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Alt 3. October 2005, 14:04   #1
Admin
 
Benutzerbild von Da GuRu
 
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Info: LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal Problem: LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal



Erste Entscheidung zum Thema eDonkey-Links:

Zitat:
In dem Verfahren, mit dem die MPAA gegen das in der Schweiz gehostete Webangebot The-Realworld.de (TRW) vorging, wurden nun die Entscheidungsgründe veröffentlicht. Danach entschied das Landgericht Hamburg: Das Anbieten von "editierten" Links, die den Download von TV-Serien in der Internet-Tauschbörse eDonkey ermöglichen, stellt einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar.

Der Antragsgegner des Verfahrens hatte eine Website betrieben, auf der ohne Einverständnis der Rechteinhaber Links auf die eDonkey-Downloads von diversen Fernsehserien wie etwa "Emergency Room", "Sopranos" oder "Alf" angeboten wurden. Gegen dieses Angebot steht den Rechteinhabern ein Unterlassungsanspruch nach § 97 UrhG zu. Diese allein hätten das Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Filmwerke.

Der Antragsgegner sei als Störer verantwortlich, denn er erleichtere den Zugriff auf die "Filmplagiate" nachhaltig. Gleiches gelte auch für den Betreiber des Servers, auf dem sich die Website befindet.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg stellt eine der ersten Entscheidungen zu dieser Thematik dar. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 150.000 Euro festgesetzt. Ob gegen den Beschluss bereits Rechtsmittel eingelegt wurden, ist nicht bekannt.


heise: Anbieten von eDonkey-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte ist rechtswidrig
was meint Ihr dazu ?

gruss
daguru
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Alt 3. October 2005, 14:27   #2
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
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Assig. Pissen jedem ans Bein der deren Geldschneider einschränkt und ziehen die Preisschraube noch fester. In einem Land wo Wirtschaftskriminalität stärker verfolgt und härter bestraft wird als Verbrechen an Leib und Seele von Kindern, Frauen und Männern fragt man sich manchmal schon wer eigentl. bekloppt ist!
Würde ich als Betreiber von TRW über ausreichende finanzielle Mittel verfügen wäre es mir die Sache Wert es auch bis zum obersten Gericht zu gehen. Leider fehlt es aber den meisten genau an diesen Mitteln, was sich die großen Konzerne zum Vorteil nehmen. Da wird ne Mahnung rausgesand und die Leute bezahlen diese, da ein Anwalt und ein Prozess sie noch um vieles teurer kommen würden!

Im großen und ganzen ist jegliches Copyright doch nur überzogen. Was bringt es denn wenn Anwälte Galerien in das Internet stellen nur um die Leute abzumahnen, die eines dieser Bilder auf ihrer Homepage verwenden¿¡ Das der Staat da mitzieht zeigt wie korrupt es hier doch ist.

Nun sogar die zu verurteilen, die zu dem Material verweisen ist ja wohl mehr als arm. Als nächstes wird der verurteilt der von Spricht und dann der, der sich unwissentlich solches Material ansieht.

MFG Stulle

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Ja, ich bin Misanthrop!
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Alt 3. October 2005, 14:30   #3
Board-Marsupilami
 
Benutzerbild von Sorrow
 
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Unglücklich: LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal Details

...hallo auch...

...das ganze klingt für mich etwas schizophren...

...wenn ich, als beispiel, eine dieser serien per videorecorder oder dvd-recorder aufnehme, ist es rechtens, da beim kauf der videokassette oder des rohlings für den dvd-recorder (sind ja bekanntlich etwas teurer...) bereits abgaben an die filmindustrie getätigt werden...

...sauge ich diese serie stattdessen aus dem netz, weil ich vielleicht eine folge verpasst habe, ist und bleibt es illegal, auch wenn ich es anschliessend auf einen solch besagten rohling brenne...?!

...ich denke, hier bedarf es noch reichlich an aufklärungsarbeit...


greetz Sorrow

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if (ahnung == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }



Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung

*** Disk Error /dev/hda: - Wasser im Laufwerk (Bitte abpumpen) ***
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Alt 3. October 2005, 14:49   #4
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
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Standard: LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal Lösung: LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal

Naja, es gibt da schon gewisse Unterschiede. Eine Kopie mit VHS gilt als analoge Kopie. Ist wie bei der Audiocassette. Analoge Kopien sind legal.
Wenn du nun aber digitale Kopien machst is das wieder nicht mehr legal. Was dieser Müll soll habe ich selbst noch nicht verstanden, aber ich bin ma zuversichtlich! In jedem Fall sind diese Menschen sehr merkwürdig.

MFG Stulle
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Alt 3. October 2005, 15:32   #5
Admin
 
Benutzerbild von Da GuRu
 
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Standard: LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal [gelöst]

naja, die problematik mit den legalen und illegalen kopien hat sich erst nach der erneuerung des UrhG (September 2003) ergeben.

davor: eine serie z.b. Alf war egal in welcher form (also auch als aus dem muli gezogen) legal für den privatgebrauch als kopie.

danach: jede illegale kopie einer kopie ist illegal. es spielt jetzt eine rolle, wie die kopie erstellt wurde. das aufnehmen aus dem fernsehen wäre legal auch als avi-datei. entsprechendes aus dem internet ist illegal. ist doch geil

naja, ich denke früher oder später wird es soweit sein, dass sogar tauschbörsen als illegal eingestuft werden, mit der argumentation dass sie überwiegend illegal eingesetzt werden.... eine frage der zeit ?

gruss
daguru
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Alt 3. October 2005, 15:34   #6
Board Methusalem
 
Benutzerbild von aalerich
 
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Beiträge: 2.800

Nun ja, die Richter des Hamburger Landgerichtes fallen nicht zum ersten Male wegen ihrer drastisch reduzierten Intelligenz auf. Das Urteil ist ein Fehlurteil und diese Richter gehören dafür zur Verantwortung gezogen, sprich: Bestraft.

Los geht es damit, daß diese Richter das Wort "Plagiat" benutzen, offensichtlich aber nur eine fehlerhafte Vorstellung von seiner Bedeutung haben.

Unbestritten ist. daß "Diese(r) (Rechteinhaber) allein das Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Filmwerke (hat)". Der Antragsgegner nun hat die Werke weder verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht. Daß nicht er derjenige ist, der sie verbreitet, ist wohl unbestritten; der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung greift auch nicht, da die Dateien im Netzwerk generell öffnetlich zugänglich sind, unabhängig von den von ihm veröffentlichten Links.
Der Vorwurf, "er erleichtere den Zugriff auf die "Filmplagiate" nachhaltig" ist ebenfalls zumindest äußerst fragwürdig. Wäre die Nutzung anderer Methoden, sich "Zugriff" auf die Werke zu verschaffen, erheblich schwieriger, dann könnte die von diesem Gericht gewählte Formulierung vielleicht als zutreffend interpretiert werden. Eine simple Nutzung der in die Filesharingprogramme integrierten Suchfunktion kann aber nicht als schwieriger bezeichnet werden. Ein solcher Link erleichtert also nicht nachhaltig.

Den Serverbetreiber ebenfalls als Störer zu verurteilen zeigt, daß diese Richter in voller Absicht und bösartig Fehlurteile fällen. Konsequent weitergedacht müßte dann auch z.B. der betreffende Energieversorger mitschuldig sein.

Es wird Zeit, daß in diesem Lande Richter zur Verantwortung gezogen werden. Es kann einfach nicht angehen, daß sie unbehelligt bleiben, wenn sie mit falschen Urteilen Menschen ruinieren.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich
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aalerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 3. October 2005, 16:25   #7
Deaktiviert
 
Registriert seit: 26.03.2004
Beiträge: 1.499

also sorry welcher jurist weis was er in dieser richtung redet ?!?!?!?!?!? keiner !.... wie schon gesagt, die wissen net mal wie man computer schreibt bzw. den anmacht... kenne einige dieser juristen aus meinem bekannten und familienkreis.... wenn die schon kommen mit dem satz: " duuuuuuuu kannst du mir mal......" argh mama
drfreak2004 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 3. October 2005, 16:34   #8
Senior Member
 
Registriert seit: 06.10.2003
Beiträge: 300

Meines Wissens wird den Beschuldigten (Websitebetreiber und Hoster) ja nicht direkt Bruch des Urheberrechts vorgeworfen, sondern Beihilfe dazu. Und das wird lt. allgemeiner Gesetzgebung im schlimmsten Fall genauso wie die damit unterstützte Straftat selbst bestraft.

Ciao
Rumpelzuck
Rumpelzuck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 3. October 2005, 16:54   #9
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035


Zitat:
Zitat von drfreak2004
also sorry welcher jurist weis was er in dieser richtung redet ?!?!?!?!?!? keiner !.... wie schon gesagt, die wissen net mal wie man computer schreibt bzw. den anmacht... kenne einige dieser juristen aus meinem bekannten und familienkreis.... wenn die schon kommen mit dem satz: " duuuuuuuu kannst du mir mal......" argh mama
Leider trifft das nicht immer zu. Wenn du dich an die Herren Syndikus und Gravenreuth erinnern möchtest, wirst du leider das Gegenteil feststellen. Außerdem verweise ich nochmal auf das angeführte Beispiel mit den Bildern. Auch wenn sie nicht einen einhundertprozentigen Durchblick in der Technik haben, so wissen doch einige wie genau sie das Gesetz ausnutzen können. Nichts destotrotz handelt es sich (meiner Meinung nach) bei dem Urteil in diesem Fall wohl eher um ein Fehlurteil.
Danke für die gute Aufschlüsselung des Prozeses, aalerich.

MFG Stulle
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