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Alt 8. February 2006, 16:52   #1
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Lachen: Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen Problem: Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen



Zitat:
Ein Pariser Bezirksgericht hat das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal erklärt. Die entsprechende Entscheidung ist schon zwei Monate alt, fand aber erst in dieser Woche den Weg in die Öffentlichkeit. Jean-Baptiste Soufron, Justiziar der digitalen Bürgerrechtsvertretung Association of Audionautes feiert das Urteil nun als "wichtigen Schritt in unserem Kampf für die Legalisierung von P2P". Den richterlichen Beschluss wird zugleich als Signal an das französische Parlament betrachtet, das momentan über eine umfassende Urheberrechtsreform debattiert und dabei in einer ersten, noch zu bestätigenden Runde die Einführung einer Art pauschaler "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe der Tauschbörsennutzung beschlossen hat.

In dem verhandelten Fall hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen eifrigen P2P-Sauger geklagt. Im September 2004 fand die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf dessen Festplatte. Die Anklage lautete auf den Up- und Download von 1212 Songs und damit auf schwere Urheberrechtsverletzungen. Die Richter wollten sich der Ansicht der SCPP jedoch nicht anschließen. Sie hielten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien gehandelt habe.

Soufron sieht das Urteil in einer Linie mit mehreren bereits zuvor erfolgten Gerichtsentscheiden, bei denen ein Recht auf die Privatkopie bei der P2P-Nutzung bejaht wurde. Auch das Berufungsgericht in Montpellier hat einen solchen Richtspruch bereits bestätigt. Teilweise wurden den Beklagten aber die Zahlung geringfügiger Strafen für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien aufgebrummt. Die Pariser Richter haben nun erstmals auch den Upload für legal erklärt. Die SCPP spricht von einer "ungenauen Auslegung des Rechts" und verneint einen generellen "Umschwung" der Jurisprudenz und will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Zudem hat ein Pariser Bezirksgericht im Januar auch Warner Music verboten, Un-CDs mit Kopierschutztechnologien und Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verkaufen. Konkret ging es um die Scheibe "Testify" von Phil Collins. Das Label muss dem Kläger, der sich in seiner Möglichkeit zum Erstellen privater Kopien eingeschränkt sah, 59,50 Euro Schadensersatz zahlen. Zugleich brummten die Richter der Plattenfirma eine allgemeine Strafe in Höhe von 5000 Euro auf.

Hierzulande machen sich in der andauernden Debatte um die 2. Stufe der Urheberrechtsreform in Berlin momentan nur noch die Grünen für eine auch gegen DRM durchsetzbare Privatkopie und die Einführung einer Bagatellklausel für die straffreie private Tauschbörsennutzung stark.
Vollständiger Artikel auf heise.
Da GuRu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12. February 2006, 23:01   #2
MODder
 
Benutzerbild von MaxUpload
 
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Beiträge: 598


Ohje....ich glaube ich entwickele so langsam Symphatien für "die Grünen".

Ich finde das Urheberrecht sollte zumindest in der Form gelockert werden,daß man TV-Serien und Filme die bereits auf öffentlich rechtlichen und privaten Sendern aufgeführt worden und somit mehrfach ihre Produktionskosten eingespielt haben,jedermann per P2P zugänglich sein sollten. Schließlich hätte man ja diese Filme genauso gut per TV-Übertragung aufnehmen können. Ob Directors Cut oder stark geschnittene TV Version sollte dabei belanglos sein.

Andererseits verstehe ich irgendwo schon die regelrechte Hexenjagd auf nennen wir sie mal P2P-Sneakpreviews der aktuellsten Kinofilme.

Meiner Meinung nach sollte man mal langsam eine Art Waffenstillstand anstreben.

z.B.: Filme die vielleicht noch nicht mal in den Kinos angelaufen sind bleiben Tabu und werden notfalls sogar gefiltert und dafür wird das Urheberrecht nach der Free TV Premiere in jeglicher Hinsicht aufgehoben.

Lieder die auf allen Radio Sendern hoch und runter gedudelt werden sollten dann nach dem ersten Ansturm auf die Plattenläden auch legal über P2P saugbar sein. Als Gegenzug könnte ja das Netzwerk von den Plattenfirmen auch für Promotionzwecke genutzt werden ?! Es könnten z.B. bisher unbekannte Gruppen über P2P verbreitet werden. Sind nicht schon einige Nobodies durchs Internet berühmt geworden ? Warum nicht ein Geben und Nehmen vereinbaren zum beiderseitigen Vorteil ?

Dort einen praktikablen Konsenz zu finden läge meines erachtens nach in der Zukunft der P2P Netzwerke und in der Zukunft der Film- und Musikindustrie.

Sollten sich da beiderseitig die Fronten noch weiter verhärten wird dies zum Schaden aller sein.

Meine Meinung -> Verhandlungen wären angebracht.

MfG Max

__________________

Geändert von MaxUpload (12. February 2006 um 23:04 Uhr)
MaxUpload ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15. February 2006, 14:30   #3
Junior Member
 
Benutzerbild von agliv5
 
Registriert seit: 01.02.2006
Beiträge: 42

Lachen: Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen Details

MaxUpload Dem kann ich nur zustimmen

agliv5 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19. February 2006, 09:57   #4
Moderator
 
Benutzerbild von Myth88
 
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Standard: Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen Lösung: Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen

auch ich kann mich MaxUpload nur anschliesen!
Myth88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19. February 2006, 11:59   #5
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Standard: Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen Frankreich: Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen [gelöst]

ne kulturflatrate für 5 euro im monat und gut ist... wie ne maut fürs inet
drfreak2004 ist offline   Mit Zitat antworten
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