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Alt 29. November 2007, 10:15   #1
Newbie
 
Registriert seit: 29.11.2007
Beiträge: 1
Beitrag: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Problem: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter



Guten Morgen Forumgemeinde

Ich habe heute ein Brief vom Polizeipräsidium bekommen,das ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet ist im dem mir vorgeworfen wird als Nutzer eMule 0.48a eine Datei( ***** ) illegal zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz!!!!!!!

Soll mich innerhalb von 2 Wochen schriftlich Äußern !!!!!

Meine BITTE hat jemand ein TIPP wie ich mich VERHALTEN soll

MFG

zimbo

Geändert von Sorrow (29. November 2007 um 12:56 Uhr) Grund: dateinamen entfernt...
zimbo123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. November 2007, 12:29   #2
Junior Member
 
Registriert seit: 13.02.2005
Beiträge: 52

hi hast du einen aktuellen IP Filer verwendet? kommt der Brief wirklich vom Polizeipräsidium...?
Das wäre eher seltsam aber egal

Zwar nicht 100 Pro der Fall aber die Regeln solltest du einhalten! Das wird wahrscheinlich nach der pläkellein mit der Polizei und Staatsanwaltschaft kommen. Die Aussagen die du bei der Staatsanwaltschaft/Polizei machst werden dann auch im Zivilprozess genutzt.

gulli: Abmahnung - FAQ

Aufkeinenfall "gestehen" oder irgendwas einräumen. Da du ja kein illegales Kram besitzt ist das alles zu unrecht.
DU hast nicht gesaugt... mir ist keine Methode bekannt wo man 100Pro Sicher sein kann das du es getan hast. Kann dein Sohn/Tochter Vater/Mutter Bruder Freund oder sonstwer gewesen sein. Oder jemand mit nem Laptop auf der Straße hat sich in dein WLAN eingeklinkt.
Wenns zweifel gibt wird man versuchen an deinen PC zu kommen und Spuren zu finden...



Aber ehe es soweit kommt muss glaube ich schon mehr vorliegen als ein angeblicher Up oder Download eines Programms oder so. Hier ist das verfahren einfach nicht soschnell eingestellt wurden wie es sonst der Fall ist. Diese Verfahren sind eigendlich nur dazu da an den Anschluss hinter der IP zu kommen, das können momentan nur Staatsanwälte mit genehmigung des Richters. Dann wird meist aber entschieden das bei dir nix vorliegt--->Anklage wird wegen Geringfügigkeit fallengelassen. Hier handelt sich sich aber um ein etwas teureres Werk als Kinofilm etc. daher kommts zu dieser Aufforderung.

Wie gesagt du hast ja nix illgeales gemacht dann sag das auch so. Wie es so schön heisst: Im Zweifel für den Angeklagten...

Aber allem Rate zum Trotz...ein Anwalt kann in diesem Fallen nicht schaden! Die FAQ von Gulli stammt von einer Kanzlei die auf Verteidigung von "Urheberrechtsverletzern" spezialisiert ist.


Geändert von NeroFX (29. November 2007 um 12:36 Uhr)
NeroFX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. November 2007, 17:13   #3
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035

Standard: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Details

*löl* wird langsam zum sport sich von den feds bumsen zu lassen... XD hf

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Ja, ich bin Misanthrop!
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Alt 29. November 2007, 17:48   #4
Junior Member
 
Registriert seit: 13.02.2005
Beiträge: 52
Standard: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Lösung: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

ich hab mich hier mal schlau gemacht, Im gegensatz zu 99% der anderen Fälle hat hier direkt die Staatsanwaltschaft den Fäden in der Hand...wenn du hier gestehst wirds saftig was Geldstrafen und co angeht...Anwalt ist Pflicht!.
NeroFX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. November 2007, 18:06   #5
Alter Board Hase
 
Registriert seit: 14.11.2005
Ort: RIAA-Gefängniszelle 9
Beiträge: 1.354

Standard: Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Schriftliche Äußerung als Beschuldigter [gelöst]

Mir kommt das auch nicht ganz koscher vor. Ich hab bisher immer nur gehört, dass Briefe von Anwälten; beauftragten Filesharing-Jägern (Logistep etc.) oder der Staatsanwaltschaft kommen, aber noch niemals vom Polizeipräsidium.
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Verlierer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. November 2007, 19:30   #6
MODder
 
Benutzerbild von Stulle
 
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einer muss doch ermitteln... das würde ich mal nich so verbissen sehen. ist halt ne polizeiliche vorladung...
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Ja, ich bin Misanthrop!
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Alt 29. November 2007, 21:03   #7
Alter Board Hase
 
Registriert seit: 14.11.2005
Ort: RIAA-Gefängniszelle 9
Beiträge: 1.354


Zitat:
Zitat von Stulle Beitrag anzeigen
einer muss doch ermitteln
Genau das ist es ja. zimbo hatte anscheinend keine Hausdurchsuchung und wird nur wegen einer einzigen Datei beschuldigt, dass ist ne Lappalie! Für sowas kriegt man einfach keinen Brief vom Polizeipräsidium es sei denn vielleicht, er hätte etwas beschlagnahmtes gesaugt.

@ zimbo:
Hat der Brief ein Siegel der Polizei? Stempel?? Unterschrift???
Könntest du ihn vielleicht einscannen oder exakt abtippen falls er nit zu lang ist?
__________________
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Alt 29. November 2007, 21:43   #8
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Benutzerbild von Ltcrusher
 
Registriert seit: 26.08.2003
Ort: Bonn
Beiträge: 220

Zitat:
Zitat von Verlierer Beitrag anzeigen
Genau das ist es ja. zimbo hatte anscheinend keine Hausdurchsuchung und wird nur wegen einer einzigen Datei beschuldigt, dass ist ne Lappalie! Für sowas kriegt man einfach keinen Brief vom Polizeipräsidium es sei denn vielleicht, er hätte etwas beschlagnahmtes gesaugt.

@ zimbo:
Hat der Brief ein Siegel der Polizei? Stempel?? Unterschrift???
Könntest du ihn vielleicht einscannen oder exakt abtippen falls er nit zu lang ist?
Das ist auf jeden Fall mal eine Idee, den Brief einzuscannen oder zumindest mit einer guten Digicam ein Bild zu machen...natürlich deine Realdaten unkenntlich machen.

Soweit mir bekannt ist, beauftragt die Staatsanwaltschaft nicht noch erst die Polizei, um eine Aufforderung zu einer Stellungnahme zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft ist da schon die höhere Instanz...und erledigt solche schriftlichen Dinge selbst.

Wenn es wirklich eine Aufforderung eines staatlichen Organs ist, befindet sich auf jeden Fall eine persönliche Anrede im Brief...also "Sehr geehrter Herr xyz" oder "Sehr geehrte Frau abc" - Andrede nach dem Motto "Sehr geehrter Herr / geehrte Dame" ohne Namensnennung weisen dan auf eine gefälschte Sache hin.

Amtliche Domumente sind zwar ab & an mal auch ohne Unterschrift gültig, aber dann sind Dienststempel drauf & im Briefkopf steht eine reale Adresse, wo dann tatsächlich das Amd / die Dienststelle sitzt.

Gruß

Frank
Ltcrusher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. November 2007, 22:08   #9
MODder
 
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Beiträge: 7.035


eine datei kann ausreichen. kommt immer auf die Staatanwaltschaft an.
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