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harzflirt 1. July 2006 13:20

erst ma danke, aber so hilfreich war dit nu auch wieder nich! aber gut die tips werde ich wie immer befolgen:yes:.

mfg
harzflirt

gylgamesh 2. July 2006 00:54

Naja der Herr von Logistep will auch nicht mehr sagen nach welche Medien seine Firma gerade im Netz sucht.

Gefährlich bleiben, wie vorher, neueste Medienerscheinungen, hauptsächlich Musik und PC-Spiele mit Deutschen bzw. EUropäischen Urheberrecht.

Gabriel van Helsing 9. July 2006 00:57

Und mit was kann man den rechnen wenn mann nur 4 Dateien mit Antilech runtergeladen hat.
Und 1 davon schon Legal erworben ist.
Und der rest in die Tonne kam.
Allso nur mal ausprobiert und dan wieder gelöscht wurde weil die Programe nicht zu gebrauchen waren.
Allso auf der Platte nicht mehr vorhanden sind.

Zitat:

Zitat von DSLRomik
ach sowas verbreitest du! :whistle

Mit was muss mann rechnen wenn man mit Antilech 4 Datein geladen hat.
Und ein Programm davon schon Legal erworben ist.
Allso nur noch 3 davon.
Rest der Programme wurde nur ausprobiert und wieder gelöscht.
Und durch andere Legal erworbene ersetzt.

Allso ich meine damit wenn mann erwischt worden ist.
Waren Programme von der Bockwurst.

Tu ich nicht .
Den das runterladen lohnt sich für mich nicht mehr da man schon viele Programme in PC-Heften als Vollversion bekommt.

Psycosmonaut 9. July 2006 07:55

4 fach Post :clap Schon mal was vom edit-Button gehört?

Stulle 9. July 2006 09:50

also es gibt ein urteil aus den usa wo eine frau mehrfach titel aus dem P2P geladen hat und die cd's anschließend kaufte bzw. die titel löschte. bei der durchsuchung ihres hauses waren jedoch ca. 30 titel weder gelöscht noch käuflich erworben woraufhin sie eine fast schon drakonische strafe erhielt obwohl sie vor gericht klar machte, wie sie das P2P nutzte. Im Urteil hieß es dann, dass sie die beanstandeten Titel entweder hätte löschen oder aber kaufen müssen in kürzerer Zeit. Somit denke ich, dass es in Ordnung ist, wenn die Programme sehr kurz nach dem Download gelöscht oder erworben sein sollten...

MFG Stulle

Gabriel van Helsing 9. July 2006 16:12

Zitat:

Zitat von Stulle
also es gibt ein urteil aus den usa wo eine frau mehrfach titel aus dem P2P geladen hat und die cd's anschließend kaufte bzw. die titel löschte. bei der durchsuchung ihres hauses waren jedoch ca. 30 titel weder gelöscht noch käuflich erworben woraufhin sie eine fast schon drakonische strafe erhielt obwohl sie vor gericht klar machte, wie sie das P2P nutzte. Im Urteil hieß es dann, dass sie die beanstandeten Titel entweder hätte löschen oder aber kaufen müssen in kürzerer Zeit. Somit denke ich, dass es in Ordnung ist, wenn die Programme sehr kurz nach dem Download gelöscht oder erworben sein sollten...

MFG Stulle

Um genau zu sein das waren *****.
Bis auf WinRar das ich in einer PC Zeitschrift kostenlos erhalten habe,habe ich den rest von der Platte gelöscht.
WinRar war bei der PC-Welt kostenlos zu haben.
Anstelle von Norton habe ich jetzt Kaspersky Internet Security 6 und das habe ich von der Computer-Bild auch kostenlos mit 1 Jahr Update erhalten.
Allso mann konnte die Lizens für die 6 Version nehmen.

Zitat:

Zitat von Gabriel van Helsing
Um genau zu sein das waren GData DVideo 4,AnyDVD,Norton Internet Security und WinRar.
Bis auf WinRar das ich in einer PC Zeitschrift kostenlos erhalten habe,habe ich den rest von der Platte gelöscht.
WinRar war bei der PC-Welt kostenlos zu haben.
Anstelle von Norton habe ich jetzt Kaspersky Internet Security 6 und das habe ich von der Computer-Bild auch kostenlos mit 1 Jahr Update erhalten.
Allso mann konnte die Lizens für die 6 Version nehmen.

Sorry aber die Runtergeladene Version von WinRar durch die Kostenlose ersetz.

Zitat:

Zitat von Gabriel van Helsing
Um genau zu sein das waren GData DVideo 4,AnyDVD,Norton Internet Security und WinRar.
Bis auf WinRar das ich in einer PC Zeitschrift kostenlos erhalten habe,habe ich den rest von der Platte gelöscht.
WinRar war bei der PC-Welt kostenlos zu haben.
Anstelle von Norton habe ich jetzt Kaspersky Internet Security 6 und das habe ich von der Computer-Bild auch kostenlos mit 1 Jahr Update erhalten.
Allso mann konnte die Lizens für die 6 Version nehmen.

Sorry aber die Runtergeladene Version von WinRar durch die Kostenlose ersetz.:beer: :beer: :beer:
Allso ich hatte WinRar auch gelöscht und dann Freeware benutzt und wie dann die PC-Welt die kostenlose version 3.42 hatte habe ich die genommen.
Sorry wenn ich mich mehrmals vertan habe.
Aber ich mache das nciht oft mit dem Schreiben im Board.

Sorrow 9. July 2006 17:25

...@Gabriel van Helsing...

...es gibt eine edit-funktion auf dem board, und du wirst es nicht glauben, aber man "darf" sie sogar benutzen... :clap

...und zweitens: wie glatt muss man eigentlich sein, den namen der programme zu posten, die man "gezogen" hat... :bang
...egal dessen, ob sie noch verwendet werden oder nicht...


Sorrow :mad:

Stulle 9. July 2006 17:57

Zitat:

Zitat von Sorrow
...@Gabriel van Helsing...

...es gibt eine edit-funktion auf dem board, und du wirst es nicht glauben, aber man "darf" sie sogar benutzen... :clap

...und zweitens: wie glatt muss man eigentlich sein, den namen der programme zu posten, die man "gezogen" hat... :bang
...egal dessen, ob sie noch verwendet werden oder nicht...


Sorrow :mad:

APPLAUS! danke für dieses wundervoll amüsierende posting! wenn du es mir nicht böse nimmst werde ich in zukunft nun vielleicht öfter die begrifflichkeit "glatt" benutzen!:chuckle

mfg stulle

Pathfinder 9. July 2006 18:02

Zitat:

Zitat von Gabriel van Helsing
Sorry wenn ich mich mehrmals vertan habe.
Aber ich mache das nciht oft mit dem Schreiben im Board.

Nu ist es aber genug. Angemeldet bist du seit dem 30.11.2004! Genug Zeit die Board Rules zu lesen und den Edit-Button zu finden. Innerhalb von 12h musste ich 7 Posts von dir editieren. -> 1 Woche Pause.

epoz 12. July 2006 15:27

moin...

wollte nur mal über den Ausgang des Briefes von der Kanzlei "Schutt und Wädtke" (schrieb man die so, bin zu faul jetzt noch mal nachzugucken) im Fall des Bekannten von mir berichten...

Es stand zur Auswahl 200€ zu zahlen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen; jemals wieder etwas von der betreffenden Firma anzubieten (ich korrigiere mich da, das Verbot bezog sich NICHT auf alle Downloads);

sein Anwalt hat ihm geraten dies zu zahlen, da es sonst zu einer Verhandlung kommen könnte und der Betrag auf gute 5.000 - 10.000€ ansteigen könnte!

Zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wird noch beraten!

In einem Post hatte ich mal gelesen, dass man die Straftat nicht 100% einer Person zuordnen könnte! Soll heißen das z.B. ein Gast/ Besucher/ die kleine Tochter, ohne das Wissen des Beschuldigten, den Dienst gestartet und die Datei heruntergeladen haben könnte; und somit der Beschuldigte nicht 100% als Täter ermittelt werden könnte!

Dies stellte sich nach Ansicht des Anwaltes als nicht standfest heraus, da der Beschuldigte den Internetanschluss anbietet und somit alle Verantwortung, mit dem Abschluss des Vertrages mit dem Internetanbieter, bei ihm liege.

Soll heißen, er hat dafür zu sorgen, das dieser nicht „missbraucht“ wird und muss bei gesetzlicher Zuwiederhandlung die Verantwortung und Folgen tragen!

Ich werde weiter berichten... das strafrechtliche folgt noch (wahrscheinlich ein Bußgeld)...

Sorrow 12. July 2006 15:53

...hallo epoz...
Zitat:

Zitat von epoz
das strafrechtliche folgt noch (wahrscheinlich ein Bußgeld)...

...kann eigentlich nicht sein, da die abmahnung als eine art aussergerichtliche "einigung" zu verstehen ist...
...im regelfall läuft es ja auch nach dem schema: abmahnung zahlen, sonst zivilrechtliche schritte...

...mach dich in dieser hinsicht bitte noch einmal schlau, da es hier bestimmt einige interessiert...:yes:


greetz Sorrow :dance

epoz 12. July 2006 18:55

@ Sorrow:
Moment... du verwechselst das gerade...

Das bisherige Verfahren lief auf zivilrechtlicher Ebene...
Der Hersteller hat Schadensersatz gefordert (eben jene 200€; bestehend aus 50€ Strafe und 150€ Bearbeitungsgebühr; kein Scherz). Wird dieser gezahlt, wie geschehen, wird von einer zivilrechtlichen Anzeige abgesehen.
Wie du beschrieben hast!

Nun könnte aber noch das strafrechtliche Prozedere folgen.
Das heißt der Staat erhebt auf Grund des Urheberrechts/ -schutz Anzeige;
um den Rechtsfrieden zu erhalten und um präventiv zu wirken...
Der bisherige Vorgang hat nichts mit dem Staat zu tun, sondern ist nur eine Angelegenheit zwischen dem Klienten, vertreten durch die Kanzlei und dem Beschuldigten...

Allerdings geht der Anwalt davon aus, dass das Verfahren als Nichtigkeit eingestellt werden wird...!

EDIT: Es wird noch wegen der Unterzeichnung der Unterlassungerklärung verhandelt, um eben kein schriftliches "Schuldeingeständnis" zu bieten, falls die Firma später noch mehr "abkassieren" will...


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:57 Uhr.

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