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Stulle 20. June 2006 12:48

Das ist ja wohl ein Witz! Geht in jedem Fall zu weit... soll denn jemand, der wiederrechtlich ein konzert aufgenommen hat 30 Jahre kein Tonaufnahmegerät benutzen dürfen deswegen¿¡¿¡

Andokay 21. June 2006 18:40

Also, ich sollte am 09. Mai bezahlen. Hab das ganze erst mal ignoriert und bis heute ist immer noch nichts von denen gekommen!

sirmatrix 13. July 2006 15:29

Hallo an alle!

Also ich habe das schreiben das ich heute bekommen habe noch nicht gesehn, aber mein Vater hat mich vorhin angerufen, bin noch auf Arbeit.

Und zwar hat EIDOS mir eine Abmahnung (?) wegen Urheberrechtsverletzung geschickt.

Was kann ich machen?

Nähere Infos wenn ich später zuhause bin :-/

Vorab-Ratschläge wären ganz nett...

mav744 13. July 2006 15:48

Tja, was kannste machen? Du hast das Urheberrecht verletzt, gibst es hier zu, also würde ich zahlen. Anders würde es jetzt aussehen wenn du das File gar nicht gezogen hast. Mein rat wäre, zahlen. Wenn es zum Rechtsstreit kommen würde, wärst du sowieso dran, bzw. der auf den der Inetanschluss läuft. Wenn nen freund von mir was zieht, wäre ich als Besitzer des Inetanschlusses ja auch dran.

mit freundlichen grüssen
mav744

N1ghTm4rE 13. July 2006 15:49

Zitat:

Zitat von sirmatrix
Hallo an alle!

Also ich habe das schreiben das ich heute bekommen habe noch nicht gesehn, aber mein Vater hat mich vorhin angerufen, bin noch auf Arbeit.

Und zwar hat EIDOS mir eine Abmahnung (?) wegen Urheberrechtsverletzung geschickt. Ich soll 50 Euro Anwaltsgebühr und 250 Euro Strafe (?) zahlen. Es geht um das Spiel TOTAL OVERDOSE, welches ich Ende Oktober zum Upload angeboten haben soll.

Okay, es stimmt zunächst mal das ich das Spiel gezogen habe. Und das Emule das dann automatisch zum Upload stellt ist mir auch bekannt... Also das stimmt alles schon, aber wie kann ich mich wehren? Was kann ich machen?

Nähere Infos wenn ich später zuhause bin :-/

Vorab-Ratschläge wären ganz nett...

Bei mir dasselbe... wie kann man sinnvoll vorgehen?

sirmatrix 13. July 2006 15:50

:-/

Kann ich ned verlangen dass die mir die Beweise vorlegen sollen?

Sorrow 13. July 2006 16:01

...schön,dass ihr beiden euch hier auf dem board outet sirmatrix & N1ghTm4rE...
...aber mal ehrlich, dass hier ist kein beichtstuhl... :naughty

...schlimm genug, dass ihr eine abmahnung bekommen habt, aber die ganze welt daran teilhaben zu lassen,
weswegen ihr diese bekommen habt, zeugt schlichtweg von geistiger abstinenz... :bang

...löscht diese empfindlichen daten aus euren posts, sonst machts jemand anderes...

...bezahlt den bockmist (gestanden habt ihr ja hier schon feierlich), schämt euch und machts nie wieder...!

*kopfschüttel*


Sorrow :whistle

N1ghTm4rE 13. July 2006 18:40

Zitat:

Zitat von Sorrow
...schön,dass ihr beiden euch hier auf dem board outet sirmatrix & N1ghTm4rE...
...aber mal ehrlich, dass hier ist kein beichtstuhl... :naughty

...schlimm genug, dass ihr eine abmahnung bekommen habt, aber die ganze welt daran teilhaben zu lassen,
weswegen ihr diese bekommen habt, zeugt schlichtweg von geistiger abstinenz... :bang

...löscht diese empfindlichen daten aus euren posts, sonst machts jemand anderes...

...bezahlt den bockmist (gestanden habt ihr ja hier schon feierlich), schämt euch und machts nie wieder...!

*kopfschüttel*


Sorrow :whistle

Danke für diese weisen Worte... mir gehts hier nicht um den Schadenersatz sondern die horrenden Anwaltsgebühren für eine Massenabmahnung. nuff said

Sorrow 13. July 2006 23:38

...ach nee, N1ghTm4rE...
Zitat:

Danke für diese weisen Worte... mir gehts hier nicht um den Schadenersatz sondern die horrenden Anwaltsgebühren für eine Massenabmahnung. nuff said
...falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte, dass ganze nochmal in fett...

...ich habe die gesetze nicht gemacht...
...ebenso wenig schlafe ich mit dem BGB, StGB etc unterm kopfkissen...! :bang

...DU hast etwas verbotenes gemacht...
...DU hast die rechung zu tragen...
...patentlösungen, diese sache zu umschiffen, wirst du hier nicht bekommen...
...daher sind mehr als weise worte auch nicht für dich drin...

...find dich damit ab...!

*immernoch kopfschüttel*


Sorrow :mad:

ps:...ich kann, auf wunsch, auch noch genauer werden...!!!
...kleiner tip:...an den bundestag schreiben, betreff: "änderung der abmahnregelung"...!

Mr. Void 15. July 2006 10:17

hi,

beweise verlangen(!!!), aber wie von sorrow schon gesagt wenn ihr es öffendlich zugebt dann braucht ihr auch nich mehr um hilfe zubetteln, denn ihr habts ja praktisch schon gestanden -> bezahlen !!!
und am besten nix mehr downloaden(!!!), wenn ihr zu **** seid!!!

mfg
007-future

Protiv 29. October 2006 14:25

Das Thema Abmahnungen wegen Filesharing verliert nicht an Aktualität, Infos gibts u.a. hier:

Lest euch mal in Ruhe ein!


Gruß Protiv

*edit by Da GuRu: lass diese Links hier weg.

m.ackva 15. August 2007 14:04

xxxxxxxx

Pan Tau 15. August 2007 14:30

Entferne doch bitte den Namen der dir zur Last gelegten Datei und auch den Link.
->> Board-Rules beachten! Die Checkliste vor dem Posten! solltest du dir besser auch noch mal vornehmen.

Im Briefkasten liegen auch die sogenannten Einwurf-Einschreiben.
Noch ein wenig Lektüre:
Filesharing = Bagatellkriminalität
Mail vom Internetanbieter, Betreff: Urheberrechtsverstoß

Wäre schön wenn du dich in Zukunft an die Regeln halten würdest und auch die Board-Suche benutzt.

Werde das Posting erst einmal melden.

Pan Tau

Edit: Danke!

m.ackva 15. August 2007 14:33

kann das jemand bestätigen ??

Zitat:

Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen

Der Anspruch auf Kostenerstattung bei einer wettbewerbswidrigen Abmahnung verjährt gem. § 21 UWG stets nach 6 Monaten ein. Die Grundlage für die Kostenerstattung in diesen Fällen bieten die §§ 683, 670 BGB, da hier ein Wettbewerbsverstoß zu Grunde liegt. Die Ansprüche auf Kostenerstattung sind somit unmittelbar mit dem Wettbewerbsverstoß verbunden, so daß sich die Verjährung in diesen Fällen nach § 21 UWG richtet.
und:

Eine Abmahnung verjährt nach 6Monaten.Das heisst wenn der Kläger es weiss dann noch 6Monate.Dann ist die Frist abgelaufen.Im Oktober erwischt und im Mai Post bekommen ?So sollte das kein Thema mehr sein denn es sind schon 7Monate vergangen!!Und somit verjährt!


Sorrow 15. August 2007 23:41

...@m.ackva:...

...bitte mal die quelle dieser aussage angeben (damit meine ich nicht einen link aus einem anderen forum, in dem es evtl gefunden wurde)...!


Sorrow :-)

Aphex83 18. August 2007 23:01

bitte hört nicht auf so einen, nett gesagt, unfug von sorrow. hier ist ein guter link zu dem ganzen thema:

http://www.123recht.net/Abmahnung-vo...61029__p6.html

GraveDigga 19. August 2007 12:12

Erwicht
 
Hallo ich habe mir vor über 1 Jahr mit ein freund das internet geteilt weil wir zusammen im haus wohnen. Jetzt hat jeder sein eigenen anbieter. Und gestern haben wir ein Brief von ein anwalt bekommen das ein lied gezogen haben und dabei das copyright verletzt haben. Jetzt müssen wir dafür zahlen nun hab ich 2 fragen. In den Brief stand das es letztes Jahr im April gewesen ist. Kann man das jetzt irgendwie nachschauen von welchen pc das kam? Und Kann das auch verfallen da es ja schon über 1 jahr her ist?

Myth88 19. August 2007 12:25

Also bei gleichem Anschluss kann man wohl nicht sehen von welchem PC das kam....50/50 ist wohl am einfachsten....
Wie das mit dem Verfallen ist, kann ich dir leider nicht sagen....sry

shakar 19. August 2007 12:43

Ne verfallen ist das sicherlich nicht, aber mein Tipp gerade bei der Lage: Die Beweislast liegt beim Kläger (Kanzelei bzw die Filesharer-Verfolgerfirma dahinter) und denen ist es praktisch unmöglich zu beweisen von wem das Lied (wenn überhaupt, denn selbst das können sie kaum beweisen) geladen wurde. Dementsprechend aufkeinen Fall auf irgendwas eingehen, sondern jegliche Schuld von euch (also alle beide) weisen. Solltet ihr den vergleich zahlen ist das ein Schuldeingeständnis und kann noch weitere Folgen mit sich ziehen. Jedoch wie gesagt, beweisbar ist praktisch gar nix.

eilperius 19. August 2007 13:15

Also, ich bin mir ja nicht so sicher ...
aber ... für ein Lied ?
Ich denke nicht, dass es sich für eine Kanzlei oder dergleichen lohnt für ein Lied so einen Verwaltungsaufwand zu betreiben ...

greetz eilperius

Januar1956 19. August 2007 13:16

@ GraveDigga

Lass die Witzbolde einfach vor die Wand laufen.
Nicht reagieren...wenn die was wollen, sollen sie vors Gericht gehen. Genau das werden sie aber niemals tun, weil sie daran null Interesse haben. Sie könnten das auch garnicht, weil die anfallenden Kosten, dann bei ihnen hängen bleiben würden.
Diese in meinen Augen, kriminell veranlagten Linksverdreher, sind ausschließlich auf Dummenfang.

Januar

Myth88 19. August 2007 13:17

Ok, auch wenn ihr die Leitung zusammen hattet, war sie doch sicher auf einem Namen gemeldet....und der muss dann auch, Rechtlich gesehen, zahlen!

edit: hier geht das Posten ja voll ab!^^

GraveDigga 19. August 2007 14:13

Die wollen 50€ für das lied 250€ für den rechtanwalt. Könnte das denn überhaupt stimmen vom geld her? Wir beide kenn nicht mal das lied was wir gezogen haben sollen. Ich hab auch mal gelesen das man sehr schwer bei lieder den urheber herausfinden kann. Zumal es soll ein remix gewesen seien den angeblich einer von uns beiden runtergeladen haben soll

aalerich 19. August 2007 23:18

@ GraveDigga:

Bestreiten und Beweise verlangen. Die müssen beweisen, wer es war. Erfahren die erst vor Gericht, daß Ihr Euch damals einen Anschluß geteilt habt, haben sie nicht nur verloren, sondern sich auch noch blamiert. Erfahren sie es vorher, werden sie es nicht zu einem Verfahren kommen lassen, sie wären chancenlos. Wichtig ist nur, daß Du die Anschlußteilung beweisen kannst.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

gylgamesh 28. September 2007 20:58

I. Für wieviele bzw. welche Art von Dateien hast du 320 Euronen zahlen müssen?

II. Hat dir dein Anwalt gesagt daß es keinerlei Chancen auf eine gerichtliche Anfechtung gibt? Immerhin kann es ja nur um elektronisch ermittelte und gespeicherte "Beweise" handeln, die auch sehr leicht gefälscht oder manipuliert werden können?!

annkathrin 16. November 2007 22:17

brief von einer kanzlei bekommen Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe - Abmahnung
 
Hi,
habe heute einen brief erhalten is das selbe in der art wie von der anderen Kanzlei über die ihr getippelt habt die wollen 400 euro´s haben :cry: für ein lied was ich über p2p upload haben soll. kennt wer diese kanzlei kann es auch eine dieser massenabmahnung sein? bitte brauch hilfe will laufe der woche zum anwalt mir auskunft holen.

Danke im vorraus

Stulle 17. November 2007 07:52

als erstes würde ich mal einfach ganz treu doof einspruch einlegen und nen beweis verlangen. tu so als wärst du ein wenig (total) bescheuert, das hat mir bei ner abmahngeschichte auch mal den allerwertesten gerettet.
hast du kinder im haushalt¿ tu so als wären die das gewesen. schreib den brief/ die mail auch so in absolutem kinderstil und trag noch auf von wegen dein fahrrad ist kaputt und du sparst seit einem halben jahr auf die reperatur usw.

im grunde ist der wichtigste rat aber nichts urherberrechtlich geschütztes zu laden und wenn du es schon tun musst, dann nimm nichts aktuelles, bekanntes, gut verbreitetes. letztere sollten nach dem gesetz der wahrscheinlichkeit wohl eher nicht überprüft werden.

gut, genug der tipps, hier soll es ja nicht um warez gehen...!

Pada 17. November 2007 15:59

Urheberrechtsverleltzung
 
Tag ich habe gestern auch ein brief von der Kanzlei Schutt Waetke bekommen wo ich jetzt 751,8€ wegen upload eines Anime und sollte bis zum 28,11,07 zahlen sollte. Ja ich hab die post gegen unterschrift bekommen und habe dort angerufen und die meinten nur ich solle ein brief mit erläuterung schreiben und abwarten . Ja ich habe diese anime geholt aber von jedlichen Ordner gelöscht das eigentlich kein upload möglich ist. :sb
ich habe mich bisschen schlau gemacht was andere beschuldigte gemacht haben und die frage ist soll ich zahlen oder nicht ??


Wär dankbar wenn mir jemand einen guten Tipp geben könnte.

Dank im Vorraus

ether 17. November 2007 22:59

In meiner Abmahnung stand, das es keine Rolle spielt wer für den Upload verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber haftet, auch für Kinder, Freunde oder Dritte ( W-LAN ).

Zitat:

ich habe mich bisschen schlau gemacht was andere beschuldigte gemacht haben und die frage ist soll ich zahlen oder nicht ??
Was haben denn die Anderen gemacht? Wäre nett wenn du das mitteilen könntest.

Zitat:

Ja ich habe diese anime geholt aber von jedlichen Ordner gelöscht das eigentlich kein upload möglich ist. :sb
Sobald du einen Teil des Films hast können andere ESEL - Benutzer schon darauf zugreifen!
Es spielt keine Rolle ob du 0,1 % oder 100% des Films hast .


Ich persönlich habe gezahlt und daraus gelernt.
In vielen Foren wird geraten zu bezahlen, da die ganze Sache vor einem Gericht landen kann und das wird richtig teuer.....


MfG

ether

Januar1956 17. November 2007 23:42

Zitat:

Ich persönlich habe gezahlt und daraus gelernt.
In vielen Foren wird geraten zu bezahlen, da die ganze Sache vor einem Gericht landen kann und das wird richtig teuer.....
LOL, ich würd mir lieber selbst in den A**** beißen, bevor ich diesen Witzbolden, auch nur einen Cent, freiwillig rüberschieben würde.

...und sorry, schade das es keinen Filter für solch dümmliche Empfehlungen gibt.
Selbstverständlich gilt die alte Regel, wer aufgibt, hat schon verloren...und ist selber schuld, auch hier.

Januar

Stulle 18. November 2007 00:16

Zitat:

Zitat von ether (Beitrag 131768)
In meiner Abmahnung stand, das es keine Rolle spielt wer für den Upload verantwortlich ist. Der Anschlussinhaber haftet, auch für Kinder, Freunde oder Dritte ( W-LAN ).

1.) viele abmahnungen sind dummenfang und nur auf schnelles geld aus.
2.) bei mir hat es damals mit dieser masche geklappt (es ging dabei nicht um filesharing oder der gleichen, sondern um ein bild, dass ich für eine ebay auktion verwendete).
3.) immer erst mal versuchen.
4.) der anschlussinhaber ist zwar haftbar, kann er aber nachweisen, dass es ein anderer war oder dass jemand seinen anschluss illegalerweise (trotz sicherung) verwendet hat, dann erlischt meinem verständnis folgend auch seine sorgfaltspflicht.

Januar1956 18. November 2007 00:32

und
5.) posten hier natürlich auch Leutchen direkt aus der Kanzlei und versuchen Umsatz zu machen...insofern sind solche Empfehlungen eher was für die Tonne.:twisted:

Januar

ether 18. November 2007 00:59

Zitat:

Zitat von Januar1956
..und sorry, schade das es keinen Filter für solch dümmliche Empfehlungen gibt.
1. Habe in meinem Betrag keine Empfehlung gegeben
2. ich gebe das Wort "dümmlich" an dich zurück ( finde ich sehr unsachlich )

Zitat:

Zitat von Januar1956
und
5.) posten hier natürlich auch Leutchen direkt aus der Kanzlei und versuchen Umsatz zu machen...insofern sind solche Empfehlungen eher was für die Tonne.:twisted:
Ich bin kein Rechtsanwalt.

Zitat:

Zitat von Stulle
1.) viele abmahnungen sind dummenfang und nur auf schnelles geld aus.
2.) bei mir hat es damals mit dieser masche geklappt (es ging dabei nicht um filesharing oder der gleichen, sondern um ein bild, dass ich für eine ebay auktion verwendete).
3.) immer erst mal versuchen.
4.) der anschlussinhaber ist zwar haftbar, kann er aber nachweisen, dass es ein anderer war oder dass jemand seinen anschluss illegalerweise (trotz sicherung) verwendet hat, dann erlischt meinem verständnis folgend auch seine sorgfaltspflicht.
Danke für diesen Beitrag, wenigstens einer der sachlich bleibt.

MfG

ether

Stulle 18. November 2007 02:03

*unsachlich werd*
so, da hast du! :P

Pada 20. November 2007 14:14

Urheberrechtsverleltzung
 
Tag nochmal danke für die antworten aber jetzt hab ich ne andere frage wegen anwalt unzwar ihc bin bei D.A.S. versichert und hab da mal angerufen und die sagten zu mir das es kein rechtschutz gegen urheberrechtsverletzung gibt und so ein anwalt kostet ja ewig viel, und lohnt es sich wirklich ein anwalt zu nehmen oder soll ich es einfach nicht zahlen und alles auf mich zu kommen lassen ????:???


Im Dank vorraus

Pada

annkathrin 20. November 2007 15:21

Zitat:

Zitat von Pada (Beitrag 131866)
Tag nochmal danke für die antworten aber jetzt hab ich ne andere frage wegen anwalt unzwar ihc bin bei D.A.S. versichert und hab da mal angerufen und die sagten zu mir das es kein rechtschutz gegen urheberrechtsverletzung gibt und so ein anwalt kostet ja ewig viel, und lohnt es sich wirklich ein anwalt zu nehmen oder soll ich es einfach nicht zahlen und alles auf mich zu kommen lassen ????:???


Im Dank vorraus

Pada

Hi,
habe auch die hotline angerufen von meiner rechtschutz ist bei mir auch nicht drin aber er hat mir doch etwas helfen können und er sagte das diese abmahnungen zur zeit richtig gut am laufen sind weil edonkey so richtig läuft und da ständig scharfe kontrollen durch geführt werden ich hab alles gelöscht nix mehr drauf bei mir war es ne falsch einstellung so das man zugreifen konnte. und nu muss ich den anwalt noch mal anrufen damit die UE geändert wird und ich vllt nen rabatt bekomme. da der anschluss nicht mir gehört sondern meiner frau muss sie raus und ich rein damit ich sie schützen tue falls den noch mal was kommt.ob du zahlen willst ich sag mal musst du wissen ich werd es tun bei uns hängt noch mehr auf dem spiel und ich kann es mir halt nicht leisten das es noch zu einer grösseren summe kommt.sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann im moment bin auch noch auf hilfesuche bzw andere infos und antwort von dem anwalt habe bis montag zeit die UE hinzuschicken.ich meld mich noch mal wenn ich weiteres weis.aso der anwalt hat gesagt is besser zu zahlen von der hotline um halt grösserem ärger aus dem weg zu gehen.

mfg annkathrin

Stulle 20. November 2007 15:34

richtig, es kommt ganz drauf an ob man ärger vermeiden möchte oder nicht. lässt man es drauf ankommen (aus prinziptreue beispielsweise), dann lohnt sich ein rechtsbeistand und sei es nur die beratung eines befreundeten anwalts/ jurastudentens.

übrigens, es gibt auch richtige foren zu rechtsfragen, wo sich passionierte anwälte auch zu kostenlosen hinweisen und ratschlägen hinreißen lassen. vielleicht dort mal gezielt suchen nach einem vergleichbaren fall bzw. posten.

ob es sich lohnt einen anwalt einzuschalten hängt von der honorahöhe des anwalts und dem streitwert ab. die können zwar (und sind oft auch) gekoppelt, aber ihr könnt euch ja sicher selbst ausrechnen was euch günstiger kommt.

aalerich 20. November 2007 19:37

Zitat:

Zitat von annkathrin (Beitrag 131870)
... da der anschluss nicht mir gehört sondern meiner frau ...

Wenn niemand außer Euch beiden mit Sicherheit sagen kann, wer es gewesen ist: Nichts zahlen, nichts unterschreiben! Wenn nicht feststellbar ist, wer es war, kann auch niemand zu irgend etwas verurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

Stulle 20. November 2007 21:01

ich vermute, dass das leider nicht ganz richtig ist. der anschlussinhaber hat eine sorgfaltspflicht, wie es für eigentum so üblich ist. wird sein eigentum (hier der telefonanschluss) wegen nachweislicher verletzung seiner sorgfaltspflicht für ein verbrechen - und darum geht es hier - verwendet, so ist er dafür haftbar.

was aber funktionieren könnte ist eine berufung auf die die gesetze, die eine aussage gegen familienangehörige verhindern können. dann müsste deine frau im grunde nur nachweisen, dass sie nicht die herunterladende war und sagen, sie möchte keine angaben zum wirklichen übeltäter machen möchte, wegen eben dieser gesetze. das funktioniert aber wohl nur dann, wenn es zwei weitere familienangehörige im haushalt gibt oder aber zumindest ein dritter angehöriger regelmäßig den rechner nutzt. dann müsste nämlich nachgewiesen werden, wer der täter war. so zumindest die theorie für das strafrecht. ob sich das auch 1:1 auf das zivilrecht übertragen ließe müsste wohl mal ein ausgebildeter jurist bestätigen.

aalerich 21. November 2007 04:24

Falsch. Wenn ich Dein Auto für einen Bankraub nutze, egal, ob Du es mir freiwillig überlassen hast oder ich es geklaut habe, dann bist dennoch nicht Du dafür verantwortlich.
Zitat:

Zitat von Stulle (Beitrag 131897)
... dann müsste deine frau im grunde nur nachweisen, dass sie nicht die herunterladende war ....

Das ist wohl so gut wie nie möglich und stellt die sogenannte Umkehr der Beweislast dar, ein typisches Erkennungsmerkmal verbrecherischer Unrechtsdiktaturen. Der Beschuldigte muß seine Unschuld beweisen; kann er das nicht, so gilt er als schuldig.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich


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