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Alt 1. December 2012, 11:06   #1
Board Methusalem
 
Registriert seit: 13.02.2003
Beiträge: 3.315
Standard: Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte Problem: Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte



Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte


Lässt sich bei 1 1/2 Minuten noch ein "Unbewusst"-Argument bringen




Der Upload läuft bei P2P systembedingt während der gesamten Ladezeit. Und wenn Dir nur eine Sekunde unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials nachweisbar ist, reicht dies für einen Urheberrechtsverstoß aus.




Mein Provider ist ein anderer




Anscheinend war aber auch der "falsche" Provider in der Lage, Deine Verkehrsdaten herauszugeben.




nur vertraue ich denen ungern, ich befürchte insbesondere hier abermals hunderte Euro bezahlen zu müssen




Mein Tipp: Umgehend eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und erst mal nichts zahlen.



Lesestoff: www.abmahnwahn-dreipage.de
burner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 1. December 2012, 12:20   #2
Board Methusalem
 
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
Standard: Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte

Zitat:
Geh zum Anwalt!
der geht in Widerspruch, Unversehrtheit der Wohnung oder so ähnlich, hatte bei Stieftochter so einen Fall, die Gegenseite kann nicht beweisen wer es gewesen, wenn es einer wahr, häufig sind die Reaktionsfristen sehr kurz. Nur reagieren musst Du.
Zitat:
Google mal nach solchen Fällen. Das gibt es tausendfach.

Und jetzt kommt es: Wenn du die 450? zahlst, dann ist das ein Schuldeingeständnis und dir werden die Aufwende der Rechtsanwälte zusätzlich in Rechnung gestellt. Das ist also der schlechteste Weg.

1. Nicht die mitgelieferte, sondern eine neutrale Unterlassungserklärung an den Anwalt schicken. Damit bestätigst du, dass du alles unternommen hast, um dein Netz ab sofort sicher gegen Angriffe zu machen. Und nochmal: Nicht die Unterlassungserklärung von dem RA benutzen, der dir das zugeschickt hat. Schickst du ihm die zu, hat er was gegen dich in der Hand. Wenn die ersten 450? bezahlt wurden, geht es häufig zur Nächsten stelle und er will nochmal 450?, usw.

2. Auf keinen Fall gar nichts unternehmen.

3. Zusätzlich einen Nachweis finden, dass du es nicht gewesen sein kannst (z.B. Zeitnachweis des Arbeitgebers, Aufenthalt bei Freunden oder Urlaub).

Das war es dann schon. Der Anwalt wird sich dann aber weitere male bei dir melden. Einfach immer wieder die identische neutrale Unterlassungserklärung zuschicken und den gleichen kram nochmal zuschicken. Irgendwann gibt der auf (meistens nach dem dritten Brief).

Grundsätzlich natürlich alles heikel, weil, wollen wir mal ehrlich sein, du den Bock geschossen hast. Aber welches Gericht möchte sich mit einem Ersttäter beschäftigen und häufig gilt, wer klagt verliert.

Reicht der Anwalt die Klage ein, verliert er.

Reichst du eine Klage ein, verlierst du.

Also lasse ihn klagen :-)

Und lass dich nicht von irgendwelchen Gerichtsurteilen verunsichern. Die dort verknackt wurden haben das für Geld verbreitet und in rauen Mengen.

Beste Grüße
FF (aktiv im Rechtsforum)
Zitat:
das P2P hat immer verbindung in beide richtungen, d.h. du verteilst das file schon während des downloads. genau bei dem punkt liegt auch das problem, denn du wirst verklagt es verbreitet zu haben, nicht aber wegen dem eigentlichen download.

> ich befürchte insbesondere hier abermals hunderte Euro bezahlen zu müssen

denkbar ist das du die forderung zahlen muss, wenn du nicht zahlst kann es ggf. zur gerichtsverhandlung kommen. dennoch würde ich net zahlen und widerspruch und die mod. UE beim abmahnanwalt einreichen. 450? ist ein vergleichsweise geringer wert und viele gerichte blocken die abmahnwelle bereits ab. dem anwalt gehts auch net um die klage, davon hat er nix, der will nur dein bestes. in den meisten fällen verläuft das bei ersttätern im sande.

wenn du weitere fragen hast, melde dich

zur mod. UE

http://www.filesharinganwalt.de/abmahn-infos/kapitel-2-informationen-zur-abgabe-einer-mod-ue-anleitung-unterlassungserklarung/seite-4
Zitat:
die Kollegen hier haben schon guten Rat gegeben, daher nur eine Ergaenzung von mir: ohne Anwalt wirst Du da kaum auskommen. Die "Online-Anwaelte" sind oftmals auf solche Themen spezialisiert, also schau sie Dir ruhig einmal an. Ansonsten musst Du Dich durchs Branchenbuch durchtelefonieren, um einen Anwalt zu finden, der die hierfuer erforderlichen Feinheiten 'drauf hat. Ueberlege Dir gut, ob Dein Anwalt in Deiner Naehe oder in der Naehe des zustaendigen Gerichts seine Kanzlei hat, wegen der Reisekosten, die Du zu tragen hast.

Und 'anderer Provider, andere IP-Adresse', usw.: das koennte Dir helfen, diese Beschuldigung wegen Form- und Sachfehlern auszuhebeln. Aber das sagt Dir ebenfalls nur Dein Anwalt. Es muss Dir ja letztendlich nachgewiesen werden, dass DU das warst, dass also DU diese Tat begangen hast, und wenn sie mit falschen Fakten aufwarten, ist die Beweiskraft sehr gering. Andererseits sind Deine Gegner 'mit allen Wassern gewaschen', und Du bist verantwortlich fuer alles, was ueber Deinen Internet-Zugang laeuft.

Und bis Du mit Deinem Anwalt nicht gesprochen hast, solltest Du kein Schuldeingestaendnis abgeben, danach steht jede Argumentation dagegen auf schwachen Fuessen.

Und pass beim naechsten Film-Download besser auf .... :-) ...
Zitat:
> viele Online-Kanzleien bieten sich an, nur vertraue ich denen ungern, ich befürchte insbesondere hier abermals hunderte Euro bezahlen zu müssen.

Das solltest du aber oder dir Gedanken machen, wie du anders als mit einem Geständnis (nichts anderes ist das Beschriebene) aus der Sache rauskommst. Und das funktioniert wohl hinsichtlich des Unnterlassungsanspruchs durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und hinsichtlch des Schadensersatzes durch halbwegs qualifiziertes Bestreiten es selbst gewesen zu sein.
Zitat:
> Lässt sich bei 1 1/2 Minuten noch ein "Unbewusst"-Argument bringen

Der Upload läuft bei P2P systembedingt während der gesamten Ladezeit. Und wenn Dir nur eine Sekunde unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials nachweisbar ist, reicht dies für einen Urheberrechtsverstoß aus.

> Mein Provider ist ein anderer

Anscheinend war aber auch der "falsche" Provider in der Lage, Deine Verkehrsdaten herauszugeben.

> nur vertraue ich denen ungern, ich befürchte insbesondere hier abermals hunderte Euro bezahlen zu müssen

Mein Tipp: Umgehend eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und erst mal nichts zahlen.

Lesestoff: www.abmahnwahn-dreipage.de

Phantomias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 1. December 2012, 14:03   #3
Board Methusalem
 
Registriert seit: 04.01.2003
Beiträge: 3.280
Standard: Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte Gerichtsklage berechtigt? Hilfe bitte Details

Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe Allgemeine ... - NRW-Justiz
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf
Zitat:
Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. ... es nicht selber die Beratung vornimmt, Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch ... Das Gericht muss deshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht.

Unlauterer Wettbewerb ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb
Zitat:
3.1 Grundsatz (Generalklausel); 3.2 Tatbestände; 3.3 Klageberechtigung ... kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere ...

Spoiler:
Zeugnisverweigerungsrecht ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht
Zitat:
Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege ... Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt den Zeugen vor Gericht oder ...

Prozesskostenhilfe ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
Zitat:
Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden . ... kann Opfern von Straftaten, die zur Nebenklage berechtigt sind, hierfür Prozesskostenhilfe gewährt werden. ... Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Beratungshilfe - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin ...
http://www.kanzlei-hollweck.de/kanzlei-hollweck/beratungshilfe/
Zitat:
Beides ist für den Inhaber eines Berechtigungsscheins kostenlos. Eine Vertretung vor Gericht ist mittels der Beratungshilfe leider nicht möglich. ... Um die Beratungshilfe zu erhalten gehen Sie bitte zu dem Amtsgericht in Ihrer Stadt bzw. in ...

Staatliche Hilfen | Kanzlei C. J. Schöne
http://www.kanzlei-cjs.de/service/staatliche-hilfen/
Zitat:
Beratungshilfe ? Außergerichtliche Tätigkeit ? Berechtigung. ... Bitte beachten Sie jedoch, dass der Beratungshilfeschein Sie nicht von allen finanziellen Risiken ...

Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe Allgemeine ... - Hukuk 24
http://www.hukuk24.de/rechtsberatung/beratungshilfe-vordruck.pdf
Zitat:
Das Gericht muss deshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen ...

Amtsgericht Bremen - Rechtsberatung
http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1668.de
Zitat:
Rechtsberatung durch das Gericht ... In Bremen gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keinen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe: ...


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