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Sorrow 10. January 2008 19:53

...naja, die kollegen sind ja mittlerweile nicht die unbekanntesten...
...ihr FAQ ist auch auf Gulli zu finden...


Sorrow :)

Pan Tau 12. January 2008 18:58

OffTopic
 
Zitat:

Zitat von Sorrow (Beitrag 133331)
...naja, die kollegen sind ja mittlerweile nicht die unbekanntesten...
...ihr FAQ ist auch auf Gulli zu finden...


Sorrow :)

Den Link dazu gab es hier in diesem Thread in Post #83. :whistle

Pan Tau

Gnoog 29. January 2008 00:03

Samstag bekamen auch wir nette Post, die Kanzlei Waldorf schickte uns ganze 13 Seiten, welche heute unserem Anwalt übergeben wurden und nun geprüft werden. Morgen bekommen wir eine genauere Auskunft. Gefordert werden 506€ Anwaltskosten + 100€ Schadensersatz + eine unterschriebene Unterlassungserklärung, welche bis zu 31.01. zurückgesendet werden soll. Ich denke nicht das meine Eltern dagegen großartig angehen werden, was mir natürlich garnicht passt. Ganz schöner Mist, denn ich war immer der Meinung halbwegs auf der sicheren Seite zu sein, so bezog ich meine Quellen ausschließlig von den bekannten (?) "Eselseiten", ausserdem dachte ich immer, dass das Loggen mit Fakedateien betrieben wird, dieses File (ein Album) war völlig okay.

buzlik 17. February 2008 17:54

Abmahnung Schutt & Waetke
 
Hallo, möchte auch mal meinen Fall schildern. Mein Vater hatte im Juli 2007 auch ein Schrieben erhalten, in dem auch eine kurze Zahlungsfrist gesetzt war. Wir haben nichts getan und es ist auch keine Mahnung bzw. eine andere Zahlungsauffordung gekommen. Vor 3 Tagen ist ein Bref per Einschreiben(Einwurf) gekommen. Die Forderung ist nun höher und wiedermal eine kurze Frist. Was mich etwas wundert:

1. Die Unterschrift ist kopiert
2. Die Telefon- & Faxnummern gehören einer Firma Namens Custom Cash AG
die den Sitz im gleichen Gebäude hat. (Machen Finanzierungen)
3. Die Emailadresse lautet kanzlei@schutt-waetke.de
Emailadresse der Homepage jedoch info@schutt-waetke.de

Nach langem Googeln bin ich leider zu keinem 100%igen Ergebins gekommen, die Meinungen sind gespalten. Manche zahlen manche nicht.


Also mir kommt das Schreiben ziemlich billig und dubios vor.

Was meint Ihr? Ist doch alles seltsam oder?


mfg


P.S.: Schreibt Eure Meinung dazu

Stulle 17. February 2008 18:50

wenn die unterschrift kopiert ist kann es sein, dass irgendwo eine fußnote marke "dieses schreiben ist maschinell erzeugt und hat auch ohne unterschrift gültigkeit". sowas ist heute immer häufiger der fall.

ansonsten solltet ihr natürlich wissen ob die ansprüche berechtigt sind und ob zudem auch ein nachweis seitens der firma möglich war. für letzteres müsste die firma euren anschluss und den inhaber selbigen ermittelt haben, was sie nur über eine strafanzeige bei der SA hätten machen können. über eine solche anzeige und die damit einhergehende ermittlung wird man benachrichtigt. wurdet ihr das nicht... weiter ignorieren.

zudem, kommt keine mahnung, betrachte das als nichtig. kommt eine mahnung, dann überleg dir zwei mal ob du länger wartest oder einfach zum anwalt gehst.

da seit juli erst 3 schreiben gekommen sind vermute ich aber irgend eine dubiose abzockerfirma.

und für's nächste mal wenn dir in den sinn kommt illegalen content zu laden... lasse es. :P

aalerich 17. February 2008 21:16

Daß die Unterschrift nicht original ist, ist ein schönes Indiz für eine Serienabmahnung. Damit ist vor Jahren schon unser aller Lieblingsfreiherr vor Gericht auf die Nase gefallen.

Daß die Telefonnummern einer Firma gehören, die Mopeds finanziert, ist ein deutlicher Hinweis darauf, daß es sich um Betrug handelt. Eine falsche Nummer könnte noch ein Fehler sein, zwei nicht.

Zitat:

Zitat von Stulle (Beitrag 134100)
... über eine solche anzeige und die damit einhergehende ermittlung wird man benachrichtigt. wurdet ihr das nicht... weiter ignorieren. ...

So schaut's aus, in den Müll damit.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Manuela2812 17. February 2008 21:54

Auch ich bekam gestern einen Brief der Waldorf Rechtsanwalts Kanzlei. Der Brief scheint schon recht dubios zu sein, werde wohl morgen bei der Kanzlei Wilder & Beuger mal anrufen und mich dort erkundigen, wie das ausschaut. In dem Brief wird eigentlich nur gedroht und gedroht...und die Fristen sind auch hier sehr kurz, die Unterlassenserklärung soll bis zum 21.02. zurück geschickt werden und die Zahlung soll bis zum 28.2. erfolgen...aber die haben mich doch erstmal ganz schön in routieren gebracht.

mfg Manuela

Januar1956 17. February 2008 22:13

@Manuela2812

Spar Dir die Mühe und schmeiß den Müll dahin, wo er hingehört...in die Mülltonne...und gut is.:twisted:

Januar

buzlik 18. February 2008 20:24

Zitat:

Zitat von Januar1956 (Beitrag 134115)
@Manuela2812

Spar Dir die Mühe und schmeiß den Müll dahin, wo er hingehört...in die Mülltonne...und gut is.:twisted:

Januar


Hast Du auch schon Erfahrungen gemacht @Januar???

Habe jetzt für meinen Vater eine mod. UE geschreiben und möchte diese morgen per Einschreiben + Rückschein absenden.
Dieses Mal ist der 2.te Brief auch per Einschreiben gekommen.
Hab da gemischte Gefühle, bin auch skeptisch, aber bezahlen werd ich nichts, die können mich mal am ...............:kiss

Schönen abend noch

Hier ein Link für eine modifizierte UE


Abmahnwahn-Dreipage :: Muster einer abgeänderten Unterlassungserklärung

Manuela2812 18. February 2008 21:52

@buzlik

Wie Du hast eine UE für deinen Vater geschrieben? Selber geschrieben oder schreiben lassen? Verstehe ich nicht so ganz. kann man diese UE denne igentlich einfach so selber schreiben?

Vielen Dank im Voraus

Manuela

buzlik 19. February 2008 15:04

Zitat:

Zitat von Manuela2812 (Beitrag 134151)
@buzlik

Wie Du hast eine UE für deinen Vater geschrieben? Selber geschrieben oder schreiben lassen? Verstehe ich nicht so ganz. kann man diese UE denne igentlich einfach so selber schreiben?

Vielen Dank im Voraus

Manuela


@Manuela

Ja habe ich, diese UE wird überall anerkannt, da sie auf Neustem Stand ist. Musst halt nur die Farbigen Sachen (siehe Link) abändern und fertig. Er muss ja unterschreiben, da er diesen Brief bekommen hat, jedoch mein Bruder den Internetzugang nutzte.

mfg

Januar1956 19. February 2008 16:46

LOL,

ist schon lustig anzusehen, wenn hier die Herren und Damen Rechtsanwälte fachsimpeln und sich gegenseitig helfen.

Für alle anderen Mitleser, aber wie schon erwähnt, einfach den Müll in die Tonne schmeißen.
Falls diese Witzbolde etwas wollen, sollen sie, wie es sich gehört vor Gericht gehen und da lacht sich der Richter kringelig, wenn er den Nonsens liest.:chuckle

Andererseits, stellt dieses Schreiben aber auch das Geständnis einer Straftat dar und sollte deswegen sofort mit einer Strafanzeige, zumindest gegen unbekannt, beantwortet werden. Es ist nach wie vor verboten, den privaten Datenverkehr auszuspionieren und stellt eine Straftat dar.

Auch wenn nicht jede Anzeige durchkommt, wenn hunderte eintrudeln, kann sich die Staatsanwaltschaft, dem nicht entziehen. :twisted:

Übrigens, hier: rotglut.org::Nachrichten und Meinungen kann man immer ein bisschen auf dem Laufendem bleiben und wertvolle Ideen ablesen. :dance

Januar

MaxUpload 23. February 2008 20:35

Hmmm,
auch ich hatte heute so ein nettes Schreiben im Briefkasten, obwohl ich aus privaten und zeitlichen Gründen der P2P-Welt den Rücken kehren musste.

Nunja wie es aussieht hat mich nun die Vergangenheit auf ziemlich unerfreuliche Weise eingeholt.

Für mich stellt sich die Sache wie folgt dar :

Eine Firma loggt schon seit geraumer Zeit (muss so sein denn ich habe schon länger keinen Muli am laufen) pauschal unsere Daten.

Diese Firma beauftragt einen Anwalt.

Dieser Anwalt ermittelt zu den Dateidaten den Urheberrechtsinhaber und veranlasst diesen rechtliche Schritte einzuleiten.

Der dann ausfindig gemachte Straftäter wird vom Anwalt Abgemahnt und soll eine "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" unterschreiben und eine im vergleich zum Streitwert doch sehr geringe Pauschalzahlung leisten mit der dann angeblich alles erledigt wäre.

Früher kam sowas immer im Fernsehen...ich glaube die Sendung hieß "Nepper,Schlepper,Bauernfänger" .

Also Fakt ist wenn man das unterschreibt ist garnichts vorbei, denn darin steht A) Ich gebe zu ich habe Schuld und B) ich zahle nicht nur den Pauschalbetrag sondern auch die ganzen Zusatzkosten die hier noch garnicht aufgeführt sind und deren Höhe noch abzuwarten bleibt .

Weiterhin haben laut meinen Internet Recherchen alle die den Betrag gezahlt haben kurz darauf ein neues Schreiben bekommen mit einer anderen Datei und einem neuen zu zahlenden Betrag.

Also freikaufen ist nicht!!! Soviel steht mal fest. Sobald die Blut geleckt haben lassen die nicht mehr locker bis sich nichts mehr holen lässt.

Die Zahlungsfrist verdient ein gaaaanz dickes LooooL.

Gut das die das zum Monatsende verschicken wenn die Leute gerade Lohn bekommen, denn ich wüsste nicht wie jemand sonst in so kurzer Zeit solche Summen auftreiben soll.

Auch die Frist für die Rücksendung der "Strafbewehrten Unterlassungserklärung" ist praktisch nur einhaltbar wenn man sie am nächsten Tag zurück sendet.

Das Gesammtbild schreit nach unzulässiger Abzocke.

Die angebliche Straftat liegt schon lange zurück.
Wie soll ich in so kurzer Zeit prüfen ob hier ein Irrtum vorliegt oder ich tatsächlich diese Datei illegaler weise gezogen habe?

Wohl gemerkt wird hier ein Dateiname angegeben und kein Hash.
Jeder von uns hat sicherlich schonmal eine Datei gezogen die unter völlig anderen Namen im Netz kursierte.
Auch steht hier nichts dazu ob ich die Datei jemals komplett auf meinen Rechner hatte oder zumindest in einer Größenordnung die es mir erlaubt hätte zu erkennen das diese Datei eine Urheberrecht geschütze Datei ist.


In der kurzen Zeit ist das praktisch nicht nachvollziehbar.
Das man hier unter solchen zeitlichen Druck gesetzt wird finde ich sehr suspekt.

Die Rechtsschutzversicherungen treten in aller Regel nicht ein.

Das wissen die mit Sicherheit so lässt sich der Druck auf den Abgemahnten noch weiter erhöhen.

Fakt ist die Daten sind fehlerhaft.
So wurden z.B. Leute abgemahnt die zum Zeitpunkt des Vergehens aufgrund einer providerseitigen Störung nachweisslich kein Internet nutzen konnten, oder die IP gehörte zu einem anderen Provider welcher von betreffender Person nie genutzt wurde.

Laut CCC ist auch ein doppelter Hash bei MD5 theoretisch möglich wodurch sich eine eindeutige Identifizierung der Datei nicht mehr bewerkstelligen lässt.

Auch eine Fremdnutzung des PC's lässt sich niemals komplett ausschliessen gerade bei Windows basierenden Systemen wäre das verhältnismäßig einfach und selbst von Profis nie auszuschließen. Somit kann man ja wohl einem Laien kaum noch eine Verletzung der Sorgfallspflicht vorwerfen.

Und schließlich und letztendlich läßt sich auch die allheilige IP-Adresse klauen.

Alles in Allem werde ich mir die angeblich so zuverlässigen Daten der Log-Firma mal anschauen.


Ich rate aber dringend dazu eine abgewandelte Unterlassungserklärung zurück zu senden, selbst wenn man sich keiner Schuld bewusst ist schliesst man teuere zivilrechtliche Prozesse damit weitestgehend aus.

Man liegt dann im Ernstfall schonmal nicht mehr bei zehntausenden Euros ,sondern im Bereich von wenigen tausend Euro.

Und da ich nicht vor habe irgendwelche Dateien dieser Firma zu sharen fällt es mir nicht besonders schwer denen das schriftlich zu bestätigen.

Nunja der Rest wird sich zeigen.

Abzocke und Nötigung isses auf jeden Fall inwieweit das rechtens ist wird sich zeigen.

Mit beunruhigt kopfschüttelnden nicht glauben wollenden was in unserer Zeit plötzlich alles möglich ist Grüßen

Max

Stulle 23. February 2008 21:57

also ich stimme bis dahin zu, wo du zum versandt von irgendwelchen unterlassungserklärungen rätst. nochmal, die SA ist als einziges berechtigt überhaupt eure anschlussdaten beim ISP einzusehen und zwar nur mit richterlicher genehmigung. damit es dazu kommt muss ein strafverfahren gegen euch eingeleitet werden, von dem ihr unterrichtet werden müsst. ist eine solche information nicht eingegangen liegt ein prozessfehler vor und somit seid ihr strafrechtlich so ziemlich voll aus dem schneider.

bleibt die zivilrechtliche seite. bei dieser ist es noch schwerer. weil es hier bürger gegen bürger (oder firma....) steht ist auch die prozesslage ganz anders. euch muss nun nachgewiesen werden, dass ihr wirklich etwas derartiges getan habt. nun, es ist relativ einfach zu zeigen, dass eine menge falsche dateinamen existieren und es ist somit leicht zu behaupten "ich habe ja nur linux gewollt". euch nun das gegenteil zu beweisen ist unmöglich, da die firmen meiner einschätzung nach nicht euren dateinamen mitloggen. aber selbst wenn sie das getan haben, dann ist es immer noch recht einfach zu behaupten, dass du nur zu recherche zwecken die datei geladen hast. so wolltest du beispielsweise überprüfen in wie fern die allgemeinen behauptungen stimmen und hast die datei nach erfolgreicher verifizierung umgehend gelöscht.

selbst beim download von vielen software titeln kann man euch nicht grundsätzlich zu irgendetwas verknacken. nehmen wir beispielsweise nero oder adobe photoshop. beide images bieten dem nutzer die möglichkeit eine demoinstallation vorzunehmen und diese ist nicht verboten. zwar verbleibt der zweifel, warum läd der nutzer sich nun die datei über eine filesharing börse?! aber man nimmt einfach die linux distro argumentation, dass es für serverbetreiber und schnellere verbreitung besser ist wenn viele peers zusammenarbeiten, als wenn wenige mirror alles alleine abhandeln müssen.

unterschreibt ihr also die erklärung kommt das ebenso einem eingeständnis gleich, wie das zahlen. dazu kommt noch, dass ihr bei erneuter nutzung euch der gefahr aussetzt richtig auf den deckel zu bekommen. eine solche eidesstattliche versicherung ist nämlich für euch dann der absolute aufhänger. verstoßt ihr nämlich gegen sie, dann handelt ihr unter vorsatz und brecht diese versicherung.

darum, garnichts machen. warum wollt ihr denn abzockern nun auch noch papier in die hand geben mit dem sie euch mal so richtig rannehmen können?

dreht den spieß lieber um, geht zur polizei und macht eine anzeige gegen die firma, dass sie gegen eure privatssphäre verstoßen haben, als sie sich widerrechtlich eure daten besorgt haben. wenn ihr schon unbedingt mit solchen personen in interaktion treten wollt, dann geht doch lieber in die offensive als die defensive.

aalerich 24. February 2008 00:25

Zitat:

Zitat von MaxUpload (Beitrag 134219)
Und schließlich und letztendlich läßt sich auch die allheilige IP-Adresse klauen.

Hast Du dazu genauere Informationen?
An sich würde ich sagen, daß das abenteuerlicher Unsinn ist, aber Du bist nicht irgendwer, darum frag' ich.
Vielleicht gibt es deshalb so viele Leecher: Die leechen gar nicht, sondern schicken die Daten, die für mich bestimmt sind, an den, der meine IP geklaut hat! (Den konnt' ich mir nicht verkneifen, sorry.)

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Stulle 24. February 2008 01:08

also es ist wohl wahrscheinlicher, dass die irgendwo her deine adresse als deine ip beziehen um dich abzumahnen, weil - wie gesagt - für die ermittlung eines anschlussinhabers bedarf es eingem mehr als einer ip...

MaxUpload 24. February 2008 10:31

@aalerich : Abmahnwahn-Dreipage :: Im Gespräch mit Volker Birk (CCC Ulm)

Also es ist zugegebener Maßen sehr stark konstruiert, aber der Knackpunkt ist doch es ist theoretisch möglich und somit kann die Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen werden.

Und noch muss man in Deutschland beweisen das jemand schuldig ist.

@Stulle: In dem Schreiben ist von einer Staatsanwaltlichen Ermittlung die Rede. Also ich gehe mal davon aus das die schon auf "regulärem" Wege an meine Adresse gekommen sind, also nicht durch Informanten beim Provider oder sowas.

Eine Information über ein Verfahren das gegen mich läuft habe ich aber nie erhalten...zu keiner Zeit und von keiner Staatsanwaltschaft.

Allerdings frage ich mich schon wie leicht es doch in diesem Staat geworden ist an äußerst persönliche und sensible Daten von Bürgern zu kommen.

Schließlich ist die Aussagekraft der angeblich so hieb und stichfesten gesammelten Daten noch sehr umstritten und da jedem dahergel.... (nein ich lass mich jetzt nicht hinreißen) Antragsteller sofort Zugang zu Providerdaten zu gewähren halte ich für mehr als bedenklich.

Übrigens scheint das gerade eine Welle zu sein gestern haben noch 2 andere Leute aus meinen ja doch nicht all zu großen Bekanntenkreis ebenfalls eine Abmahnung erhalten.

Die modifizierte UE beinhaltet keinerlei Schuldanerkennung!!!!!!

Es wird lediglich zum Ausdruck gebracht das ich nicht vor habe jetzt oder in Zukunft genau diese Datei von genau diesem Rechteinhaber der Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung zu stellen.

Und das habe ich nicht vor da ich diese Datei ja nicht mal besitze, also kann ich das auch in einer Erklärung bekanntgeben.

Sicherlich hast du recht, wenn ich angenommen durch Zufall nochmal ein paar Bytes dieser Datei runter und ergo nach dem sharingprinzip auch hochlade bin ich sowas von dran....dranner gehts schon garnicht mehr ohne das ich das wirklich ausschließen kann.

Also Filesharing wäre dann für mich eine sehr heikle Angelegenheit selbst wenn ich vermeintlich legale Inhalte downloade, denn ich kann nie ausschließen nicht doch eine Datei unter falschen Namen herunterzuladen (wenn es so ist das einige Bytes zu Beweisführung reichen) die mir das Genick bricht.

Ergo wäre jeder der Filesharing betreibt egal ob legal oder illegal ein Straftäter. Der eine weil er bewußt illegale Dateien gedownloaded hat.
Der Andere weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und die Datei nicht vorm Download kontrolliert hat ob sie wirklich nicht urheberrechtlich geschützt ist (wass ja technisch auf einmal möglich zu sein scheint).

Fakt ist ich kann es mir nicht leisten um 10.000 Euro vor Gericht zu streiten,aber mit einer modifizierten UE liegt der Streitwert bei momentan 700 Euro und dafür würde ich es drauf ankommen lassen.

Denn jetzt muß die Gegenpartei Beweise vorlegen um vor Gericht zu gehen.

Und dann hät ich gern jemand vom CCC dabei der dieses Fesstellungsverfahren dieser ominösen Tracking Firmen mal durchleuchtet.

Interessant wäre dann auch mal die Software welche diese Firmen nutzen.

Irgendwie müssen die ja auch an das Emule Protokoll gekommen sein und dementsprechend wird hier wohl Open-Source Software kommerziell genutzt und ob das im vollem Umfang legal ist?

Es ist halt sehr schade das Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind....Geschädigte gibt es sicherlich mehr als genug.


MfG Max

Stulle 24. February 2008 11:06

nochmal, du hast doch nichts von irgendeiner SA bekommen. geh zur polizei und mach ne anzeige und dann guck mal was passiert.

ich hatte auch mal ne abmahnung, weil ich das bild eines sportbekleidungsherstellers für eine ebay auktion genommne habe. habe weder eine UE noch einen cent bezahlt, nur mit einer absolut düsigen email geantwortet und ebay informiert. er wart nie wieder gesehen.

wenn dieses verfahren gegen dich existiert, dann müsstest du davon kenntnis erhalten. hast du dies nicht müsste es zumindest möglich sein auch informationen über jenes verfahren zu erhalten. das solltest du mal als erstes tun.

sollte die forderung begründet sein, dann existieren nach wie vor gesetzliche fristen. diese kannst du ruhig mal durcharbeiten. aber wenn wir uns nun einfach mal vorstellen wie so eine sache normalerweise aussieht, dann ist der weg doch so: brief --> anwalt --> prüfung --> beratung --> reaktion. das geht aber nicht in zwei tagen! somit kannst du schonmal sämtliche fristen als nichtig ansehen!

nun auch noch dokumente wie eine UE quer durch die republik zu senden auf puren verdacht... nein. du gehst doch auch nicht mit einer UE zur polizei in der du bestätigst, dass du nie unter voller absicht (mit vorsatz) zu schnell fahren wirst. du gehst doch auch nicht mit einer UE zum kaufhaus um die ecke, in der du angibst nie klauen zu werden, um zu keinem zeitpunkt verdächtigt zu werden.

UND mein opa wird nie der gvu eine UE schicken um zu sagen, dass er nie filesharing betreiben wird. wenn schon die geldforderung und die termine absolut fraglich sind, dann braucht man erst recht nicht irgendwelche versicherungen rausschicken.

außerdem, wir sprechen hier von einer einzigen datei. es gibt kaum noch einen richter, der auf grundlage einer einzigen datei ein verfahren unterstützen würde. es gibt kaum noch einen SA, der auch grundlage einer datei ermitteln würde. das ist wie wenn dir der fahrer des PKW mit dem kennzeichen xyz einen vogel zeigt und du dann mit genau den beiden hier benannten informationen (kennzeichen und beleidigung durch vogelzeigen) zur polizei gehst. das wird wegen nichtigkeit eingestellt.

MaxUpload 24. February 2008 11:57

Naja sicherlich hast du Recht.

Aber gesetzt den Fall die Gesetzeslage ändert sich zu meinen Ungunsten und es muss ein Showprozess stattfinden und ich werde aus diesem riesigen Pool von potentiellen Anwärtern rausgepickt wird es echt teuer wenn ich diese mod. UE nicht eingesannt habe.

Die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren ...solange können die nach belieben den alten Müll wieder raus kramen und niemand weiss jetzt wie es in 3 Jahren aussieht...vielleicht machen dann ja die Gerichte bei dieser Hexenjagd mit ?

Die Strafrechtliche Verfolgung wird mit Sicherheit wegen Nichtigkeit eingestellt.

Entscheidend ist aber der Zivilrechtliche Prozess!!!

Dort wird das Geld eingefordert und da geht es zu Sache und der läuft völlig unabhängig vom staatlichen Prozess.

Stulle 24. February 2008 12:14

Du verkennst den eigentlichen Punkt. Die Ermittlung wird nämlich bei einer einzigen Datei nämlich wohl schon vor der Ermittlung deiner Daten eingestellt. Bei meinem Autofahrer Beispiel wäre das genau so.

Es geht hier auch nicht um eine Exempel, einen Schauprozess, sondern es geht um Abzocke.

Geh zur Polizei, mach eine Anzeige wegen Nötigung, weil nichts anderes wird dort versucht. Kennst du irgendeine Angabe über das eingeleitete Strafverfahren? Aktenzeichen, SA bei der die Anzeige vorliegt? Ich vermute nein. Somit wird unter der Vortäuschung falscher Tatsachen versucht dich um Geld zu erleichtern und dich dazu zu bewegen, eine UE zurück zusenden. Das erfüllt meiner Einschätzung nach ganz klar einen Straftatbestand und das einzige was solche Leute erhalten sollen, das ist meiner Meinung nach eine Anzeige.

Darum nichts zahlen, nichts schicken, einfach anzeigen. Selbst wenn der Streitwert steigt, es ist doch dein gutes Recht vorab die Richtigkeit der Anschuldigungen zu prüfen und gegebenenfalls Gegenschritte einzuleiten. Da wird dir kein Gericht sagen, "sie hätten erstmal machen sollen was die wollten, bevor sie geprüft haben", weil in jeglichem Geschäftsverkehr obliegt auch dir die Verantwortung sorgfältig zu agieren. Lass es ran kommen, das Recht ist für den Moment auf deiner Seite und selbst wenn es vor Gericht geht, du würdest gewinnen und die müssten die Zeche zahlen. Genau das wissen die und darum wird es nicht so weit kommen.

Was denkst du denn wie solche Abzocker ihre Kasse füllen? Nicht durch den Rechtsstreit mit aufmerksamen Bürgern, sondern mit Eltern die einem ach so offiziellen Schreiben mehr Glauben schenken als ihrem Kind oder aber mit eben jenem Kind, dass sich über die Tragweise seines Handelns ja nicht ein mal bewusst war!

aalerich 24. February 2008 18:43

Zitat:

Zitat von MaxUpload (Beitrag 134242)
In dem Schreiben ist von einer Staatsanwaltlichen Ermittlung die Rede. Also ich gehe mal davon aus das die schon auf "regulärem" Wege an meine Adresse gekommen sind, also nicht durch Informanten beim Provider oder sowas.

Genau das zu überprüfen ist alles, was Stulle Dir vorschlägt. Ermittelt der Staatsanwalt, so wird Dir das von ihm mitgeteilt, nicht von RA Hugo Müller, der die schnelle Mark machen will. Für Dich sieht es im Moment nach einem illegalen Abzockversuch aus. Und gerade die Eile des Abzockers ist ein überdeutlicher Hinweis auf kriminelle Machenschaften. Wenn er Dich erfolgversprechend verklagen kann hat er keinen Grund zur Eile. Er will Dich aber unter Druck setzen und zu überstürzten Handlungen verleiten in der Hoffnung, daß Du im Nachhinein vor den Kosten zurückschreckst, die von Dir selbst geschaffenen vollendeten Tatsachen zu revidieren. (Sofern dies überhaupt möglich ist; Du hast schließlich freiwillig gehandelt.)

Du solltest immer bedenken, daß der Beruf des Rechtsanwaltes seit inzwischen vielen Jahrzehnten hauptsächlich von minder intelligenten, unsäglich gierigen / karrieregeilen, zum Arbeiten zu faulen und insgesamt charakterlich sehr verkommenen Subjekten ergriffen wird. Sehr sehr viele von denen sind mehr als nur zwielichtige Gestalten, der Freiherr ist da ein ganz typisches Beispiel. Die haben nichts mit Recht oder gar Gerechtigkeit zu tun; die gehen über Leichen, um sich zu bereichern. Und weil der Beruf des Rechtsanwaltes dafür besser geeignet ist als fast alle anderen Berufe, deshalb ist er für viele so attraktiv. Und glaube mir, Richter wissen das ...

Naja, mache, wie Du denkst. Ich wünsche Dir so oder so viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

MaxUpload 28. February 2008 10:07

Also mal ein paar Punkte die ich in der Zwischenzeit klären konnte:

1) Das staatanwaltliche Ermittlungsverfahren kann völlig im Hintergrund
ablaufen ohne das der Beschuldigte davon Kenntnis hat.
Wenn man wegen einer Datei abgemahnt wird und nicht wegen 1000
Musikstücken oder so ist das Verfahren in der Regel bereits abgeschlossen
bevor man eine Abmahnung erhält.

2) Man hat als Privatperson nicht das Recht einblick in Prozessakten zu
nehmen in welcher Sache und was über einen ermittelt wurde.
Das fand ich persönlich ja der Hammer.
Also jeder ob begründet oder unbegründet kann dich verklagen und über
seinen Anwalt Akteneinsicht einfordern.
Man selbst kann das aber auch nur über einen Anwalt.

3) Die kurzen Fristen bei Urheberrechtsverletzungen sind durchaus üblich.
Der Tatbestand der Nötigung ist dadurch nicht gegeben.
Die Fristen sind bindend und sollten unbedingt eingehalten werden.
Das wird dadurch begründet das dem Rechteinhaber ja mit jedem Tag an
dem man keine Unterlassung unterschreibt und sich daran hält enormer
(zumindest auf dem Papier -> "Brennerstudie") Schaden zugefügt wird.

Aufgrund der kürze der Zeit, der unsicheren Rechtslage und um überhaupt erstmal Akteneinsicht zu bekommen habe ich jetzt meinerseits einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Den muß man selber bezahlen!! Kein Vebraucherschutz und keine Rechtsschutzversicherung springt da ein.

Die einzige Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen ist es beim Provider einzuklagen insofern man eine Flat besitzt wäre zumindest in 2007 und davor eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig gewesen da für eine Flat keinerlei Daten für die Abrechnung benötigt werden.

Meiner Berechnung nach bekommen da zumindest die größeren Provider ca. 7 Mio Euro jährlich aus der Staatskasse. Jo richtig für den Abmahnwahn bezahlt der Steuerzahler die Anwälte verdienen nur.

Nunja ich wer jetzt mal abwarten was passiert und mal schauen was da überhaupt gegen mich ermittelt wurde.

Kleiner Tip am Rande:
Wenn Ihr betroffen sein solltet und auch einen eigenen Anwalt in Erwägung zieht. Sucht euch einen mit kostenloser Erstberatung um überhaupt erstmal alle Optionen festzustellen. Schlaft 1-2 Nächte drüber auch wenn die Fristen kurz sind wir leben im Zeitalter des Faxes. Informiert euch in Ruhe lasst euch nicht zu irgend etwas nötigen das euch später leid tun könnte.
Unterschreibt um Gottes Willen garnichts auf dem Abmahnschreiben...nicht drauf reagieren,wenn dann nur über einen Anwalt der sich auskennt.

Und gaaaaanz wichtig....wenn Ihr euch entschließt einen Anwalt zu nehmen vereinbart einen Pauschalpreis für die Rechtsangelegenheit. Meist ist auch eine Ratenzahlung vereinbar wenn man mal etwas knapp bei Kasse ist.

MfG Max

Stulle 28. February 2008 10:54

zu 1.) selbst wenn man nicht unterrichtet wird kann man sich aber informieren.

zu 2.) das wusste ich (durch dark-born und seinen blog...), keine prozessakteneinsicht bedeutet aber nicht keine möglichkeit zu prüfen, ob es überhaupt ein verfahren, eine anzeige gab.

zu 3.) die nötigung bezieht sich ja nicht nur auf die fristen, sondern auch auf die unterstellung. existiert also keine solche anzeige, dann ist es eine unbegründete forderung und dann ist es nötigung, weil man euch versucht unter druck zu setzen und mit dingen droht, die nicht stimmen.

das geld für den anwalt kriegst du im übrigen auch dann wieder, wenn du eine zivilklage gegen den abmahner gewinnst, dann kannst du ihm nämlich die kosten aufdrücken lassen, da er der ursprüngliche forderungssteller war, so ist mir zumindest.

MaxUpload 29. February 2008 09:07

Ahso , also die Anzeige existierte ich bekam nur keine Einsicht.
Die bekommt jetzt wie gesagt mein Anwalt.

Leider muss in Zivilklagen nur eine Meinung dem Richter glaubhaft dargelegt und nichts bewiesen werden.

D.h. man kann Ihr System ansich nicht anfechten...Aussagekraft des Dateihash, Kopierbarkeit von IP's etc. .

Es geht nur darum den Richter mit möglichst vielen Gutachten davon zu überzeugen das man im Recht ist.

Sehr wahrscheinlich wird es aber nicht zu einem Zivilverfahren kommen.

MfG Max

Stulle 29. February 2008 10:52

verdammte rechtslage... grauenvolle politiker, kack lobbyisten!

barry123 29. February 2008 14:14

hi an alle betroffene und nichtbetroffene. wie schon hier öfters von anderen erwähnt bin ich auch von einer "Strafbewährten Unterlassungserklärung" betroffen.
Bevor ich weiterschreibe... sollte ich hier auf diesem forum auf "nofollow" links zu den einzelnen threads hoffen, weil man unter dem keyword "unterlassungserklärung" gleich als ergebnis die anwaltskanzlei und dieses forum bekommt (?) .... naja nur so ein gedanke.

zum fakt. die komische erklärung kam nicht zu mir sondern zu meinem 80-jährigen vater. ich als nutzer habe sofort alles entfernt was nur ansatzweise mit festplatte beginnen und enden könnte.

nun wundere ich mich bisshen über die erklärung in der neben der erwähnten datei, url und auch der ip u.a. steht, dass er doch bitte für die bearbeitung dieser unterlassungserklärung, des abmahnschreibens und die "durchführung des strafrechtlichen ermittlungsverfahrens" einen betrag in höhe von 205,00 euro zu bezahlen hätte.
kann mir bitte jemand beantworten, ob denn die "durchführung des strafrechtlichen ermittlungsverfahrens" abgeschlossen ist, oder ob nachdem der zettel von meinem vater unterschrieben zurückgeschickt wurde, es einer einladung zum selbstabschuss gleicht. ich meine hier soll ich noch meinem vater brüste auf seinen rücken eingravieren und draufschreiben "bitte von hinten"?

bitte versteht mich nicht falsch aber ich konnte hier in diesem thread niemanden finden, der seine erfahrungen mitteilte, nachdem er nichts unternahm.

für mich bedeutet schon eine geringste reaktion auf das ominöse schreiben als eingeständnis zu irgendwelchen internetaktivitäten. damit hat doch der anwalt schon was in der hand. das möchte ich gerne vermeiden, zumal das schreiben ohne "einschreiben mit rückschein" kam. für mich ist es eben ein versuch mit serienbriefen irgendwelchen "esel" zu finden und denen geld abzumurksen, die dann voller schei**e in der hose brav zahlen.

kann mir bitte jemand konkret mitteilen, was die dann unternehmen, wenn man überhaupt nicht reagiert und sich blöd stellt.

viele grüße an alle :beer:

Proman 29. February 2008 15:16

Ich habe sowas auch bekommen
 
Hallo Leut´

ich ahbe auch sollch ein Schreiben erhalten und weiß nicht so recht was ich nun machen kann..

Das erste Schreiben war vom 4.6.07 mit dem Vorwurf am 2.10.06 eine RAR Datei angeboten zu haben ( darunter eine IP )
Forderung 150 Anwalt und 150 Fa. Zuxxez.

Nach dem ich dieses Schreiben für einen FAKE hielt bekam ich am 12.2.08 wieder ein Schreiben. Bla,blabla ...da Sie nicht reagierten...ect.. jetzt Anwalt 506 € und 150 Zuxxez.
Die außergerichtliche Vollmacht datiert vom 29.11.06 also NACH dem angeblichem Vergehen..



Wer kann helfen was ich nun machen soll..??

Grußß

buzlik 29. February 2008 16:02

Also ich habe gar nichts getan.Es geht mir bzw. meinem Vater so wie Dir. 1. Schreiben(Normal) im Juni 2. Schrieben(per Einschreiben) im Februar. Wir haben gar nichts getan und warten auf was Neues. :whistle

AUF KEINEN FALL DIE ERKLÄRUNG UNTERSCHREIBEN!!!!!!!!:naughty

Wenn Du was schreiben willst, dann eine Mod. Unterlassungserklärung. Wenn Du die beigelgegte unterschreibst, saugen die Dich aus. Du unterschreibst Deine private Insolvenz. :yes:


Wenn ich unrecht habe, korregiert mich!? :mrgreen:


mfg

Stulle 29. February 2008 16:21

nur mal n gedanke von mir, hat es derartig stark zugenommen mit dem laden von files ODER sind die mit mal so stark hinterher ODER finden nun mit mal nur alle den weg in dieses forum?

in jedem fall sollten wir eins ein für alle mal klarstellen, hier diskutieren eigentlich nur rechtslaien. was hier so steht kann richtig sein, muss aber nicht richtig sein. in jedem fall solltet ihr einen rechtsbeistand zu rate ziehen, wenn ihr auf nummer sicher gehen wollt.

barry123 29. February 2008 17:10

Zitat:

Zitat von Stulle (Beitrag 134392)
nur mal n gedanke von mir, hat es derartig stark zugenommen mit dem laden von files ODER sind die mit mal so stark hinterher ODER finden nun mit mal nur alle den weg in dieses forum?

in jedem fall sollten wir eins ein für alle mal klarstellen, hier diskutieren eigentlich nur rechtslaien. was hier so steht kann richtig sein, muss aber nicht richtig sein. in jedem fall solltet ihr einen rechtsbeistand zu rate ziehen, wenn ihr auf nummer sicher gehen wollt.

hi, also der zusammenhang zwischen dem neuen "verfolgungswahn" - Gesetz und den zig tausend hits in diesen thread wundert mich das ned. aber ratet mal wer hier noch so erscheint. natürlich derjenige, der die grosse kasse machen will. ich spreche hier von unserem lieben anwalt, daher auch nur der gedanke mit nofollow und oder gar robot.txt.

MaxUpload 29. February 2008 17:36

Niemals die beigelegte "Strafbewährte UE" unterschreiben!!!!!!!!!!

@Barry: Wenn dein Vater alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder darüber belehrt hat das sie kein Urheberrechtlich geschütztes Material im Internet anbieten dürfen ist er nach ansicht von mindestens 3 Oberlandesgerichten erstmal aus dem Schneider...sonst würde er als Störer haften.

Blöd wenn du im Raum Hamburg lebst,weil das OLG sieht es dort etwas anders.

Wer etwas gesaugt haben könnte davon weiss dein Vater ja mit 80 Jahren bestimmt nichts, oder ? Abgesehen davon muss er dazu auch keine Aussage machen.

Wenn man garnicht reagiert geht man das Risiko eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein welches sehr teuer werden kann falls es zum Prozess kommt.

Mit einer modifizierten UE gestehst du nichts ein und verpflichtest dich auch zu keinerlei Zahlung du umgehst lediglich die einstweilige Verfügung indem du sagst das es keinerlei Verletzungen des Urheberrechts von deinem Anschluss geben wird.....obwohl es die ja sowieso nie gegeben hat. Allerdings bist du an diese UE 30 Jahre gebunden, d.h. 30 Jahre lang darf die angemahnte Verletzung nicht mehr von deinem Vater begangen werden also von seinem Anschluss.

Mehr zum Thema modifizierte UE findest du unter dem Suchbegriff "Abmahnwahn e.V." . Einfach mal googlen. Ist nicht schlecht das Forum und man kann sich erstmal informieren.

1) Das Schreiben darf auf normalen Postweg verschickt werden.
2) Auch die sehr kurz gehaltenen Fristen sind leider Rechtens.
3) Du musstest nicht darüber informiert werden das eine Ermittlung gegen
dich läuft.
4) Wenn es nur um eine Datei geht ist in der Regel das staatliche
Ermittlungsverfahren gegen dich eingestellt sobald du die Abmahnung in
der Post hast. Es geht dann nur noch um eine Zivilprozess...sprich um
deine Kohle. Wenn du eine mod. UE abgibst ist es sehr wenig Kohle und
demensprechend gering ist auch die Wahrscheinlichkeit eines
Zivilprozesses weil der lohnen Faktor sehr gering ist.

Guter Rat ist bei sowas immer teuer, letztednlich muss du entscheiden welche Taktik du wählst. Auf jeden Fall würde ich mich aber von einem Rechtanwalt beraten lassen. Wie Stulle bereits eingeworfen hat sind wir hier auch alle nur Betroffene und somit Laien. Wir können einen ordentlichen Rechtsanwalt niemals ersetzen!!!
Einige Rechtsanwälte bieten sogar eine kostenlose Hotline an bei der du dich erstmal schlau machen kannst. Zumindest das würde ich erstmal in Anspruch nehmen. Aus meiner Erfahrung heraus kennen die denjenigen der dich Abgemahnt hat und können halbwegs vorhersagen wie der reagieren wird und welches die beste Taktik ist.

@buzlik: Wie von mir oben bereits dezent in Rot angedeutet geh ich völlig konform mit dir das man die beigelegte UE nicht unterschreiben darf unter gar keinen Umständen. Allein der Zusatz "Strafbewehrt" sollte schon jeden zusammenzucken und den Kugelschreiber in die Ecke werfen lassen.

Denkt bitte nicht mal drüber nach!!!!

Insolvenz vielleicht nicht gleich, aber auf jeden Fall ist das sehr sehr von Nachteilen behaftet.

Folgendes wird passieren wenn Ihr das Ding unterschreibt :

1) Ihr seid deutlich mehr Geld los als wenn Ihr euch einen eigenen Anwalt
genommen hättet.

2) Ihr werdet kurz darauf einen neuen Brief mit einer neuen Abmahnung
und einer neuen "Strafbewährten UE" nebst Rechnung
bekommen.

3) Ihr gebt zu das Ihr die Urheberechtsverletzung begangen habt und verpflichtet euch somit
automatisch zu Zahlung der kosten ->unwiederruflich.


So nach dem Motto wenn er einmal zahlt, zahlt er auch nochmal.

Das meint buzlik sicherlich mit Insolvenz.

Meines laienhaften Wissens nach ist die Rechtslage diesbezüglich momentan so.

Mehrfach Abmahnungen sind missbräuchlich und somit unzulässig.
Somit wäre auch im Falle eines Zivilprozesses nur das Geld aus der ersten Abmahnung einklagbar nicht aber die Anwaltskosten aus der 2. .

Wohl gemerkt rede ich hier von Abmahnungen durch die selbe Kanzlei.
Ich gehe auch davon aus das Ihr bereits eine modifizierte UE abgegeben habt und das sich die Abmahnung auf den selben Zeitraum wie die vorherige oder früher bezieht.

Solltet Ihr dannach noch was getan haben weiss ich auch keinen Rat.

Es kann lediglich von Euch verlangt werden eure modifizierte UE auf den gegebenenfalls anderen Rechteinhaber oder ein anderes Werk des Rechtinhabers aus erster Abmahung auszuweiten. Dafür dürfen aber keine neuen Kosten veranschlagt werden!!


Nochmal zur Verdeutlichung:

Angenommen der Streitwert ist 10.000 Euro .

Euch wird also vorgeworfen ihr habt jedem Nutzer eures Filesharing
Netzwerkes eine Datei kostenlos zum runterladen zur Verfügung gestellt.

Damit ihr dieses hättet legal machen können hättet Ihr eine Lizenz beim Rechteinhaber erwerben müssen diese hätte 10.000 Euro gekostet.

Solltet ihr euch nicht dazu bereit erklären das in Zukunft nicht mehr zu tun -> Unterlassungserklärung (erstmal dahingestellt ob strafbewährt oder modifiziert) wird eine einstweilige Verfügung gegen euch angestrebt.

Das ist mit jeder Menge Ärger und Kosten verbunden!!

Habt ihr eine nicht strafbewährte UE abgegeben sprich also eine modifizierte UE.

Zahlt Ihr nichts an den Abmahnenden ,sondern gegebenfalls höchstens euren Rechtsanwalt.

Sollte es dann wirklich zum Zivilprozess kommen geht es um nichts mehr als um das Geld welches Ihr ohnehin zahlen solltet.
Dabei würde sich aber wahrscheinlich herausstellen das die Höhe der Rechnung völlig überzogen ist und ihr müsstet statt sagen wir mal 500 Euro lediglich 150 Euro zahlen.

Für 150 Euro lohnt es sich nicht euch vor Gericht zu zerren.

Und selbst wenn und die sollten tatsächlich den Prozess gewinnen ist das immernoch tausendmal günstiger als ein einstweiliges Verfügungsverfahren.



@Stulle: Wie gesagt es ist grad eine riesige Abmahnwelle über Deutschland
hereingebrochen.
Ist ja auch logisch haben doch unsere lieben Medien überall
verkündet das es ab Januar 2008 auch den letzen Missetäter
gnadenlos an den Kragen geht.
Diese Angst und Panik muss man doch schüren und ausnutzen um
mit der Angst der Leute richtig Kasse zu machen.
Ich möcht nicht wissen wer da so alles zahlt ohne sich vorher zu
informieren und vor allem wieviel zu unrecht.

Sicherlich auch einige zu Recht,aber heben heutzutage 50 Schuldige
eine Unschuldigen auf ??? Oder wie ist da zur Zeit die Quote :twisted:

Wichtig:

Niemals Kontakt aufnehmen zum Abmahner egal welcher Art. Das wird euch immer als Schwäche ausgelegt egal ob Ihr schimpft und zetert oder um Gnade winselt.

Weder per Mail noch per Fax noch sonst irgend wie. Sollte er bei euch anrufen direkt auflegen.
Ruft er nochmal an -> Anzeige wegen Nötigung. Er hat euch nicht anzurufen!!!!
Komunikation nur über den Anwalt sonst garnicht.

Maximal die modifizierte UE abgeben wenn Ihr das unbedingt ohne Anwalt machen wollt.
Aber nichts dazu keinen Text schreiben...einfach kurz und knapp...ihr wolltet eine UE hier isse als Anlage *Punkt*

Siehe dazu "Abmahnwahn e.V." -> modifizierte UE , Verhaltenskodex

Ihr müsst bei Hausdurchsuchungen nicht helfen. Ihr könntet den Beamten aber netter Weise euren Rechner zeigen damit die nicht das ganze Haus auf links krempeln müssen.Wer weiss was die da so alles finden.

Lasst euch die Ausweise von Allen an der HD beteiligten Personen zeigen. Wer kein Polizeibeamter oder Staatsanwalt ist hat in eurer Wohnung nichts zu suchen !!!!!

Ohne Durchsuchungsbefehl sowieso nicht. Also lasst euch den auf jeden Fall auch mal der Form halber zeigen.

Dannach sofort Funkstille auch wenn die Polizistin noch so nett und verständnisvoll ist oder man den Herren mal so gerne die Meinung sagen würde. Verkneift es euch!!!!!

Vorladen zur Polizei sind freiwillig auch Aussagen sind immer freiwillig egal ob bei der Hausdurchsuschung oder bei einer Vorladung zur Polizei.

Hier gilt der Grundsatz Schweigen ist Gold bzw. mein Name ist Hase....

Wie gesagt zu Polizeilichen Vorladungen höchstens den Anwalt schicken aber nie selber gehen.
Das müsst Ihr nicht... da eure Aussage freiwillig ist ist es logischer weise auch euer erscheinen zu Vorladung.

So mehr weis sich erstmal nicht dazu zu sagen.

MfG Max

barry123 29. February 2008 20:22

hi und vielen dank für dein eintrag. kannst du mir bitte sagen, wie ich es jetzt am dümmsten anstelle, wenn mein vater mittlerweile gar kein internet mehr hat und ich selber in polen wohne. wie kann ich die aufmerksamkeit (um hier nicht zu schreiben "schuld") auf mich schieben, damit die post zu mir kommt und nicht zu meinem vater.
viele grüsse :beer:

Thecriss 1. March 2008 01:11

Hallo zusammen,und danke ersmal für die vielen Infos bis jetzt.Ich hab mich seit einer Stunde bis hierher durchgelesen ;)
Grund: Auch ich bekam heute Post von den bekannten RA Schutt/Waetke bezügl.einer "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer UE"

Klar war auch ich ersmal geschockt,aber im Gegensatz zu anderen hier...muss ich zugeben die bestimmte Datei (Liedtitel) per Mule gesaugt zu haben,(mit Datum vom 27.06.07)bzw.die dann verbreitet.
Urheber des Liedes ist die Firma Kontor Records in Hamburg.

Seitenweise Text wo erklärt wird das die bekannte Firma LOGISTEP AG meine Daten (IP) gerichtsverwehrtbar ermittelt hat,usw.
Und natürlich beigefügt eine UE.
Allerdings kommt mir diese(als Laie) recht "lega/in Ordnung" vor,also nich wie die die ihr hier beschrieben habt alà Schuldeingeständnis o.ä.
Ich schreibe die zwei Punkte des Inhaltes mal auf,vielleicht hat einer das gleiche bekommen:

"Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Firma Kontor Records Hamburg zu folgendem:
1.Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen,bei Vermeidung einer von der Gläuigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streifalle auf deren Angemessenheeit zu überprüfenden Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiederhandlung die Tonaufnahmen des Künstlers [...] ohne Zustimmung der Gläubigerin im Internet zu verbreiten,veröffentlichen (usw,halt)

2.Der Schuldner verpflichtet sich,der Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von 100,- zu bezahlen.Der Schuldner verpflichtet sich fernen,die Kosten der RA Schutt/usw. (Adresse) für die Bearbeitung dieser UE und des Abmahnungsschreibens in Höhe von 696,80,- zu erstatten.Der Gesamtbetrag von 796,80,- ist einzuzahlen auf das konto der RA [...] "


Also ich als Laie kann an der UE nix falsches erkennen.Ihr?
Genauso habe ich keine kurzfristige Frist erhalten,sondern die UE muss bis zum 5.3. den RA zurückgeschickt werden,und den Betrag bis zum 12.3 . Also trifft das mit dem "Druck-machen" bei mir nicht zu.

Natürlich werde ich mich nächste Woche gleich mal von einem RA beraten lassen und bis dahin erstmal nix unterschreiben,aber nachdem ich nun den ganzen Abend im Internet mich darüber schlau gemacht habe,ist mir schon mulmig und ich werde den Gedanken nicht los das ich am Ende trotzdem zahlen muss ;)

Naja,ich werd mal nach meinem Besuch beim RA berichten was er meint.

Gruss Chris

MaxUpload 1. March 2008 09:05

@barry: Dein Vater ist der Anschlussinhaber. Er haftet in folge der Störerhaftung für Straftaten die über seinen Anschluss begangen wurden.->
Es sei denn er weisst nach das er alles getan hat um einen solchen Verstoß über seinen Anschluß zu unterbinden.

D.h. er hat wie bereits oben erwähnt alle im Haushalt wohnenden Personen darüber belehrt das Sie keinerlei Urheberrechtlich geschütztes Material anzubieten haben!!
Mehr kann er nicht tun. Niemand kann von Ihm verlangen 7/24 jede Person im Haushalt zu überwachen und bei jeder Internetnutzung neben den Monitor zu stehen und zu überwachen was derjenige oder diejenige tut.

Folglich muß dein Vater das nur zu Protokoll geben...am sichersten über einen qualifizierten Anwalt....und er ist aus der Haftung raus.

Um eine modifizierte UE wird er wahrscheinlich dennoch nicht herum kommen.

Eine Schuldzuweisung seinerseits oder deinerseits wäre unnötig und ich würde auch davon absehen.

Verursachener : Unbekannt

@Thecriss:

1) Das ist das Standartschreiben in juristendeutsch.
Du darfst davon ausgehen das es sehr negative Auswirkungen für dich hat
das zu unterschreiben.
Du gehst aber dennoch den richtigen Weg. Den Weg zum RA und du wirst
erkennen was an diesem Schreiben nicht in Ordnung ist.

2) Illegal ist die mitgeschickte UE nicht....allerdings nur zu deinem Nachteil
halt. Bedenke das du zusammen mit unmengen anderer Leute abgemahnt
wurdest die alle dasselbe Schreiben bekommen haben und alle 796,80 Euro
bezahlen sollen. Rechnet man das auf pro Kopf um hat das Schreiben den
Anwalt mit hohem Stundensatz höchstens 50 Euro gekostet.
Vermutlich hat das aber sogar irgend ein kostenloser Praktikant aufgesetzt.

D.h. selbst wenn du schuldig bist werden hier mal locker 740 Euro zuviel von dir verlangt.





Aus diesem Grunde wird darüber diskutiert ob bei einer 1. Abmahnung in Zukunft per Gesetz nur noch max 50 Euro verlangt werden dürfen.

Ich erachte das als sinnvoll,denn wer wirklich Interesse daran hat seine Rechte zu wahren und nicht nur den schnellen Euro verdienen will dem ist es egal was er dafür bekommt solange es in Zukunft unterlassen wird seine Urheberrechte zu verletzen.


Auch soll jezt ein Gesetz kommen das Rechteinhaber dirket über einen Anwalt beim Provider die Adresse zur IP anfragen dürfen.
Das ist einerseits schlecht,weil nun wirklich Haus und Tor offen stehen wegen jeden Fliegenschiss gleich persönliche Nutzerdaten zu erlangen.
Andererseits und das sagt viel über das Wesen der Abmahnerei aus müssten die Abmahngesellschaften die 40 Euro Provideraufwandsentschädigung selber zahlen. Da kommt einiges zusammen bei 100.000 Abmahnungen im Jahr.
Und man stelle sich vor die Leute stellen sich quer und zahlen nicht sofort.
Wie soll man solche Auslagen die ja immer ein gewisses Risiko bergen nur kompensieren?

Ganz einfach man wird weiterhin den Umweg über den Staatsanwalt gehen und somit muss der Steuerzahler berappen und das gehört unterbunden und zwar ein für alle mal.

Jeder soll das Recht haben seine Urheberrechte einzuklagen!!
Aber diese riesigen Abmahnwellen zu lasten des Steuerzahlers sind nicht hinnehmbar.

Das sollen die mal schön selber zahlen und dann wird vielleicht mal endlich in Verbindung mit den max. 50 Euro bei der ersten Abmahnung. Der Abmahnwahn auf ein gesundes und normales Maß reduziert.

Denn das momentane Geschäftsmodell Abmahnung hat nicht mehr viel mit dem eigentlichen Sinn und Zweck einer Abmahnung zu tun.

MfG Max

Thecriss 1. March 2008 15:12

Ich hab grad beim weiter-suchen im Netz diese recht informative Seite (vor allem das mit den Abmahnungen) gefunden von einem RA bei mir in der Nähe. Ich versuch den mal am Montag gleich zu erreichen zwecks Beratungsgespräch.


http://www.wekwerth.de/

FAQ zur Abmahnung bei Unterlassungsansprüchen

Pan Tau 1. March 2008 18:08

Ein wenig OffTopic
 
Mich würde mal folgendes interessieren, und zwar möchte ich von den bisher Abgemahnten wissen ob sie für aktuelle (möglicherweise noch nicht einmal veröffentlichte) Musik oder Filme abgemahnt wurden oder ob es sich bei den zur Last gelegten Downloads auch um Material handelt welches schon mindestens seit anderthalb Jahren veröffentlicht ist?
Ich interessiere mich nicht für die Titel der Alben / Lieder / Filme sondern nur dafür ob sie zu dem euch zur Last gelegten Zeitpunkt schon mindestens achtzehn Monate lang käuflich zu erwerben gewesen waren.

Pan Tau

buzlik 1. March 2008 19:45

Hallo, also hier kommen ziemlich gute Infos rüber. Was mir noch niemand beantworten konnte, gilt dieses Schreiben von S&W auch ohne Originalunterschrift?
Und wieso stimmen die Daten, sprich Email-Addy.....Faxnummer(gehört Customcash AG,gleiche Anschrift???),nicht?
Wieso kommen keine Mahungen?
Normal läuft es ja so: Erste Post (Einschrieben), Rechung........14 Tage Zahlungsfrist. Keine Bezahlung--> Zweite Post......1. Mahung / Rechung + Mahngebühren--> Keine Bezahlung......2. Mahung / Rechung + erhöhte Mahngebühren.

Findet Ihr das denn nicht komisch, ganz abgesehen, dass man kein Bescheid vom SA bekommt.
Leider konnte ich die Bankverbindung nicht ausfindig machen, da mein Bankberater nur Einsicht in meiner Bank hat, und kein Zugriff in Karlsruhe*mhm
Meiner Meinung nach, möchte da jemand auf legale Weise/Rechtslücke Illegale Kohle machen!!!

Und der Satz......nur in dringenden Fällen die Nummer (stimmt auch nicht mit Kanzlei überein) anrufen.

Wie bereits erwähnt, wir haben nichts unternommen und warten weiterhin. Die mod. UE ist schon fertig, mein Vater ist da etwas ein sturrer Bock, er meinte ein Schreiben mit Rückschein nimmt er nicht an.

EINE FRAGE??????????????????????

Hat jemand schon einen 3. Brief erhalten??? Kommt denn dieser per Einschreiben+Rückschein??


Mein Vater besitzt keinen PC (jedoch den Anschluß), der war von meinem Bruder, der ist zwischenzeitlich ausgezogen. Wenn die bei meinem Vater was suchen wollen, sollen sie machen. Also mein Vater hat nicht mal nen Plan wie man WORD öffnet.


Mfg

Thecriss 2. March 2008 11:26

Zitat:

Zitat von buzlik (Beitrag 134420)
Hallo, also hier kommen ziemlich gute Infos rüber. Was mir noch niemand beantworten konnte, gilt dieses Schreiben von S&W auch ohne Originalunterschrift?
Und wieso stimmen die Daten, sprich Email-Addy.....Faxnummer(gehört Customcash AG,gleiche Anschrift???),nicht?
Wieso kommen keine Mahungen?
Normal läuft es ja so: Erste Post (Einschrieben), Rechung........14 Tage Zahlungsfrist. Keine Bezahlung--> Zweite Post......1. Mahung / Rechung + Mahngebühren--> Keine Bezahlung......2. Mahung / Rechung + erhöhte Mahngebühren.

Findet Ihr das denn nicht komisch, ganz abgesehen, dass man kein Bescheid vom SA bekommt.
Leider konnte ich die Bankverbindung nicht ausfindig machen, da mein Bankberater nur Einsicht in meiner Bank hat, und kein Zugriff in Karlsruhe*mhm
Meiner Meinung nach, möchte da jemand auf legale Weise/Rechtslücke Illegale Kohle machen!!!

Und der Satz......nur in dringenden Fällen die Nummer (stimmt auch nicht mit Kanzlei überein) anrufen.

Wie bereits erwähnt, wir haben nichts unternommen und warten weiterhin. Die mod. UE ist schon fertig, mein Vater ist da etwas ein sturrer Bock, er meinte ein Schreiben mit Rückschein nimmt er nicht an.

EINE FRAGE??????????????????????

Hat jemand schon einen 3. Brief erhalten??? Kommt denn dieser per Einschreiben+Rückschein??


Mein Vater besitzt keinen PC (jedoch den Anschluß), der war von meinem Bruder, der ist zwischenzeitlich ausgezogen. Wenn die bei meinem Vater was suchen wollen, sollen sie machen. Also mein Vater hat nicht mal nen Plan wie man WORD öffnet.


Mfg

Zitat:

Findet Ihr das denn nicht komisch, ganz abgesehen, dass man kein Bescheid vom SA bekommt.
Wenn du hier paar Seiten gelesen hättest,würdest erkennen das der SA schon lange eingeschaltet wurde.Ohne ihn wär der RA gar nicht an deine IP-Daten gekommen.Der SA stellt das Verfahren aber wegen Nichtigkeit ein,und überlässt dem RA deine Daten für Zivilrechtliche Klagen.Und DAS kam nun mit dem Schreiben der Abmahnung usw.
;)

grachoo 2. March 2008 11:29

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
 
Auch ich hab die Woche einen Brief von der Polizei bekommen in dem mir ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz durch Herunterladen eines Filmes im Internet vorgeworfen wird. Nach einem Besuch bei der Polizei wurde mir gesagt, das der SA die Sache gegen Zahlung von 100,- Euro einstellen würde. Ich hätte ca. 4 Wochen Zeit mich beim SA zu melden. Daraufhin hab ich mal ein wenig Telefoniert und mich bei einigen Anwälten erkundigt. Nun meine Frage an Euch alle: Habt ihr auch einen Festpreis mit dem Anwalt verhandelt und wenn ja wie hoch war der? Bis jetzt hab ich noch keinen Brief von einer Kanzlei bekommen, die mir den Verstoß vorwürft. Was soll ich eurer Meinung nach unternehmen? Die Frist beim SA Läuft ja auch irgendwann ab.
MfG

buzlik 2. March 2008 11:49

Zitat:

Zitat von Thecriss (Beitrag 134432)
Wenn du hier paar Seiten gelesen hättest,würdest erkennen das der SA schon lange eingeschaltet wurde.Ohne ihn wär der RA gar nicht an deine IP-Daten gekommen.Der SA stellt das Verfahren aber wegen Nichtigkeit ein,und überlässt dem RA deine Daten für Zivilrechtliche Klagen.Und DAS kam nun mit dem Schreiben der Abmahnung usw.
;)

So zeilen kann jeder Schreiben bzw. Abschreiben............:yes:
Ist ja ok, deine Aussage. Aber beantworte mir die anderen Sachen mit Email+Fax-+Telefonnummer und die kopierte Unterschrift?

mfg


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