somit überlesen/ignoriert wird.

Ich will hier keine behauptungen aufstellen nur meinen Gedanken freien lauf lassen. und wenn das was ich vermute beweisbar wäre ..............................

Wer ist dann hier der Böse Böse Verbrecher der vor Gericht gehört?

schönen abend noch.

Nachtrag:
Nutzer Besitzer
ich denke da an: der Anschluß läuft auf Melanie Mustermann das schreiben geht aber an Herbert Mustermann. únd soetwas geht schnell unter.

humblebee 17. December 2009 04:02

Joo Leute bin mal wieder hier..wer meine Posts kennt weiß das ich so hell wie ne Dunkelkammer bin+notorische Messie mit veralteter Hardware...trotzdem kann mir mal jemand erklären was die ständigen Anfragen im Emulelog a la Benutzer http:/www.aMule.org(123456789) hat deine Liste freigegebener Verzeichnisse angefragt-Abgewiesen sollen???Sind das die Leute von L......+Z....die im Auftrag von den RAkanzleien die Tauschbörsen durchforsten..also normale User sind das bestimmt keine!
Hintergrund
Gestern flatterte mir ein normaler Brief einer namhaften Hamburger Kanzlei ins Haus in dem ich beschuldigt werde den Film R........(Kannibalenschund) durch Bereitstellen im Edonkeynutzwerk eine unerlaubte Urheberrechtsverletzung begangen zu haben..geloggt worden im Oktober 2009 um 3h durch Fa.Z....Sitz S......,IP durch Staatsanwaltschaft Köln von Telekom bekommen,Nickname bekannt...es gibt kein leugnen ich wars!Bitte sage keine was von Emulefilesharinggefahren wir tun es ALLE sonst gäbs das Forum hier net!Kenne ITspezis die trotz VPN-IPspoofen-aktuellstem Filter abgemahnt wurden!
Vorgefertigte UE der Kanzlei lag bei übliche 5001€ bei Wiederholung+800€ Pauschalbetrag damit sei ALLESabgegolten mit meiner Unterschrift...natürlich nix bezahlt+unterschrieben!
Bauernschlaue Reaktion von mir modifizierte UE von Anwalt Wachs-Abmahnwahndreipage.de mit Unterschrift um eine EV von der Staatsanwaltschaft Hamburg zu vermeiden die locker einige Dausis kosten würde....
RSVkomplettpaket von mir nutzt nix da Vorsatz bei Urheberrechtverletzungen..RA einschalten kostet locker 500-800€ nix Geld da Hartz4ler!
Einschätzung der Lage Kanzlei nimmt mod.UE an die per Einschreiben+Rückschein+Express gesendet wurde heute da Frist extrem kurz 21.12.+28.12. zahlen!Kanzlei schickt weiter Mahnbriefe mit weitaus höheren Forderungen..Ruhe..Einschreiben vom Amtsgericht Hamburg Staatsanwaltschaft Verfahrenseröffnung gegen mich wird angedroht-Kanzlei schickt letzten Brief zur ag einigung und geht mit Forderung runter 400€..Wunschbetrag 200€ von mir..
Schade Emule war mein Lieblingstool bin von Anfang an dabei und würde sogerne weiter saugen ABER wer weiß wie oft die mich noch geloggt haben oder sogar andere Kanzleien und loggen werden???

Würde gerne eure Erfahrungen wissen wie gings bei euch weiter,kamen weitere Abmahnungen,Gerichtsverfahren und vorallem habt ihr weiter im Emule gesaugt???
@Januar1958 du imponierst mir durch deine Selbstsicherheit einerseits durch Äußerungen wie"flattert euch eine Abmahnung ins Haus indie Schublade damit+nächste genauso die suchen nur zahlende Dumme" andererseits finde ich manche Komentare von dir gefährlich denn die mod.UE musst du machen sonst gibts direkt ne EV und du bist im *****!
Die Kanzlei die mich fertigmachen will geht bis zur Klge am AG das sind keine Pampersmofarocker wie manch andere!
Deine unglaubliche Selbstsicherheit KANN nur von Abmahnerfahrungen herrühren aus denen du glücklich wieder rausgekommen bist oder du bist ganz einfach NIE erwischt worden..würde zugern mehr wissen von dir gerne per PN!
Ansonsten geht mich bitte net zuuu hart an is bald Weihnachten..
gruß
Messiechaot

tHe WiZaRd Of DoS 17. December 2009 13:26

Nur kurz: wenn du HartzIV kriegst solltest du doch nen Anwalt gezahlt bekommen? Ansonsten etwas konfus dein Geschreibsel.

humblebee 17. December 2009 19:03

Hallo wieso konfus wollte nur wissen WER ist das der immer per Amule.org anfrägt nach meinen freigegebenen Verzeichnissen alle 5min weil es nervt....sind das die Logfirmen der Anwaltskanzleien oder harmlose User?
Würdet ihr nach einer Abmahnung weiter Filesharen Emule-Soulseek-Bittorrent etc. oder grenzt das an Wahnsinn?
WIE könnt es weitergehn in meinem Fall nach EUREN Erfahrungen?
@Wzard of DOS ich würde einen Prozeßkosten schein vom Amtsgericht bekommen für nen Anwalt Prozeßkostenhilfe die muß später wieder zurückgezahlt werden!

Januar1956 17. December 2009 20:33

Es reicht ja, den gesunden Menschenverstand auf Modus ON zu stellen.

Da ist also ein ""angeblich"" studierter Mensch, der Dir ein schriftliches Geständnis schickt, er späht seit geraumer Zeit Deinen privaten Datenverkehr aus...und jetzt sollst Du ihm Geld schicken...ansonsten geht er vor Gericht...bla, bla, bla.....

etwas umgebaut...
...Da ist also ein ""angeblich"" studierter Mensch, der Dir ein schriftliches Geständnis schickt, er verfüge über ein Video, welches Dich in wilden Posen mit Deinem Nachbarn/rin zeigt...und jetzt sollst Du ihm Geld schicken...ansonsten geht er vor Gericht...bla, bla, bla.....

Ich weiß ja nicht, was Dir dazu einfällt. Mir fällt da sofort das Wort "Strafanzeige" ein, oder eben "Mülltonne". :chuckle


Deine andere Frage gehört hier eigentlich nicht rein, weil es ein wichtiges Feature von eMule betrifft. Jeder Nutzer kann, wenn er will, seine Daten zur Einsicht freigeben, das hilft sehr oft, schnell Daten zu finden, die ansonsten nur schwer, oder garnicht zu finden sind. Eine sehr hilfreiche Funktion also, die gerne genutzt wird.
Diese Option ist aber im Normalfall abgeschaltet und muss explizit eingeschaltet werden. Im Log kannst die eingehende Anfragen sehen.

Happy Upload!

humblebee 18. December 2009 04:03

@Januar1956 DANKE für deine Aufklärung bezüglich der Emuleanfragen jetzt weiß ich Bescheid!
Das wäre doll wenns so wäre wie du sagst lol ab Mülltonne+ignorieren lol
Leider sieht die Wirklichkeit etwas anders aus nach einer RAkanzleiabmahnung MUSS man auf jeden Fall die mod.UE abgegeben per Einschreiben+Rückschein sonst gibts ne EV vom Amtsgericht Staatsanwaltschaft=finanzieller Ruin-Strafanzeige-Hausdurchsuchung Bolizei-Strick oder vor Zug werfen:((
Es werden weitere Mahn+Inkassobürobriefe kommen mit weitaus höheren Summen den ausgerechnet DIESE Kanzlei gilt als ultramegagigaknallhart und zerrt einen IMMER vor Gericht um die RAkosten+SE einzuklagen...bleibt mir nur ein Bettelbrief mit Absenkungsbitte auf eine moderate Summe in Raten da nix Geld bei Hartz4!Option Strick+Zug gelten weiter....
Januar1956 deine Coolness+Selbstsicherheit können nur davon kommen das du als Board-Methusalem schon seit Anfang an dabei bist im Edonkey-muletreiben,ferner mehrere Abmahnungen von RAkanzleien hinter dir hast evtl. etliche EVs aus denen du irgendwie mit Außerirdischem Glück rauskamst(vielleicht bist du FA für Medienrecht)..oder du bist ein Übermensch der unglaublicherweise nie erwischt wurde solls alles geben;)
Bei Fehlern unbedingt korrigieren!Denk schon wieder ans saugen Emule-Soulseek-Bittorrent tzz schoa a rechter Depp bin i...hmh Strick oder Zug...
gruß
Messiechaot

Januar1956 18. December 2009 15:05

Sorry, aber Deine Schlußfolgerungen, bezüglich meiner Person, sind schlicht und einfach falsch. Ich bin ein Mensch der sich strickt an "Deutsches" Recht und Gesetz hält.

Ich habe aber allerdings die Überzeugung gewonnen, es gibt hier Mitbürger die glauben, bei uns gelte "amerikanisches" Recht. Dem wiederspreche ich gerne...nein, wir sind hier nicht im Wilden Westen.

...und ganz besonders steht nirgends geschrieben, jemand müsse etwas unterschreiben, schon garnicht, solange es kein gültiges Gerichtsurteil gibt.

...also nochmal...HALLOOO !!!!! wir sind hier in Deutschland. :chuckle


Bitte stelle Dir einmal vor, was es bedeutet, sollten solche Rechtsansichten sich durchsetzen. Weltweit existieren Millionen von Arbeitsplätzen nur deswegen, weil User, die modernen IT-Hardwaren nutzen und auch ständig bessere Qualitäten einfordern...und bekommen.

Wie sollte denn die Welt Deiner Meinung aussehen, wenn es einer klitzekleinen, geldgierigen Minderheit aus der Musikindustrie gelingt, die Welt in den Würgegriff zu bekommen? Der Schaden würde mittelfristig in Billionen von Euronen gehen.

Selbstverständlich muss es auf Dauer eine vernünftige Regelung für Rechteinhaber geben, aber doch nicht auf dem Rücken des einzelnen Users. Hier muß in erster Linie, wie auch in vielen anderen Fällen, die Industrie gefordert werden, bsp. durch eine pauschalierte Abgabe.

Jedenfalls werden auch ganz viele Anwälte, die momentan ca. 100 - 400 Millionen Tauschwilligen weltweit, nicht mit entsprechenden Anklagen verfolgen können.

...und wenn der Trend weitergeht wie jetzt, gibt es schon in kurzer Zeit, praktisch auf jedem x-beliebigen Handy, die Speicherkapazität für das komplette Musikarchiv der Menschheitsgeschichte. Das kommt wahrscheinlich sogar schneller als wir es uns momentan vorstellen können.

...na dann...schon mal viel Vergnügen, beim Abfassen von Abmahnungen und ebenso den zügig abgearbeiteten Gerichtsverhandlungen. :chuckle


Januar

humblebee 18. December 2009 19:23

Januar1956 du bist halt ein Glückspilz+Sonnenkönig und ich ein Pechvogel!Nää USA is net Deutschland klarofatz aber netmehr weit entfernt davon..der einzigste Unterschied ist keine Sammelklage bei uns möglich bisher+keine Millionendollarklagen gegen Omas-Hausfrauen-kleine Kinder!
Klarofatz können die Rakanzleien net jeden verklagen bei der Menge bloß bin ich ausgerechnet an die härtesten Typen geraten die knallhart mich fertigmachen+alles durchziehen..muss ja wohl den ganzen Schriftkram selbst machen da nix Geld für RA armer Hartz4ler:((
Zum besseren Verständnis nehmen wir an ich wär Fliegengewichtboxer und fighte immer gegen andere in der Klasse siege immer über 10 Jahre..eines Tages verbinde ich mir aus Jux die Augen steige in den Ring nehm die Binde ab oh shit einer von den Klitschkos oder Abraham klarofatz das ich den Ring nimmer lebend verlasse!
Zug-Strick-Pistole-Fluss-Säure hmh grübel denk

Januar1956 18. December 2009 20:20

Zitat:

muss ja wohl den ganzen Schriftkram selbst machen da nix Geld für RA armer Hartz4ler
Wie gesagt, schmeiß den Kram in die nächste Mülltonne und gut isses.

Du solltest die Jungens nicht unterschätzen. Selbstverständlich holen die sich im Fall des Falles, erstmal eine Schufaeinsicht/Wirtschaftsauskunft...und wenn da nix zu holen ist, werden die natürlich auch keinen Prozess anstreben, ansonsten blieben sie ja auf fetten Kosten sitzen.

Es geht denen wie allen...keiner arbeitet gerne umsonst, geschweige denn auf eigene Kosten. :whistle:chuckle

humblebee 19. December 2009 03:11

Januar1958 also ich leg die Schreiben die noch kommen in ne olle Schublade is besser als Mülltonne wegen Nachweis-Beweispflicht später;)..es is komisch zuerst gewinne ich 2 Sozialgerichtsprozesse nach Jahren bekomme endlich bald kleine Euvollrente besser als ALG2+Schwerbehindertenausweis und dann flattert mir son Rambokanzleiwisch auf den Tisch...bei mir is nüscht zu holen absolut nix Bargeld aufm Giro,nix Sparbücher,BSPV,nur Lebensversicherung+Uraltauto+Uralthaus Schulden hab ich allerdings keine daher keine negative Schufa..tja mal gucken wies weitergeht...
p.s. ich empfinde den Winter,die Saukälte+besonders SCHNEEschippen mindestens so ätzend wie ne RaAbmahnung..wär ich nur Penner auf Mallorca oder La Gomera geworden ohne PC-Handy-Geld...

L3v3l0rd 3. January 2010 21:24

Ich habe übrigens mittlerweile eine neue Unterlassungserklärung bekommen, diesmal von einer "namhaften" Münchener RA-Kanzlei.
Die wollten für irgendeinen Film insgesamt über 900€ haben.
Auch hier habe ich wieder eine modifizierte UE abgegeben und diesmal nur 200€ angeboten. (Per RA)
Problrmatisch: Das LG-Urteil dazu legt direkt einen Streitwert von 100.000 Ocken fest!
Falls bei so einem Streitwert die modifizeirte UE NICHT unterschreibt, kann das strafrechtlich übel ausgehen.

An Alle die hier per gurgel ankommen: Führt euch die Links von Pan Tau zu gemüte, insbes. die Abmahnwahn-Dreipage ist ein sehr guter Startpunkt!

Gruß, L3v3l

humblebee 4. January 2010 03:12

Sagenhaft von mir wollense auch 800€ für den Film mod.UE abgegeben nix gezahlt,neuer Brief immernoch 800€ neuer Termin 200€ in Ratenangeboten warte ich auf Antwort natürlich wieder mod.UE spezial a la Steffen Abmahnwahndreipage mit geschickt..komisch lt. LG Hamburg bei mir Streitwert "nur" 20.000€...glaub net das die Banditen auf mein Angebot eingehn!Mal gespannt auf die Zeitspanne Mahnbescheid vom Gericht-Klagereröffnung am AG Hamburg spätestens vorher gibts eh nochn Vergleich von den Banditen+Richter...hätt lieber damals schon ******** den ollen Schinken gucken sollen anstatt im supergefährlichen EMULE zu werkeln...IRC is das älteste und beste da loggt einen keiner in 1000Jahren blöd nur das DER Spielplatz für Scriptkiddies+Hacker mit lustigen Skripten+Viren+Trojanern....
In 2 Jahren is Filesharing tot egal in welcher Form dann kommt der französische 3Strike BUMM

Snoopy_69 26. March 2010 18:44

Bin letztes Jahr erwischt worden und hab nach einem Vergleich mehrere hundert € bezahlen müssen.
Hab seit letztem Jahr auch nichts mehr runtergeladen.

Aber wie sähe es aus, wenn ich wieder etwas herunterladen und erwischt werden würde?
Würde die Strafe dann richtig hart ausfallen? Eine Unterlassungserklärung habe ich ja nie unterschrieben.

Snoopy_69 29. March 2010 09:38

Hallo?

Pan Tau 29. March 2010 15:07

Zitat:

Zitat von Snoopy_69 (Beitrag 143489)
Hallo?

Keine Ahnung, da hättest du besser deinen Anwalt gefragt.

Pan Tau

knilch00 28. April 2010 13:29

Abmahnung erhalten dringend Hilfe brauch !!
 
Hallo,
hab heute von einer Münchner Kanzlei eine Forderung von 800 Euro erhalten für ein heruntergeladenes Hörbuch.
Die haben meine Ip, Adresse und die Hörbuchdaten.
Der Brief kam ganz normal mit der Post, 13 Seiten Kopien keine Original Unterschrift und extrem kurze Fristen, nur 3 Tage.
Habt Ihr erfahrungen mit dieser Wald.. Kanzlei aus München?, ist es besser zu zahlen oder soll man es drauf ankommen lassen?, hilft evtl, ein Anwalt? hab keinen Rechtschutz und extrem wenig Geld.

Viele Grüße und schon mal vielen Dank !!!

Andi

Myth88 28. April 2010 18:14

Hast du den Thread mal durchgelesen (oder zumindest die letzte Seite)?

Pan Tau 28. April 2010 21:39

Off Topic - was sonst ... ;)
 
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