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Alt 1. August 2006, 10:02   #1
Board-Marsupilami
 
Benutzerbild von Sorrow
 
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Unglücklich: Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht Problem: Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht



Zitat:
Zitat von heise online
Die Grundsatzentscheidung des französischen Verfassungsrates zum Urheberrecht hat bei Beobachtern auf allen Seiten Verwunderung ausgelöst. Während sich Verbände der Rechtehalter und Inhalteproduzenten überrascht zeigen, mit welcher Entschlossenheit die Richter geistige Eigentumsrechte juristisch zu schützen versuchen, empören sich Vereinigungen von Internetnutzern und Verbrauchern über ein ihrer Ansicht nach weltfremdes Urteil. Bei der seit langem umstrittenen französischen Urheberrechtsnovelle handle es sich angesichts des Beschlusses nun "um das härteste Internetgesetz, das jemals in der Welt verabschiedet wurde", beklagt Jean-Baptiste Soufron, Recht***perte der Audionauten. Aziz Ridouan, der Präsident des Vereins, der angeklagten Tauschbörsennutzern rechtlichen Beistand erteilt, sieht viel Arbeit auf seine Organisation zukommen. Künftig müssten mehr Leute und Firmen mit strafrechtlicher Verfolgung aufgrund von Urheberrechtsvergehen rechnen als je zuvor.
...mir persönlich fällt dazu nichts mehr ein...
...es ist aber an sich sehr interessant zu sehen, wie die jeweiligen instanzen der gesetzgebung wunderbar "hand in hand" arbeiten...
...wo soll das noch hinführen...?!

*kopfschüttel*

(...den artikel in voller länge gibts >>hier<<...)


Sorrow
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Alt 1. August 2006, 18:16   #2
Board Methusalem
 
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Da ich es ausgesprochen nervig finde wenn der inhaltsloseste Teil eines Artikels kopiert und gepostet wird und dann ein Link gesetzt wird für alle, die auch keinen Bock haben, nun zu Heise zu rennen:

Zitat:
Zitat von Heise
Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht

Die Grundsatzentscheidung des französischen Verfassungsrates zum Urheberrecht hat bei Beobachtern auf allen Seiten Verwunderung ausgelöst. Während sich Verbände der Rechtehalter und Inhalteproduzenten überrascht zeigen, mit welcher Entschlossenheit die Richter geistige Eigentumsrechte juristisch zu schützen versuchen, empören sich Vereinigungen von Internetnutzern und Verbrauchern über ein ihrer Ansicht nach weltfremdes Urteil. Bei der seit langem umstrittenen französischen Urheberrechtsnovelle handle es sich angesichts des Beschlusses nun "um das härteste Internetgesetz, das jemals in der Welt verabschiedet wurde", beklagt Jean-Baptiste Soufron, Recht***perte der Audionauten. Aziz Ridouan, der Präsident des Vereins, der angeklagten Tauschbörsennutzern rechtlichen Beistand erteilt, sieht viel Arbeit auf seine Organisation zukommen. Künftig müssten mehr Leute und Firmen mit strafrechtlicher Verfolgung aufgrund von Urheberrechtsvergehen rechnen als je zuvor.

Verbände wie die Filmproduzenten und -autorenvertretung ARP sowie die Verwertungsgesellschaft SACD begrüßen prinzipiell, dass der Verfassungshof "den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt hat". Auch sie "bedauern" allerdings die Abschaffung des abgestuften Strafkatalogs fürs illegale Filesharing, bei dem P2P-Nutzer, die sich nicht lizenzierte Musik zum rein privaten Gebrauch herunterladen, mit einem anfänglichen Bußgeld von 38 Euro davongekommen wären. Das nun drohende System der "massiven Repression", in dem auf die illegale Tauschbörsennutzung im nicht-gewerblichen Umfeld künftig bis zu drei Jahre Haft und Geldbußen bis zu 300.000 Euro steht, schießt ihrer Ansicht nach über das Ziel hinaus. "Zehn Millionen Surfer stehen wieder mit einem Bein im Gefängnis", zeigt sich auch Lionel Thoumyre von der Verwertungsgesellschaft Spedidam "konsterniert" über die potenziellen Folgen des nicht mehr anfechtbaren Urteils.

Der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres schiebt die Schuld am Scheitern der von ihm hauptsächlich vorgeschlagenen Bagatellstrafregelungen dagegen der Opposition in die Schuhe, die vor dem Verfassungsgericht gegen den abschließenden Entwurf für die Gesetzesnovelle geklagt hatte. Die linken und liberalen Fraktionen haben seiner Ansicht nach mit ihrer Beschwerde den Surfern "Schaden zugefügt". Er wolle sich aber beim Justizministerium dafür stark machen, dass die möglichen Haftstrafen nur "in den schwersten Fällen angewendet werden".

Generell hat der Verfassungsrat laut Donnedieu de Vabres das parlamentarische Verfahren trotz der kassierten Passagen "komplett" und "im Sinne der angestrebten Balance bestätigt". Die Privatkopie bleibe im Prinzip genauso erhalten wie die Interoperabilitätsklausel. Der Kulturminister vergaß dabei allerdings zu erwähnen, dass mit dem Gesetz künftig auch in Frankreich das Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) verboten wird. Eine eigenständige Behörde soll zwar nach wie vor über Ausnahmen etwa für Privatkopien entscheiden. Die Zahl der legalen Vervielfältigungen könnte dabei aber insbesondere bei kopiergeschützten DVDs auf Null gesetzt werden. Auch die Bestimmung, dass Nutzer gekaufte digitale Werke notfalls in andere Formate übertragen und nicht nur auf proprietären Playern abspielen können, hat nach dem Urteil endgültig ihren Zahn verloren. Schließlich war den Verfassungsrichtern die Definition des Schlüsselbegriffs Interoperabilität im Gesetz als zu vage erschienen, sodass sie diesen für inoperabel erklärten.

Christian Vanneste, ein Abgeordneter der konservativen Regierungspartei UMP, gibt zu, dass die Internetnutzer "ein paar ihrer Vorteile verloren haben". Gemäß dem Sozialisten Christian Paul hat das Verfassungsgericht das Gesetz dagegen "inakzeptabel und unanwendbar" gemacht. Das Parlament müsse den Fall spätestens nach den Neuwahlen im kommenden Jahr wieder aufmachen und neu verhandeln. Bis dahin hätten die Richter gemeinsam mit der Regierung einen "eisernen Käfig" für die Nutzer gebaut. Man sei letztlich mit der Entscheidung der Richter wieder an den Punkt gelangt, an dem die parlamentarische Debatte begonnen hatte, ergänzt Bruno Ory-Lavollée von der Verwertungsgesellschaft Adami.

Für Christophe Espern von der Informationskampagne EUCD.info ist das Urteil die "logische Fortsetzung der Entgleisung unserer demokratischen Institutionen rund um das Gesetzgebungsverfahren". Gestärkt worden seien allein die Rechtehalter und ihr Kurs, auf proprietäre Verfahren etwa beim legalen Anbieten von Inhalten über Plattformen wie Apples iTunes zu setzen. Ein Reverse Engineering der geschlossenen Formate sei nicht mehr gestattet. Besorgte Anwender freier Software wie des Multimedia-Players VLC haben sich derweil in einem offenen Brief an den französischen Präsidenten Jacques Chirac gewandt. Sie fordern ihn auf, das "absurde" Gesetz nicht zu unterzeichnen. Die Open-Source-Anhänger fürchten, dass Software wie VLC einer besonders umstrittenen Klausel zum Opfer fallen könnte. Demnach soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten.
Zur Sache an sich gibt es nicht viel zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich

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Alt 1. August 2006, 20:04   #3
Board Methusalem
 
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Standard: Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht Details

Zitat:
Zitat von aalerich
Da ich es ausgesprochen nervig finde wenn der inhaltsloseste Teil eines Artikels kopiert und gepostet wird und dann ein Link gesetzt wird für alle, die auch keinen Bock haben, nun zu Heise zu rennen:



Zur Sache an sich gibt es nicht viel zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich
Mag sein, aber Heise mahnt reihenweise Boards ab, die das so haben, wie Du es Dir wünschst. Das kann für den Boardbetreiber eine sehr teure Angelegenheit werden.

Januar

Januar1956 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 1. August 2006, 20:08   #4
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Cry: Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht Lösung: Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht

...ach aalerich...

...mitunter drängt sich mir der gedanke auf, dass dein "Mit freundlichen Grüßen" ein rein stilistisches mittel und mitnichten ernst gemeint ist...


Sorrow
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Alt 2. August 2006, 08:01   #5
Board Methusalem
 
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Standard: Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht [gelöst]

Das ist sicher eine Phrase, aber in dem Falle war mein Post gar nicht so böse gemeint. Nur nervt es wirklich, Du postest irgendwelche aussagelosen Teile und verlinkst dann. Wenn Du wenigstens interessante Ausschnitte posten würdest, gewissermaßen zum Interessewecken...

Und ja, ich weiß, daß Heise Zicken macht. Von "reihenweise" kann aber keine Rede sein und ehrlich gesagt wäre es meiner Meinung nach besser, gegebenenfalls auf Heise zu verzichten (wer will kann ja selbst hingehen) anstatt solche Fragmentposts mit Heiselink zu machen.

Ansatzweise kann ich Heise durchaus verstehen, daraus will ich auch kein Geheimnis machen. Heise hat die Arbeit, andere kopieren das einfach und blenden ihre eigene Werbung ein; wenn das überhand nimmt würde ich auch etwas dagegen machen. Das ist hier aber wohl nicht gegeben, weder erfolgt hier eine systematische "Nachrichtenversorgung" mit geklauten Meldungen noch ist das Brett spamverseucht. Ich halte die Gefahr für recht gering, dennoch ist es im Falle des Falles natürlich nicht mein Geld und daher wäre vielleicht eine diesbezügliche Richtlinie seitens der Administration hilfreich. Ich selbst würde interessante Ausschnitte oder Zusammenfassungen, bei großen und informationsdichten Artikeln auch ganze Artikel, jeweils mit Link posten. Das Boardthema betreffende oder allgemein interessante Artikel (Thema Polizeistaat) würde ich so behandeln, bei anderen Sachen (z.B Hardwarenews o.ä.) würde ich hier auch nur darüber informieren, daß es bei Heise einen interessanten Artikel zu dem und dem Thema gibt.

Generell denke ich aber, daß Posts hier eine Eignung als Ausgangspunkt eines Gespräches dienen sollten. Fragmentposts wie das obige sind da doch ungeeignet weil man ohne Klick auf den Heiselink das Gespräch nicht nachvollziehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
aalerich
der auf Heiseseiten den linken Mittelfinger immer auf <Esc> zu liegen hat weil der blinkende Spam überall auf den Seiten nervt
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Alt 2. August 2006, 08:53   #6
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Zitat:
Zitat von aalerich
... der auf Heiseseiten den linken Mittelfinger immer auf <Esc> zu liegen hat weil der blinkende Spam überall auf den Seiten nervt
Da sag ich nur Firefox mit Adblock und NoScript-> nix mehr am blinken

Gruß, L3v3l
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Alt 2. August 2006, 17:05   #7
Board Methusalem
 
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Ach naja, eigentlich will ich mir kein Extrazeug installieren, Javascript ist sowieso aus. Und so extrem wie bei Heise ist es ja woanders auch nicht, nur für Heise lohnt eine Zusatzinstallation einfach nicht.

Mit faulen Grüßen
aalerich
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Alt 2. August 2006, 17:28   #8
The Machine =)
 
Benutzerbild von Pathfinder
 
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Zitat:
Zitat von aalerich
Ansatzweise kann ich Heise durchaus verstehen, daraus will ich auch kein Geheimnis machen. Heise hat die Arbeit, andere kopieren das einfach und blenden ihre eigene Werbung ein; wenn das überhand nimmt würde ich auch etwas dagegen machen. Das ist hier aber wohl nicht gegeben, weder erfolgt hier eine systematische "Nachrichtenversorgung" mit geklauten Meldungen noch ist das Brett spamverseucht. Ich halte die Gefahr für recht gering, dennoch ist es im Falle des Falles natürlich nicht mein Geld und daher wäre vielleicht eine diesbezügliche Richtlinie seitens der Administration hilfreich. Ich selbst würde interessante Ausschnitte oder Zusammenfassungen, bei großen und informationsdichten Artikeln auch ganze Artikel, jeweils mit Link posten. Das Boardthema betreffende oder allgemein interessante Artikel (Thema Polizeistaat) würde ich so behandeln, bei anderen Sachen (z.B Hardwarenews o.ä.) würde ich hier auch nur darüber informieren, daß es bei Heise einen interessanten Artikel zu dem und dem Thema gibt.

Generell denke ich aber, daß Posts hier eine Eignung als Ausgangspunkt eines Gespräches dienen sollten. Fragmentposts wie das obige sind da doch ungeeignet weil man ohne Klick auf den Heiselink das Gespräch nicht nachvollziehen kann.
Genauso seh' ich das auch. Wir betreiben keine systematische Newsversorgung, legen Wert auf korrekte Quellennennung und schalten keine Werbung dazwischen. Würde mich wundern wenn heise da irgendetwas dagegen hat, wenn ja sollen sie sich melden.
Insofern ist es jedem Poster selbst überlassen ob er ganz oder ausschnittsweise zitiert oder nur einen Link auf den Artikel setzt. Es handelt sich lediglich um eine Diskussionsgrundlage. Wenn man sich für einen Ausschnitt aus dem Artikel entscheidet wäre es natürlich clever die relevanten Passagen zu zitieren, wenn nicht ist es zwar unglücklich (weil man erst nachlesen muss), aber auch kein Beinbruch.
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