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Alt 13. October 2012, 19:34   #1
Board Methusalem
 
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Standard: Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Problem: Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten



Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten

Ich habe keinen Ahnung wo du die Argumente für deine These her hast - jedenfalls ist sie größtenteils völliger Quatsch.



Jeder Download ist schon eine Vervielfältigung - je nach dem in welchem Maße - was unbestritten ist auf technischer Seite, auch auf der gesetzlichen Seite ist die bestätigt - einzig der Onlinestream ist nicht abschließend bewertet, ob das eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG ist.



Auch deine Gesetzeslage ist mehr als haarsträubend und trifft in keinster Weise so zu -



§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG)



(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.



dadurch, dass das Merkmal der Rechtmäßigkeit der Quelle zwingend vorhanden sein muss, ist die Aussage in deiner " Gesetzeslage " schon mal mehr als wiederlegt. Ist die Quelle nicht rechtmäßig zur Verfügung gestellt, ist der Download schon unzulässig



Es nützt dir also nichts, dass du hier nach Varianten oder Möglichkeiten fragst wie man den Upload verhindern kann - der Upload macht den unzulässigen Download lediglich beweissicher und macht den Sack zu.



Der reine Download wird deshalb nicht verfolgt, weil er ja zu privaten Zwecken zulässig ist und eine Schranke des Urheberrechts (§§ 44a - 63a ff UrhG) darstellt die der Rechteinhaber dulden muss - kommt jetzt noch der Upload dazu, dann bewegt man sich nicht mehr in den Schranken und es droht Strafe nach § 106 UrhG.



Folgt man dem AG Leipzig in seiner Urteilsbegründung gegen ********, dann ist selbst das Onlinestreaming schon ein Verstoß gegen die ausschließlichen Rechte des Berechtigten - die Staatsanwaltschaft ermittelt schon...



Unterm Strich - der Download wird (noch) nicht verfolgt, weil die Beweisdecke etwas zu dünn ist für die üblichen Verfahren, doch der Fortschritt in der Technik und Software macht es schon möglich auch das zu verfolgen, die Software ist in den Unternehmen die solche Seiten überwachen schon in der Testphase - man sollte sich also nicht all zu sicher fühlen.
burner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. October 2012, 21:02   #2
Board Methusalem
 
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
Standard: Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten

Zitat:
Erstmal vielen Dank für die Berichtigungen und Antworten...
Egal wie man es nun dreht oder wendet.., die Sache bleibt wohl illegal. Der einzige Grund warum bei den meisten der Ärger aus bleibt ist wohl der das die Behörden es nicht ansatzweise hinter dem Geschehen hinterher kommen. Ich glaube nicht das sich daran großartig was ändern wird, solange das Internet frei ist, und die Länder nicht besser miteinander komunizieren...
Zitat:
jeder torrentclient erzeugt upload, wenn dann müssteste auf oneclickhoster ausweichen und programme wie zb. jdownloader oder skymonkey nutzen

rechtlich gesehen sind das raubkopien, da sie ja als solche angeboten werden. die gefahr ist beim torrent allerdings viel höher erwischt zu werden, da man die ip sieht
Zitat:
- gar nicht. Das ist nunmal Sinn und Zweck des File**sharing**. Du kannst maximal die Uploadgeschwindigkeit begrenzen und hoffen, dass Du keinen vollständigen Upload hinbekommst
- bei File**sharing** geht das eine nicht ohne das andere. Dafür gibts dann torrents und OneClickHoster
- wie gesagt, das ist Sinn udn Zweck vom Sharing. Wer dort illegale Dateien saugen will, muss das akzeptieren

Nochmal zur Gesetzeslage: ein Download IST eine Vervielfältigung auf Deinem PC, also illegal. So wie jede andere Nutzung, die vom Urheber NICHT genehmigt wurde ;-)
Zitat:
Ich habe keinen Ahnung wo du die Argumente für deine These her hast - jedenfalls ist sie größtenteils völliger Quatsch.

Jeder Download ist schon eine Vervielfältigung - je nach dem in welchem Maße - was unbestritten ist auf technischer Seite, auch auf der gesetzlichen Seite ist die bestätigt - einzig der Onlinestream ist nicht abschließend bewertet, ob das eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG ist.

Auch deine Gesetzeslage ist mehr als haarsträubend und trifft in keinster Weise so zu -

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**§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG)**

*(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.*

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dadurch, dass das Merkmal der Rechtmäßigkeit der Quelle zwingend vorhanden sein muss, ist die Aussage in deiner *" Gesetzeslage "* schon mal mehr als wiederlegt. Ist die Quelle nicht rechtmäßig zur Verfügung gestellt, **ist der Download schon unzulässig**

Es nützt dir also nichts, dass du hier nach Varianten oder Möglichkeiten fragst wie man den Upload verhindern kann - der Upload macht den unzulässigen Download lediglich beweissicher und macht den Sack zu.

Der reine Download wird deshalb nicht verfolgt, weil er ja zu privaten Zwecken zulässig ist und eine Schranke des Urheberrechts *(§§ 44a - 63a ff UrhG)* darstellt die der Rechteinhaber dulden muss - kommt jetzt noch der Upload dazu, dann bewegt man sich nicht mehr in den Schranken und es droht Strafe nach § 106 UrhG.

Folgt man dem AG Leipzig in seiner Urteilsbegründung gegen ********, dann ist selbst das Onlinestreaming schon ein Verstoß gegen die ausschließlichen Rechte des Berechtigten - die Staatsanwaltschaft ermittelt schon...

Unterm Strich - der Download wird (noch) nicht verfolgt, weil die Beweisdecke etwas zu dünn ist für die üblichen Verfahren, doch der Fortschritt in der Technik und Software macht es schon möglich auch das zu verfolgen, die Software ist in den Unternehmen die solche Seiten überwachen schon in der Testphase - man sollte sich also nicht all zu sicher fühlen.

Phantomias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. October 2012, 22:27   #3
Board Methusalem
 
Registriert seit: 04.01.2003
Beiträge: 3.280
Standard: Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Details

Filesharing ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing
Zitat:
Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder ... als auch gleichzeitig an andere Netzwerkteilnehmer hochgeladen ? der sog. upload (engl.) ... von Seiten der Medienindustrie großer Druck aufgebaut wird, ist man hier mit ..... kann sich die Legislative dazu veranlasst sehen, die Unterbindung auch mit ...

juris - Kap. 3.2[$]Kapitel 3.2: File-Sharing
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jpk-itr&wt_mc=rss.jpk-itr&nid=jpk-ITR3SR0005
Zitat:
der Upload von Dateien in Filesharing-Tauschbörsen und ..... z.B. bei dem Betrachten einer Webseite erstellt werden, eine Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG dar.

Spoiler:
Ratgeber Download + Filesharing - neue Fragen, Hilfe, Forum
http://www.gutefrage.net/alles-zu/download/filesharing/1
Zitat:
Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten. Frage von FischstaepchenFischstaepchen 16.10.2012 - 23:34. Nun ist es ja so das viele Leute Ärger mit ...

Ratgeber Filesharing, Filesharingratgeber - Fragen, Tipps, Hilfe ...
http://www.gutefrage.net/tag/filesharing/1
Zitat:
Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten. Frage von FischstaepchenFischstaepchen 16.10.2012 - 23:34. Nun ist es ja so das viele Leute Ärger mit ...

Ratgeber Musik + Upload - neue Fragen, Hilfe, Forum
http://www.gutefrage.net/alles-zu/musik/upload/1
Zitat:
Wenn der Upload fertig ist, passiert aber nichts. Die Seite ... youtube leider mixen und uploaden ... Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten ...

Ratgeber Download + Illegal - neue Fragen, Hilfe, Forum - Seite 4
http://www.gutefrage.net/alles-zu/download/illegal/4
Zitat:
Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten. Frage von FischstaepchenFischstaepchen 16.10.2012 - 23:34. Nun ist es ja so das viele Leute Ärger mit ...

Muss ein Hotel für illegales Filesharing haften? | Hotel Newsroom
http://www.hotel-newsroom.de/recht/muss-ein-hotel-fur-illegales-filesharing-haften/
Zitat:
14. Jan. 2011 ... Muss ein Hotel für illegales Filesharing haften? .... Bei dem Upload eines Filmwerks handele es sich um eine rechtswidrige ... sich bringt und eine Unterbindung des Filesharings auch nicht zuverlässig gewährleistet. ... Anbieter von Diensten außerhalb des Inets und die von Webseiten haftbar zu machen.

JUNG.GRÜN.DIGITAL » Nicht Filesharing, sondern die Schulhöfe ...
http://junggruendigital.de/?p=492
Zitat:
29. Juli 2012 ... Nicht Filesharing, sondern die Schulhöfe bedrohen den Umsatz der ... Lediglich 4 Prozent der Musik wird via Hosting-Provider wie z.B. Megaupload getauscht. ... nach einer Unterbindung des Filesharing durch repressive Gesetze fehlt der ... Website. Kommentar. Benachrichtige mich über nachfolgende ...


Xerves ist offline   Mit Zitat antworten
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